Altersvorsorge und Steuer


Herzlich willkommen zu Altersvorsorge und Steuer,

Altersvorsorgedie private Altersvorsorge ist ein Spiel mit hohen Summen. Wussten Sie, dass ein Ehepaar, das sich beispielsweise in 20 Jahren und für 20 Jahre eine private Zusatzrente von etwa 5.000 EUR pro Monat vorstellt (entspricht in heutiger Kaufkraft bei 3-prozentiger Inflation etwa 2.700 EUR) 1,24 Millionen EUR auf der hohen Kante haben muss, um unbeschwert in Rente gehen zu können? Bei dieser Rechnung wurde ein Langfrist-Anlagezins von 4,5 % angenommen, ein Steuersatz von 44 % und ein Inflationsausgleich von jährlich 3 %. Umfragen zeigen immer wieder dass die meisten 30-40-jährigen zwar wissen, dass sie einen großen Teil ihrer Rente privat aufbringen müssen. Was sie aber nicht wissen ist wie viel.

Angesichts des nicht gerade unbedeutenden Kapitalbedarfs müssen Sie beim Aufbau einer Altervorsorge auch steuerliche Aspekte mit in Ihre Planungen einfließen lassen.

zur betrieblichen Altervorsorge geht es hier...

 

Steuervorteile private Altersvorsorge

Bisher war die Kapitallebensversicherung bzw. Rentenversicherung die klassische Altersvorsorge. Die steuerfreie Kapitalauszahlung für Kapitallebensversicherungen galt nur bis zum 31.12.2004. Ab dem 01.01.2005 werden die Erträge aus einer Kapitallebensversicherung im Zeitpunkt des Zuflusses voll besteuert. Von der Auszahlungssumme werden die eingezahlten Beiträge abgezogen und die Differenz unterliegt dann der Einkommensteuer. Ausnahme: Wenn der Vertrag mindestens zwölf Jahre läuft und nach dem 60. Geburtstag fällig wird, dann wird nur die Hälfte der Erträge besteuert. Ein weiterer Nachteil einer klassischen Kapitallebensversicherung ist der begrenzte Sonderausgabenabzug.

 

Altersvorsorge mit Lebensversicherungen

Klassisches Produkt der privaten Altersvorsorge ist immer noch die Lebensversicherungspolice. Idealerweise sollten Sie hier Zahlungen und Leistungen während der Ansparphase als Sonderausgaben steuerlich geltend machen können. Rentenleistungen aus der Police sollten Sie im Umkehrschluss nicht oder nur zum Teil versteuern müssen. Eine bedeutende Änderung zur Behandlung von Zahlungen in und Leistungen aus Lebensversicherungen ist durch das so genannte Alterseinkünftegesetz eingetreten.

Lebensversicherungsverträge, die ab dem 1.1.2005 abgeschlossen worden sind, dürfen danach nicht vererblich, nicht übertragbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar sein. Darüber hinaus darf auch kein Anspruch auf Auszahlungen der Ablaufleistung am Ende der Vertragslaufzeit in einer Summe bestehen. Auch in Bezug auf die Vertragslaufzeit und Ihrem Lebensalter bei Leistungsbezug gelten besondere Vorschriften. Werden diese von Ihrem Vertrag nicht erfüllt, drohen Ihnen langfristige Steuernachteile. Lassen Sie daher bestehende Lebensversicherungsverträge von mir überprüfen und schließen Sie Neuverträge nur nach Rücksprache mit Ihrem Steuerberater ab.

 

Altersvorsorge mit Basisrente

Im Gegensatz zur Kapitallebensversicherung kann man seine private Altersvorsorge mit einer sog. Basisrente oder auch Rürup-Rente erhebliche Steuervorteile erzielen. Das gilt insbesondere für Selbständige und Freiberufler mit der sog. Basisrente oder auch Rürup-Rente.

Weitere Informationen zum Download:

Steuer sparende Altersvorsorge

Altersvorsorge steuerliche Förderung

 

Riester-Rente

Schließlich sollten Sie bei Ihrer Altersvorsorge-Planung auch die " Riester-Rente" nicht außer Acht lassen. In diesem Zusammenhang weise ich  Sie darauf hin, dass auch Ihre Ehefrau, der mit Ihnen zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wird, die Grundzulage für ein Riester-Produkt erhalten kann. Die Grundzulage gibt es selbst dann, wenn nur ein Ehepartner steuer- und sozialversicherungspflichtige Einnahmen hat. Voraussetzung ist nur, dass Sie und Ihr Ehegatte eigenständige Altersvorsorgeansprüche erwerben. Der Abschluss eines Riester-Vertrages ist jedoch nur dann sinnvoll, wenn die maximale staatliche Förderung gewährt werden kann. Nur dann kann ein Riester-Produkt überhaupt eine befriedigende Rendite erbringen. Ob überhaupt für Sie ein Anspruch auf die staatliche Förderung besteht, kläre ich für Sie ab. Wir können auch prüfen, ob es sich bei dem Produkt, für das Sie sich entscheiden (entweder Banksparplan, Investmentfonds oder private Rentenversicherung) um einen förderfähigen Vertrag handelt. Zwar können Sie das im Regelfall an der vom Anbieter ausgewiesenen Zertifizierung selbst erkennen. Doch die Zertifizierung sagt nichts darüber aus, wie viel Ertrag diese Anlage letztendlich abwirft und ist schon gar kein Indiz für eine akzeptable Rendite.


