Steuerberater Berlin Michael Schröder Steuerberater
 

Steuerberatergebühren

Steuerberatergebühren nach Steuerberatergebührenverordnung und Rechner


Willkommen auf meiner Seite Steuerberatergebühren,

Bevor Sie die Steuerberatung eines Steuerberaters in Anspruch nehmen, möchten Sie sicherlich wissen, wie hoch die Steuerberatungskosten sind. Gerne erkläre ich Ihnen nachfolgend, wie sich die Steuerberatergebühren berechnen.

 

Übersicht Steuerberatergebühren

 

Hinweis: Der Steuerberater ist an die sog. Steuerberatergebührenverordnung (Neu: Steuerberatervergütungsverordnung) gebunden. Die neue Steuerberatervergütung gleicht in vielen Punkten den Steuerberatergebühren. Vereinzelt haben sich die Gebühren erhöht. Die Ausführungen können Sie daher mit geringfügigen Änderungen weiterhin verwenden.

 

Steuerberaterkosten Rechner online

Sie können die Kosten für den Steuerberater aber auch gleich kostenlos online berechnen.

Hinweis: Der Rechner dient nur dem Abschätzen der Steuerberatervergütung. Die Vergütung kann im Einzelfall abweichen. Die Angaben erfolgen ohne Gewähr.

 

Weitere Rechner finden Sie hier:

Steuerberatervergütung-Rechner (StBVV neu)

Steuerberatergebühren-Rechner (StBGebV alt)

 

Was darf ein Steuerberater kosten?

Wer zahlt schon gerne Steuerberaterkosten dafür, dass man "nur" die vom Finanzamt angeforderten Steuererklärungen bekommt? Entscheidend ist, was Sie von Ihrem Steuerberater an Steuerberatung möchten.

 

1. Pflicht: Der Steuerberater kann Ihnen die bürokratischen Aufgaben abnehmen, die Sie gegenüber dem Finanzamt erfüllen müssen, wie z.B. Buchführung und Steuererklärungen.

 

2. Kür: Steuerrechtliche und betriebswirtschaftliche Beratung.

 

Wie Sie wissen -  hat jede Leistung Ihren Preis, so auch Ihr Steuerberater und seine Steuerberatung (siehe auch Leistungen eines Steuerberaters und Vergütung).

 

"Es gibt kaum etwas auf dieser Welt, das nicht irgend jemand ein wenig schlechter machen und etwas billiger verkaufen könnte." (John Ruskin)

 

 

Es kommt also auch in der Steuerberatung - wie bei jeder Leistung - auf das Preis-/ Leistungsverhältnis an. Steuerberatung ist eine Investition mit folgenden Vorteilen:

  • Sie sparen Zeit und Zeit ist Geld. Sie sollten sich ausrechnen, wie viel Geld Sie in der Zeit verdienen könnten, wenn Sie sich nicht um Ihre Steuern kümmern müssen.
  • Die Steuerersparnis sollte auf Dauer höher als die Steuerberatergebühren sein. Leider werden Sie wahrscheinlich nie erfahren, wie viel Steuern Sie mit einem Steuerberater sparen können. Daher lässt sich diese Größe nur schwer bestimmen. Abgesehen davon können eigene Fehler zu nicht unerheblichen Steuermehrbelastungen führen. Aber auch das werden Sie wahrscheinlich niemals erfahren. Denn das Finanzamt merkt es vielleicht selbst nicht und wird es Ihnen mit Sicherheit auch nicht verraten.
  • Sie sparen nicht nur Steuern, sondern vor allem auch Nerven. Wer möchte sich schon als steuerlicher Laie mit den Steuervorschriften und mit dem Finanzamt auseinander setzen? Es wird den meisten schwer fallen, sämtliche steuerrechtlichen Vorschriften zu beachten. Eigene Fehler können zu Steuerordnungswidrigkeiten führen. Eventuell sieht man sich sogar dem Vorwurf der Steuerhinterziehung (Straftat) ausgesetzt und bekanntlich schützt Unwissenheit nicht vor Strafe.
  • Ein weiteres Argument dürfte sein, dass die Wahrscheinlichkeit einer Betriebsprüfung geringer sein dürfte, wenn ein Steuerberater Ihre Steuerangelegenheiten bearbeitet. Denn das Fehlerrisiko ohne Steuerberater liegt deutlich höher.

