Herzlich willkommen zu Altersvorsorge und
Steuer,
die
private Altersvorsorge ist ein Spiel mit hohen
Summen. Wussten Sie, dass ein Ehepaar, das sich
beispielsweise in 20 Jahren und für 20 Jahre
eine private Zusatzrente von etwa 5.000 EUR pro
Monat vorstellt (entspricht in heutiger
Kaufkraft bei 3-prozentiger Inflation etwa 2.700
EUR) 1,24 Millionen EUR auf der hohen Kante
haben muss, um unbeschwert in Rente gehen zu
können? Bei dieser Rechnung wurde ein
Langfrist-Anlagezins von 4,5 % angenommen, ein
Steuersatz von 44 % und ein Inflationsausgleich
von jährlich 3 %. Umfragen zeigen immer wieder
dass die meisten 30-40-jährigen zwar wissen,
dass sie einen großen Teil ihrer Rente privat
aufbringen müssen. Was sie aber nicht wissen ist
wie viel.
Angesichts des nicht gerade unbedeutenden
Kapitalbedarfs müssen Sie beim Aufbau einer
Altervorsorge
auch steuerliche Aspekte mit in Ihre Planungen
einfließen lassen.
zur
betrieblichen Altervorsorge geht es hier...
Steuervorteile
private Altersvorsorge
Bisher war die Kapitallebensversicherung
bzw. Rentenversicherung die klassische Altersvorsorge. Die steuerfreie
Kapitalauszahlung für Kapitallebensversicherungen galt nur bis zum
31.12.2004. Ab dem 01.01.2005 werden die Erträge aus einer
Kapitallebensversicherung im Zeitpunkt des Zuflusses voll besteuert. Von der
Auszahlungssumme werden die eingezahlten Beiträge abgezogen und die Differenz
unterliegt dann der Einkommensteuer. Ausnahme: Wenn der Vertrag mindestens zwölf
Jahre läuft und nach dem 60. Geburtstag fällig wird, dann wird nur die
Hälfte der Erträge besteuert. Ein weiterer Nachteil einer klassischen
Kapitallebensversicherung ist der begrenzte Sonderausgabenabzug.
Altersvorsorge mit Lebensversicherungen
Klassisches Produkt der privaten Altersvorsorge ist immer noch die
Lebensversicherungspolice.
Idealerweise sollten Sie hier Zahlungen und
Leistungen während der Ansparphase als
Sonderausgaben steuerlich geltend machen können.
Rentenleistungen aus der Police sollten Sie im
Umkehrschluss nicht oder nur zum Teil versteuern
müssen. Eine bedeutende Änderung zur Behandlung
von Zahlungen in und Leistungen aus
Lebensversicherungen ist durch das so genannte
Alterseinkünftegesetz eingetreten.
Lebensversicherungsverträge, die ab dem
1.1.2005
abgeschlossen worden sind, dürfen danach nicht
vererblich, nicht übertragbar, nicht beleihbar,
nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar
sein. Darüber hinaus darf auch kein Anspruch auf
Auszahlungen der Ablaufleistung am Ende der
Vertragslaufzeit in einer Summe bestehen. Auch
in Bezug auf die Vertragslaufzeit und Ihrem
Lebensalter bei Leistungsbezug gelten besondere
Vorschriften. Werden diese von Ihrem Vertrag
nicht erfüllt, drohen Ihnen langfristige
Steuernachteile. Lassen Sie daher bestehende
Lebensversicherungsverträge von mir überprüfen
und schließen Sie Neuverträge nur nach
Rücksprache mit Ihrem Steuerberater ab.
Altersvorsorge mit Basisrente
Im Gegensatz zur Kapitallebensversicherung
kann man seine private Altersvorsorge mit einer sog. Basisrente oder auch Rürup-Rente erhebliche
Steuervorteile erzielen. Das gilt insbesondere für Selbständige und
Freiberufler mit der sog. Basisrente oder auch
Rürup-Rente.
Weitere Informationen zum Download:
Steuer sparende Altersvorsorge
Altersvorsorge steuerliche Förderung
Riester-Rente
Schließlich sollten Sie bei Ihrer
Altersvorsorge-Planung auch die " Riester-Rente" nicht außer Acht lassen. In diesem
Zusammenhang weise ich Sie darauf
hin, dass auch Ihre Ehefrau, der mit Ihnen
zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wird, die
Grundzulage für ein Riester-Produkt erhalten
kann. Die Grundzulage gibt es selbst dann, wenn
nur ein Ehepartner steuer- und
sozialversicherungspflichtige Einnahmen hat. Voraussetzung ist nur,
dass Sie und Ihr Ehegatte eigenständige Altersvorsorgeansprüche
erwerben. Der Abschluss eines Riester-Vertrages ist jedoch nur dann
sinnvoll, wenn die maximale staatliche Förderung gewährt werden
kann. Nur dann kann ein Riester-Produkt überhaupt eine befriedigende
Rendite erbringen. Ob überhaupt für Sie ein Anspruch auf die
staatliche Förderung besteht, kläre ich für Sie ab. Wir können auch
prüfen, ob es sich bei dem Produkt, für das Sie
sich entscheiden (entweder Banksparplan,
Investmentfonds oder private Rentenversicherung)
um einen förderfähigen Vertrag handelt. Zwar
können Sie das im Regelfall an der vom Anbieter
ausgewiesenen Zertifizierung selbst erkennen.
