Einkommensteuererklärung
Sonderausgaben Berufsausbildung
Aufwendungen für Ihre eigene erstmalige Berufsausbildung
oder ein Erststudium werden bis zu einem Höchstbetrag von 4.000 € jährlich als
Sonderausgaben anerkannt. Sind bei Ihrem Ehegatten entsprechende Aufwendungen
entstanden, können diese ebenfalls bis zu 4.000 € jährlich als Sonderausgaben
berücksichtigt werden.
Zu den Ausbildungskosten gehören nicht nur Lehrgangs- und
Studiengebühren sowie die Aufwendungen für Fachbücher und anderes Lernmaterial,
sondern auch die Aufwendungen für ein häusliches
Arbeitszimmer sowie Kosten für
die Unterkunft und Verpflegungsmehraufwendungen
bei einer auswärtigen Unterbringung. Für die Fahrten zwischen Wohnung und
Ausbildungsstätte erhalten Sie regelmäßig eine Entfernungspauschale von 30 Cent
für jeden vollen Entfernungskilometer. Zweckgebundene steuerfreie Bezüge zur
unmittelbaren Förderung der Ausbildung sind von den Aufwendungen abzuziehen.
Entstehen die Aufwendungen für eine weitere
Berufsausbildung, ein weiteres
Studium oder im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses, kommt der Abzug als Werbungskosten in Betracht.
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Sonderausgaben
Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater
Schmiljanstr. 7, 12161 Berlin
Öffnungszeiten Steuerbüro: Montag - Freitag 9.00 - 18.00 Uhr
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