Top Steuerberatergebühren

 

Wie hoch sind die Steuerberatergebühren?

Ich kann verstehen, dass Sie vorher möglichst genau wissen möchten, welche Steuerberatergebühren auf Sie zu kommen. Dafür muss ich dann auf der anderen Seite natürlich auch vorher genau wissen, welchen Umfang der Steuerberatung haben soll. Insbesondere muss ich die die sog. Gegenstandswerte kennen (Erläuterungen s. u.). Dann kann ich Ihnen anhand der Steuerberatergebührenverordnung die Steuerberatergebühren berechnen. In den meisten Fällen kann ich unterhalb der Mittelgebühr der Steuerberatergebührenverordnung abrechnen. Wie Sie bei den Steuerberatergebühren sparen können, finden sie weiter unten. Für bestimmte Steuerberatungsleistungen kann ich die Steuerberatergebühren im vorhinein festlegen und wiederkehrende Leistungen kann ich auch gerne pauschal abrechnen. Allerdings halte ich es nicht für seriös, ohne Kenntnis des Steuerfalls Pauschalangebote zu unterbreiten. Steuerberatung ist und bleibt eine Leistung auf der Grundlage von Vertrauen. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit kann dauerhaft nur erfolgen, wenn beide Geschäftspartner zufrieden sind (Win-win-Prinzip).

 

Dennoch ist es sinnvoll, wenn die Frage nach den Steuerberatungskosten frühzeitig angesprochen und geklärt wird. Gerne erarbeite ich für Sie ein konkretes Angebot, damit Sie keine bösen Überraschungen erleben. Allerdings kann ich Ihnen erst nach nach dem persönlichen Gespräch seriös Auskunft über die Steuerberatergebühren geben. In diesem ersten persönlichen Gespräch analysieren wir Ihre steuerliche Situation und besprechen die weitere Zusammenarbeit. Sie bestimmen, welche Steuerberatungsleistungen Sie erhalten möchten und ich mache Ihnen ein individuelles Angebot zu den Steuerberatungskosten. Das endgültige Steuerberaterhonorar bestimmt sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung, wobei die Bemessungsgrundlage oftmals erst nach erbrachter Steuerberatung feststeht. Sie wissen aber bereits vorher mit welchen Steuerberaterkosten Sie rechnen können. Ihre Anfrage ist selbstverständlich kostenlos und ohne weitere Verpflichtungen. Sie können auch vorab die Steuerberatungskosten online berechnen: Rechner Steuerberatergebühren

Top Steuerberatergebühren

 

Meine Steuerberatergebühren, die ich vorab beziffern kann

  • Beratungen, insbesondere auch zur Anerkennung als Freiberufler: Zeitgebühr je angefangener halben Stunde 45 Euro - sofern es sich nicht um eine Erstberatung handelt.

  • Betriebsprüfung: Zeitgebühr je angefangener halben Stunde 45 Euro.

  • Erstberatung: i. d. R. 180 Euro zzgl. Auslagen und Umsatzsteuer.

  • Finanzbuchhaltung: Sie können mit ca. 1 Euro pro Buchung kalkulieren. Die endgültige Gebühr liegt nach Steuerberatervergütungsverordnung zwischen 2 - 12/10 bei einer Gebühr nach Tabelle C (Buchhaltungstabelle) zum entsprechendem Gegenstandswert (der höhere Betrag aus Umsatz oder Kosten). Bei z. B. 100.000 Euro Umsatz beträgt die Steuerberatergebühr zwischen 30 und 180 Euro pro Monat. Maßgeblich für die Bemessung des Zehntelsatzes ist der erforderliche Zeitaufwand und die Komplexität der Buchhaltung. In der Regel berechne ich die Mittelgebühr bzw. auch weniger. Wie Sie den Aufwand und damit die Steuerberatergebühren minimieren können erfahren Sie weiter unten. Die Gebühr kann pauschaliert werden (s.u.).

