Einkommensteuererklärung
Sonderausgaben: Schulgeld
Besucht ein Kind, für das Sie Kindergeld oder Freibeträge für Kinder erhalten, im Inland eine staatlich genehmigte oder nach Landesrecht erlaubte Ersatzschule oder eine nach Landesrecht anerkannte allgemein bildende Ergänzungsschule, sind 30 % des Entgelts als Sonderausgaben abziehbar. Tragen Sie bitte das von Ihnen an die Schule entrichtete Entgelt, gemindert um Beträge für Beherbergung, Betreuung und Verpflegung ein.
zurück zu
Sonderausgaben
Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater
Schmiljanstr. 7, 12161 Berlin
Öffnungszeiten Steuerbüro: Montag - Freitag 9.00 - 18.00 Uhr
Tel. 030/ 897 29 111
Fax: 030/ 897 29 112
Email: Steuererklärung@steuerschroeder.deAbfindung | Altersvorsorge | Ansparabschreibung | Arbeitnehmer | Betriebsprüfung | Buchhaltung | Buchhaltungsprogramm | Doppelbesteuerung | Doppelbesteuerungsabkommen | Erbschaftssteuer | Einnahmenüberschussrechnung EÜR | Existenzgründung | Freiberufler | Geschäftsführergehalt | Gewerbesteuer | Immobiliensteuerrecht | Immobilienbewertung| Limited | Lohnsteuerjahresausgleich | Lohnsteuertabelle | Rechtsformwahl | taxreturn | Steuerberatung| Spekulationssteuer | Steuererklärung | Steuerprogramme | Steuersparmodelle |