Besonders hinweisen möchte ich auf das neue "Wohn-Riester-Konzept". Wollen Sie sich in absehbarer Zeit eine selbst genutzte Wohnimmobilie anschaffen, sollten Sie unbedingt mit mir/uns sprechen. Denn die Riester-Förderung kann seit kurzem auch zur Anschaffung von Wohneigentum in Anspruch genommen werden. Bei den Riester-Bausparverträgen wird Guthaben mit Hilfe der Zulagen angespart und zur Abzahlung des Darlehens verwendet. Bereits bestehende Sparverträge können für die Anschaffung des Eigenheims verwendet werden. Alternativ können spezielle Darlehensverträge geschlossen werden; die Förderzulagen tragen hier zur Tilgung bei.. Wie sich das Wohn-Riester Modell in Ihrem Fall auswirkt, rechne ich/rechnen wir Ihnen gerne vor.

 

Fazit und Beratungsangebot zur privaten Altersvorsorge

Schieben Sie das Thema private Altersvorsorge nicht auf, den je früher Sie damit beginnen, umso niedriger ist Ihre finanzielle Belastung. So muss ein 25jähriger nur etwa 1/10 der Sparlasten aufbringen, die ein 55-jähriger zu tragen hat. Dies liegt an dem so genannten Zinseszinseffekt, den ich Ihnen gerne an diversen Beispielen demonstrieren. Eine effiziente private Altersvorsorge erreichen Sie auch nicht mit einer Anlagepolitik aus dem Bauch heraus. Beim privaten Altersvorsorgesparen müssen Sie Ihre Anlagepolitik nach einem individuell zugeschnittenen Lebenszyklus ausrichten. So müssen ältere Anleger ab 55 in risikoärmere Anlagen mit niedriger Volatilität und höherer Liquidität umschichten. Doch wie immer Sie auch Ihre private Altersvorsorge vorbereiten wollen: Ans Ziel kommen Sie nur, wenn Sie Ihr Engagement von Anfang bis zum Ende durchziehen.

 

Nachfolgende Checkliste soll Ihnen als roter Faden für die Planung einer steueroptimierten und effizienten Altersvorsorgeplanung gemeinsam mit mir dienen. Die Checkliste ersetzt nicht die individuelle Beratung. In einem Gespräch sollten wir die Details besprechen. Ich freue mich auf das Beratungsgespräch.

  • Prüfen Sie Ihre Versorgungssituation, in dem Sie mit Ihrem Steuerberater einen Vermögenscheck hinsichtlich ihrer persönlichen Versorgungssituation durchführen.

  • Prüfen Sie Ihre finanzielle Situation: Welche monatlichen Beträge können Sie dauerhaft für ein privates Altersvorsorgeprodukt zurücklegen?

  • Dabei gilt: lieber weniger als zu viel: Bedenken Sie, dass Kündigungen von Lebensversicherungsverträgen oder ähnlichen Produkten oftmals mit erheblichen Verlusten verbunden ist.

  • Welche betrieblichen Altersvorsorgeprodukte bietet Ihnen Ihr Arbeitgeber?

  • Für Riester-Produkte gilt:

  • Beginnen Sie frühzeitig und nutzen Sie den Zinseszinseffekt.

  • Prüfen Sie, ob Sie die staatliche Förderung erhalten können,

  • Vergleichen Sie zwischen den Produkten und lassen Sie sich Zeit. Wenn Sie z.B. für 2009 die Förderung erhalten wollen, genügt es, wenn Sie bis Ende 2009 in das Riester-Produkt einzahlen.

  • Nach Einführung der neuen Unisextarife für Lebensversicherungen in 2006 kann speziell für Männer ein Riester-Fonds oder ein Banksparplan günstiger sein.

  • Bei Anschaffung von Wohneigentum: Wohn-Riester-Förderung prüfen lassen

  • Setzen Sie nicht alles auf eine Karte

  • Vernachlässigen Sie den sonstigen Risikoschutz nicht: Eine Berufsunfähigkeitsversicherung gehört sicherlich dazu!

 

Ich möchte auch Steuervorteile durch die Altervorsorge realisieren

Dipl.-Kfm.
Michael Schröder
Steuerberater Berlin
Schmiljanstr. 7, 12161 Berlin
(
Lageplan, Anfahrts-/ Wegbeschreibung)

Tel. 030/ 897 29 111
Fax: 030/ 897 29 112
 

 

 

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