  • Lohn- und Gehaltsabrechnung: Eine Abrechnung kostet monatlich 15 Euro, Meldungen an die Berufsgenossenschaft, Anträge auf Erstattungen von Lohnfortzahlungen bei Krankheit und bei Schwangerschaft kosten 25 Euro.

  • Lohnsteuerjahresausgleich: Die Steuerberatergebühren richten sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung. Sie werden jedoch die Steuererstattung mit Sicherheit nicht übersteigen, da ich vorab prüfe - wie die Steuerberaterkammer Berlin in ihrem Rundschreiben 14/2001 empfiehlt -, ob sich ein  Lohnsteuerjahresausgleich für Sie lohnt.

  • Pauschalgebühren: Für regelmäßig wiederkehrende Leistungen wie Finanzbuchhaltung, Jahresabschluss und Steuererklärungen vereinbare ich gerne mit Ihnen einen Pauschalpreis.

  • Prüfung Steuerbescheid: Zeitgebühr je angefangener halben Stunde 45 Euro.

  • Zeitgebühr: Ich berechne in den Fällen, in der die Vergütungsverordnung eine Zeitgebühr vorsieht, i.d.R. 45 Euro je angefangener halben Stunde.

  • Alle Steuerberatervergütungen verstehen sich zzgl. Auslagenersatz und 19% Umsatzsteuer.

  • Kurze Telefonate stelle ich in der Regel nicht in Rechnung.

    Bei der Höhe der Steuerberatergebühren habe ich selbstverständlich auch Ihren Nutzen im Auge, der in der Regel um ein Vielfaches höher liegt.

    Top Steuerberatergebühren

 

Wie können Sie die Steuerberatergebühren senken?

Gerne helfe ich Ihnen die Steuerberatergebühren zu senken. Denn Steuerberatung ist nur sinnvoll, wenn Ihr Nutzen höher als die Steuerberatungskosten ist. Gerne mache ich Ihnen Vorschläge, wie Sie Steuerberatergebühren sparen können und erstelle Ihnen ein Angebot.

 

Die höchste Ersparnis können Sie bei der Finanzbuchhaltung erzielen. Die Steuerberatergebühren für die Finanzbuchhaltung machen ca. 50% der Steuerberaterkosten aus. Die anderen 50% fallen für Jahresabschluss und Steuererklärungen an. Bei der Buchhaltung lassen sich also bis zu ca. 50% der Steuerberatergebühren sparen. Aber wie können Sie nun bei der Finanzbuchhaltung so viele Gebühren sparen? Ganz einfach, durch den Austausch von vorhandenen Daten. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  • Sie senden uns Ihre elektronischen Bankdaten, die Sie kostenlos beim Online-Banking als Download erhalten.

  • Sie übersenden uns vorbereitete Tabellen zu, in denen Sie die Bank- bzw. Kassenbewegungen eingetragen haben.

  • Durch den Datenaustausch mit einem Buchhaltungsprogramm, dass Sie benutzen. Ich stelle Ihnen auch gerne ein Buchhaltungsprogramm kostenlos zur Verfügung.

 

Wenn Sie uns keine Daten übersenden möchten, dann sollten Sie Ihre Unterlagen möglichst ordentlich und vollständig vorbereiten, denn je ordentlicher und vollständiger die Unterlagen vorbereitet sind, desto günstiger wird es für Sie. Für die Bearbeitung eines "Schuhkartons" benötigen wir logischerweise länger und müssen dementsprechend auch eine höhere Steuerberaterrechnung stellen.