Doch die Zertifizierung sagt nichts darüber aus,
wie viel Ertrag diese Anlage letztendlich
abwirft und ist schon gar kein Indiz für eine
akzeptable Rendite.
Besonders hinweisen möchte ich auf das neue "Wohn-Riester-Konzept".
Wollen Sie sich in absehbarer Zeit eine selbst
genutzte Wohnimmobilie anschaffen, sollten Sie
unbedingt mit mir/uns sprechen. Denn die
Riester-Förderung kann seit kurzem auch zur
Anschaffung von Wohneigentum in Anspruch
genommen werden. Bei den
Riester-Bausparverträgen wird Guthaben mit Hilfe
der Zulagen angespart und zur Abzahlung des
Darlehens verwendet. Bereits bestehende
Sparverträge können für die Anschaffung des
Eigenheims verwendet werden. Alternativ können
spezielle Darlehensverträge geschlossen werden;
die Förderzulagen tragen hier zur Tilgung bei..
Wie sich das Wohn-Riester Modell in Ihrem Fall
auswirkt, rechne ich/rechnen wir Ihnen gerne
vor.
Fazit und
Beratungsangebot
zur privaten Altersvorsorge
Schieben Sie das Thema private Altersvorsorge
nicht auf, den je früher Sie damit beginnen,
umso niedriger ist Ihre finanzielle Belastung.
So muss ein 25jähriger nur etwa 1/10 der
Sparlasten aufbringen, die ein 55-jähriger zu
tragen hat. Dies liegt an dem so genannten
Zinseszinseffekt, den ich Ihnen gerne an
diversen Beispielen demonstrieren. Eine
effiziente private Altersvorsorge erreichen Sie
auch nicht mit einer Anlagepolitik aus dem Bauch
heraus. Beim privaten Altersvorsorgesparen
müssen Sie Ihre Anlagepolitik nach einem
individuell zugeschnittenen Lebenszyklus
ausrichten. So müssen ältere Anleger ab 55 in
risikoärmere Anlagen mit niedriger Volatilität
und höherer Liquidität umschichten. Doch wie
immer Sie auch Ihre private Altersvorsorge
vorbereiten wollen: Ans Ziel kommen Sie nur,
wenn Sie Ihr Engagement von Anfang bis zum Ende
durchziehen.
Nachfolgende Checkliste soll Ihnen als roter
Faden für die Planung einer steueroptimierten
und effizienten Altersvorsorgeplanung gemeinsam
mit mir dienen. Die Checkliste ersetzt nicht die
individuelle Beratung. In einem Gespräch sollten
wir die Details besprechen. Ich freue mich auf
das Beratungsgespräch.
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Prüfen Sie Ihre
Versorgungssituation, in dem Sie mit Ihrem
Steuerberater einen Vermögenscheck
hinsichtlich ihrer persönlichen
Versorgungssituation durchführen.
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Prüfen Sie Ihre
finanzielle Situation: Welche monatlichen
Beträge können Sie dauerhaft für ein privates
Altersvorsorgeprodukt zurücklegen?
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Dabei gilt: lieber
weniger als zu viel: Bedenken Sie, dass
Kündigungen von Lebensversicherungsverträgen
oder ähnlichen Produkten oftmals mit
erheblichen Verlusten verbunden ist.
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Welche betrieblichen
Altersvorsorgeprodukte bietet Ihnen Ihr
Arbeitgeber?
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Für Riester-Produkte
gilt:
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Beginnen Sie frühzeitig
und nutzen Sie den Zinseszinseffekt.
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Prüfen Sie, ob Sie die
staatliche Förderung erhalten können,
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Vergleichen Sie zwischen
den Produkten und lassen Sie sich Zeit. Wenn
Sie z.B. für 2009 die Förderung erhalten
wollen, genügt es, wenn Sie bis Ende 2009 in
das Riester-Produkt einzahlen.
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Nach Einführung der neuen
Unisextarife für Lebensversicherungen in 2006
kann speziell für Männer ein Riester-Fonds
oder ein Banksparplan günstiger sein.
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Bei Anschaffung von
Wohneigentum: Wohn-Riester-Förderung prüfen
lassen
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Setzen Sie nicht alles
auf eine Karte
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Vernachlässigen Sie den
sonstigen Risikoschutz nicht: Eine
Berufsunfähigkeitsversicherung gehört
sicherlich dazu!
Ich
möchte auch Steuervorteile durch die Altervorsorge realisieren