Pensionszusage und Steuer


Herzlich willkommen auf meiner Seite Pensionszusage und Steuer,

Pensionszusageund vielen Dank für Ihren Besuch auf meiner Webseite. Wenn Sie einen Steuerberater oder einfach nur Informationen zum Steuerrecht suchen, dann sind Sie hier richtig. Mein Name ist Michael Schröder. Ich bin seit über 10 Jahren als Steuerberater in Berlin tätig. Neben der klassischen Steuerberatung (wie z. B. Buchhaltung, Steuererklärungen usw.) übernehme ich auch die aktive Steuerberatung, d. h. ich mache Vorschläge, wie man Steuern sparen kann (z.B. Steuersparmodelle). Die Aufgabe der eigentlichen Steuerberatung besteht hauptsächlich in der vorausschauenden Beratung für eine optimale Steuergestaltung bzw. minimale Steuerbelastung. Sie können meine Steuerberatung auch online in Anspruch nehmen...

 

Die Pensionszusage als Bestandteil des Geschäftsführergehalts

Die Pensionszusage ist - wenn sie richtig gestaltet wird -  der steuerlich attraktivste Teil des Geschäftsführergehalts und der betrieblichen Altersvorsorge (Wenn Sie noch sozialversicherungspflichtig sind, dann prüfen Sie, ob Sie sich befreien lassen können: Rentenversicherungspflicht. Intelligente Gestaltungen ermöglichen eine kostenlose Pensionszusage! Das benötigte Kapital für die Pensionszusage kann nur aus der Steuerstundung bzw. Steuerersparnis erwirtschaftet werden. Ermöglicht wird dies durch eine Steuer mindernde Rückstellung bei Pensionsbeginn. Die entstehende Steuerersparnis wird so angelegt, dass das erforderliche Kapital für die Pensionszusage erwirtschaftet wird.

Ich biete Ihnen auch die Erstellung versicherungsmathematischer Gutachten über Pensionsrückstellungen: Rückstellungswerte für fünf aufeinander folgende Bilanzstichtage zu insgesamt 390 Euro zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. In dringenden Fällen faxen wir Ihnen den ersten Stichtag vorab zu. Kostenlos, versteht sich. Verwenden Sie einfach das beiliegende Formular zur Pensionszusage. Bitte kopieren und an uns per Fax oder Post zurück senden.

Die Pensionszusage erfordert eine qualifizierte Beratung und geeignete Produkte, um bedarfsgerechte Lösungen zu erzielen. Zusammen mit leistungsstarken Partnern bieten wir folgende Leistungen an:

  • Die qualifizierte Beratung über die Wahl des Durchführungsweges der betrieblichen Altersversorgung.

  • Die Einrichtung und Betreuung von betrieblichen Versorgungswerken.

  • Versicherungsmathematische Gutachten für Pensionszusagen mit Rückdeckungsversicherungen.

 

Pensionszusage an Gesellschafter-Geschäftsführer kann abgefunden werden

Bei mittelständischen eigentümergeführten GmbHs war und ist die Erteilung einer Pensionszusage an den Gesellschafter-Geschäftsführer eine häufig gewählte Gestaltung. Wie bei jedem Rechtsgeschäft zwischen Kapitalgesellschaft und Gesellschafter schwebt auch über der Pensionszusage das Damoklesschwert der verdeckten Gewinnausschüttung - mit der zusätzlichen Verschärfung, dass in der Regel hohe Beträge auf dem Spiel stehen, die Vereinbarungen stets eine lange Laufzeit aufweisen und bei fehlerhafter Gestaltung häufig nur sehr schwer zu reparieren sind. In einigen bisher ungeklärten Fragen hat der Bundesfinanzhof (BFH) nun für Rechtssicherheit gesorgt.

 

Kapitalabfindung statt Rente

Die Pensionszusage ist regelmäßig auf die Zahlung einer lebenslangen Alters-, Invaliditäts- und/oder Hinterbliebenenrente ausgerichtet. Aus Sicht des Versorgungsberechtigten und der Kapitalgesellschaft kann es jedoch attraktiv sein, anstelle der lebenslangen Leistungen eine einmalige Kapitalabfindung zu zahlen - zumal dann, wenn die Zusage durch eine Kapitallebensversicherung rückgedeckt ist und die Versicherung mit Eintritt des Versorgungsfalls das angesammelte Kapital an die Gesellschaft auszahlt. Nach dem Urteil des BFH ist es zulässig, wenn die GmbH ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer das Recht einräumt, anstelle der Altersrente eine bei Eintritt des Versorgungsfalls fällige, einmalige Kapitalabfindung in Höhe des Barwerts der Rentenverpflichtung zu fordern. Das Wahlrecht und die Methode der Abfindungsberechnung sollten allerdings in jedem Fall bereits bei Erteilung der Zusage geregelt werden.

 

Weiterbeschäftigung nach Erreichen der Altersgrenze

Pensionszusagen werden häufig auf das Erreichen des 65. Lebensjahres erteilt. Setzt der Gesellschafter-Geschäftsführer seine Tätigkeit über das 65. Lebensjahr hinaus fort und bezieht dafür weiterhin sein Gehalt, soll eine gleichzeitige Zahlung von Gehalt und Altersrente steuerlich nicht zulässig sein. Dagegen ist eine vereinbarungskonforme Kapitalabfindung trotz anschließender Weiterbeschäftigung nicht generell steuerschädlich. Der BFH verlangt in diesem Fall jedoch, dass das Einkommen aus der fortbestehenden Tätigkeit als Geschäftsführer durch einen versicherungsmathematischen Abschlag auf die Versorgungsleistung bei der Ermittlung des Barwerts angerechnet wird.

 

Unverfallbarkeit der Pensionszusage

Der beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer unterliegt nicht dem Schutz des Betriebsrentengesetzes. Damit werden seine Pensionsansprüche ohne eine entsprechende vertragliche Regelung nicht unverfallbar. Eine solche Regelung kann auch vorsehen, dass die Ansprüche sofort unverfallbar werden, allerdings nur zeitanteilig. Eine ratierliche Unverfallbarkeit darf sich beim beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer allerdings nur auf den Zeitraum seit Erteilung der Pensionszusage und nicht seit Diensteintritt beziehen.

 

Hier erhalten Sie Ihre steuerlich optmale Pensionszusage...

Dipl.-Kfm.
Michael Schröder
Steuerberater Berlin
Schmiljanstr. 7, 12161 Berlin

Tel. 030/ 897 29 111
Fax: 030/ 897 29 112
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Steuerberater Berlin

Mein Steuerbüro ist Montag bis Freitag von 9:00 bis 18:00 Uhr geöffnet.

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