Top Steuerberatergebühren

 

Steuerliche Absetzbarkeit von Steuerberatungskosten

Steuerberatungskosten können Sie von der Steuer absetzen. Die Absetzbarkeit wurde zum 1. Januar 2006 geringfügig eingeschränkt. Den größten Teil der Steuerberatungskosten können Sie jedoch weiterhin als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben absetzen. Bitte lesen Sie zur Abzugsfähigkeit von Steuerberatungskosten hier weiter...

Top Steuerberatergebühren

 

Die Steuerberatervergütungsverordnung als gesetzliche Grundlage der Steuerberaterkosten

Die Steuerberatergebühren sind gesetzlich gemäß § 57 Abs. 3  Nr. 2 und 3 Steuerberatungsgesetz (StBerG) in der Steuerberatergebührenverordnung (StbGebV) geregelt. Für Verfahren vor den Finanzgerichten verweist die Steuerberatergebührenverordnung auf die Gebührenordnung der Rechtsanwälte (RVG). Die relativ komplizierte gesetzliche Regelung macht die Steuerberatergebühren nicht unbedingt transparent (Download: Grundlagen der deutschen Steuerberatergebühren).

Die Steuerberatergebührenverordnung kennt folgende Steuerberatergebühren:

Top Steuerberatergebühren

 

Gebührenvereinbarung, Mindestgebühr, Höchstgebühr und
erfolgsabhängige Steuerberatergebühren

Sofern keine besondere Gebührenvereinbarung vereinbart wurde, gilt die Steuerberatergebührenverordnung. Niedrigere und auch höhere Gebühren, als in der Gebührenverordnung vorgesehen, dürfen nicht berechnet werden (Mindestgebühren bzw. Höchstgebühren). Insbesondere darf keine kostenlose Steuerberatung erbracht werden. Die Berechnung der Steuerberater-Mindest- bzw. Höchstgebühren können Sie gleich durchführen.

Höhere Steuerberatergebühren als in der Steuerberatergebührenverordnung können nur schriftlich durch eine gesonderte Vergütungsvereinbarungen vereinbart werden. Es kann auch ein erfolgsabhängiges Steuerberaterhonorar vereinbart werden. Bitte beachten Sie, dass nur in bestimmten Fällen erfolgsabhängige Steuerberatergebühren vereinbart werden dürfen.

Top Steuerberatergebühren

 

Wie berechnen sich die Steuerberatergebühren?

Im folgenden erkläre ich die Berechnung der Steuerberatergebühren nach der Steuerberatergebührenverordnung. Die Berechnung der Steuerberatergebühren können Sie auch online gleich selbst durchführen:

 

Steuerberatergebühren-Rechner

Top Steuerberatergebühren

 

Einzelabrechnung Steuerberatergebühren

1. Wertgebühr (§ 10 StBGebV)

Die Wertgebühr (§ 10 StBGebV) ermittelt sich aus 

a) dem sog. Gegenstandswert der Tätigkeit des Steuerberaters, dieser ist in der Steuerberatergebührenverordnung definiert, wie z.B.

  • Buchhaltung: Gegenstandswert ist der jeweils höchste Betrag, der  sich aus dem Jahresumsatz oder aus der Summe des Aufwandes ergibt (-> § 33 StbGebV Buchführung).

  • Jahresabschluss (Aufstellung der Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung): Gegenstandswert ist das Mittel zwischen berichtigter Bilanzsumme (entspricht etwa Summe der Aktivseite) und der betrieblichen Jahresleistung (entspricht etwa Jahresumsatz) bzw. der betriebliche Jahresaufwand, wenn dieser höher ist als die Jahresleistung.

  • Steuererklärungen, insbesondere Einkommensteuererklärung: Gegenstandswert ist die Summe der positiven Einkünfte, jedoch mindestens 6.000 Euro.

  • Der Gegenstandswert kann auch der Wert des Interesses sein, wie z.B. bei einem Einspruch die Höhe der strittigen Steuer.

b) der Anwendung eines Zehntelsatzes (Gebührenrahmen) für diese Tätigkeit

  • Die Steuerberatervergütungsverordnung gibt einen Gebührenrahmen durch einen unteren und oberen Zehntelsatz für die jeweilige Tätigkeiten vor ( Mindest- und Höchstgebühren).

  • Der Steuerberater hat sein Honorar zwischen der vorgegebenen Mindestgebühr und Höchstgebühr festzusetzen.

  • Innerhalb dieses Rahmens bestimmt der Steuerberater die Gebühr unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der Bedeutung der Angelegenheit, des Umfanges und des Schwierigkeitsgrades der im konkreten Fall vom Steuerberater erbrachten Leistungen (§ 11 StBGebV).

c)  auf die Gebühr der in der Steuerberatergebührenverordnung vorgeschriebenen Gebührentabelle (Tabellen A, B, C, D und E).

Beispiel:

Tätigkeit

Vorschrift

Gegen-stands-
wert
= Einkünfte

Gebühren-tabelle

Volle Gebühr

Gebühren-rahmen

Mindest-gebühr
1/10

Mittel-gebühr 3,5/10

Höchst-gebühr
6/10

Einkommen-steuer-
erklärung

§ 24 Abs. 1 Nr. 1 StBGebV

z.B.
48.000 Euro

A

1.046 Euro

1/10 - 6/10

104,60 Euro

366,10 Euro

627,60 Euro

Top Steuerberatergebühren

 

2. Betragsrahmengebühren

Bei den Betragsrahmengebühren ist im Gegensatz zu den Wertgebühren der Gebührenrahmen nicht durch einen unteren und oberen Zehntelsatz vorgegeben, sondern ein oberer und ein unterer Euro-Betrag. Die Betragsrahmengebühr kommt nur bei Rat oder Auskunft in steuerstrafrechtlichen, bußgeldrechtlichen oder ähnlichen Angelegenheiten (§ 21 Abs. 1 Satz 3 StBGebV) und bei der Lohnbuchführung (§ 34 StBGebV) zur Anwendung.

 

3. Zeitgebühren

Die Zeitgebühr (§ 13 StBGebV) ist nur anzuwenden, wenn die Steuerberatergebührenverordnung es vorsieht oder kein Gegenstandswert herangezogen werden kann, wie z. B. bei einer Betriebsprüfung. Die Zeitgebühr berechnet sich nach dem für die Bearbeitung des Auftrages erforderlichen Zeitaufwand und beträgt zwischen 19 Euro und 46 Euro je angefangene halbe Stunde.

 

Top Steuerberatergebühren

Pauschalvergütung Steuerberatergebühren

Die Steuerberatergebührenverordnung bietet die Möglichkeit anstelle der Einzelabrechnung eine Pauschalvergütung zu vereinbaren (§ 14 StBGebV). Sie muss schriftlich für einen Zeitraum von mindestens einem Jahr abgeschlossen werden und ist nur auf laufend auszuführende Tätigkeiten (z.B. Buchhaltung, Jahresabschluss bzw. Einnahmenüberschussrechnung und Steuererklärungen) anzuwenden. Es handelt sich hierbei nicht um eine eigenständige Gebührenart, sondern lediglich um eine Vereinfachungsregelung.

 

Top Steuerberatergebühren

Auslagenersatz

Zusätzlich zu den o.g. Steuerberatergebühren hat der Steuerberater gem. Steuerberatergebührenverordnung Anspruch auf:

  • Ersatz der bei der Ausführung des Auftrages für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen zu zahlenden Entgelte.

  • Der Steuerberater kann anstelle der tatsächlich entstandenen Kosten eine Auslagenpauschale i.H.v. 20 % der sich nach der StBGebV ergebenden Gebühr fordern, in derselben Angelegenheit jedoch höchstens 20 Euro, in Strafsachen und Bußgeldverfahren höchstens 15 Euro (§ 16 StBGebV).

  • Ersatz der Schreibauslagen für bestimmte Abschriften und Fotokopien (§ 17 StBGebV).

  • Erstattung der Fahrtkosten und Übernachtungskosten als Reisekosten sowie ein Tage- und Abwesenheitsgeld bei Geschäftsreisen (§ 18 StBGebV) und

  • die auf die Tätigkeit entfallende Umsatzsteuer (§ 15 StBGebV), es gilt der Normalsteuersatz von zur Zeit 19 %.

    Der Steuerberater hat keinen weiteren Auslagenersatz Anspruch wegen der EDV-Kosten, wie z.B. für seine eingesetzte Buchhaltungssoftware. Etwas anderes gilt, wenn die Software dem Mandanten zur Verfügung gestellt wird und hierfür Kosten verauslagt werden.

    Top Steuerberatergebühren

 

Steuerberatergebühren für die wichtigsten Steuerberatungsleistungen

Leistung des Steuerberaters, Gebührenart, Gebührenrahmen, Gegenstandswert

  • Einrichten einer Buchhaltung (erstmalig): Zeitgebühr 19,00 Euro bis 46,00 Euro je angefangene halbe Stunde.

  • Erledigung der gesamten Buchführung einschl. Kontieren der Belege und Anfertigung der Umsatzsteuer-Voranmeldungen: Wertgebühr (Monatsgebühr) nach Tabelle C 2/10 bis 12/10 Jahresumsatz oder Summe des Aufwandes

  • Einrichtung von Lohnkonten und Aufnahme der Stammdaten: Betragsgebühr 2,60 Euro bis 9,00 Euro je Arbeitnehmer

  • Führung von Lohnkonten und Anfertigung der Lohnabrechnung: Betragsgebühr 2,60 Euro bis 15,00 Euro je Arbeitnehmer und Abrechnungszeitraum (in der Regel monatlich). In besonders schwierigen Fällen, z.B. beim Baulohn, sind auch Gebühren von z.B. 20,00 Euro möglich.

  • Jahresabschluss (Erstellung einer Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung): Wertgebühr nach Tabelle B 10/10 bis 40/10 das Mittel zwischen der berichtigten Bilanzsumme und der betrieblichen Jahresleistung

  • Ermittlung des Überschusses der Einnahmen über die Werbungskosten bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung: Wertgebühr nach  Tabelle A 1/20 bis 12/20 Summe der Einnahmen oder Summe der Werbungskosten (der jeweils höhere Betrag), mindestens 6.000 Euro

  • Anfertigung der Einkommensteuererklärung ohne Ermittlung der Einkünfte: Wertgebühr nach Tabelle A 1/10 bis 6/10 Summe der positiven Einkünfte, mindestens 6.000 Euro

  • Anfertigung der Körperschaftsteuererklärung: Wertgebühr nach Tabelle A 2/10 bis 8/10 Einkommen vor Berücksichtigung eines Verlustabzuges, mindestens 12.500 Euro

  • Anfertigung der Gewerbesteuererklärung nach dem Gewerbeertrag: Wertgebühr nach Tabelle A 1/10 bis 6/10 Gewerbeertrag vor Berücksichtigung des Freibetrages und eines Gewerbeverlustes, mindestens 6.000 Euro

  • Anfertigung der Kapitalertragssteuererklärung: Wertgebühr nach Tabelle A 1/20 bis 6/20 Summe der kapitalertragssteuerpflichtigen Kapitalerträge, mindestens 3.000 Euro

  • Anfertigung der Umsatzsteuer-Voranmeldung: Wertgebühr nach Tabelle A 1/10 bis 6/10 10 % des Gesamtbetrages der für Lieferungen oder sonstige Leistungen erhaltenen Entgelte zzgl. des Eigenverbrauches, mindestens 500 Euro

  • Umsatzsteuerjahreserklärung: Wertgebühr nach Tabelle A 1/10 bis 8/10 wie 11., Mindestgegenstandswert hier jedoch 6.000 Euro

    Top Steuerberatergebühren

 

Vorschuss Steuerberatergebühren

Der Steuerberater kann von seinem Auftraggeber gem. § 8 StBGebV für die entstandenen und die voraussichtlich entstehenden Steuerberatergebühren und Auslagen einen angemessenen Vorschuss fordern.

 

Erstattung von Steuerberatergebühren durch das Finanzamt

Sind Ihnen wegen eines Fehlers, z.B. falscher Steuerbescheid, Steuerberatergebühren entstanden, können Sie diese vom Finanzamt erstattet bekommen. Das gilt auch für den Fall, dass sich die Rechtsprechung geändert hat und der Finanzbeamte davon noch nichts wusste. Nach Ansicht des Oberlandesgerichts Koblenz (AZ: 1 U 1588/01) muss das Finanzamt seine Mitarbeiter zeitnah über grundlegende BFH-Urteile informieren. Ergehen  auf Grund der Unkenntnis des Finanzbeamten fehlerhafte Steuerbescheide so können Sie zivilrechtlich Schadensersatz für die zusätzlich verursachten Steuerberatungskosten verlangen.

Top Steuerberatergebühren

 

Leistungsverweigerungsrecht und Zurückbehaltungsrecht bei offenen Steuerberatergebühren

Ich werde immer wieder mal gefragt, ob ein Steuerberater die Unterlagen zurückbehalten darf, wenn die Steuerberatergebühren nicht bezahlt wurden. Ja, der Steuerberater hat ein Zurückbehaltungs- bzw. Leistungsverweigerungsrechtes und kann die Herausgabe von Mandantenunterlagen und  Arbeitsergebnissen verweigern:

§ 66 Abs. 4 StBerG
Der Steuerberater oder Steuerbevollmächtigte kann seinem Auftraggeber die Herausgabe der Handakten verweigern, bis er wegen seiner Gebühren und Auslagen befriedigt ist. Dies gilt nicht, soweit die Vorenthaltung der Handakten oder einzelner Schriftstücke nach den Umständen, insbesondere wegen verhältnismäßiger Geringfügigkeit der geschuldeten Beträge, gegen Treu und Glauben verstoßen würde.

Zu dem Begriff der Handakte, wie in § 66 Abs. 2 StBerG definiert, zählen u.a. folgende Unterlagen:

  • vom Auftraggeber zu Beginn des Mandates übergebene Schriftstücke und Urkunden, z. B. Kontoauszüge, Rechnungen, Buchführungsunterlagen, Grundaufzeichnungen, Steuerbescheide und Bilanzen früherer Veranlagungszeiträume;

  • während des bestehenden Mandates dem Berater durch Finanzbehörden, Gerichte oder Dritte direkt übermittelte oder ihm vom Mandanten übergebene Bescheide, Entscheidungen und sonstiger Schriftverkehr.

  • Sachkonten etc.

Das Zurückbehaltungsrecht ist auch in den Allgemeinen Auftragsbedingungen (AGB) für Steuerberater geregelt. Bitte begleichen Sie beim vorigen Steuerberater die Gebühren rechtzeitig, damit es keine Probleme bei der Mandatsübernahme und mit dem Finanzamt gibt. Für regelmäßig wiederkehrende Steuerberatergebühren richten Sie am Besten einen Dauerauftrag ein, dann können Sie die Begleichung nicht vergessen.

 

E-Mail: Steuerberatergebühren@SteuerSchroeder.de

Top Steuerberatergebühren

Share

Kontakt:


Steuerberater Berlin
Schmiljanstr. 7
12161 Berlin
E-Mail: Steuerberater@steuerschroeder.de

Öffnungszeiten Steuerbüro:

Montag:10 - 18 Uhr
Dienstag:10 - 16 Uhr
Mittwoch:10 - 15 Uhr
Donnerstag:10 - 16 Uhr
Freitag:10 - 16 Uhr
+ nach Vereinbarung

 

StBK/B

Steuerberater-Verband Berlin-Brandenburg e.V.

Datev Steuerberater



www.steuerschroeder.de Steuerinformationen vom Steuerberater in Berlin

Steuerberatung und Steuererklärung vom Steuerberater in Berlin

Steuerberater-Twitter Steuerberater Dipl.-Kfm. Michael Schröder auf Xing kontaktieren