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Flexirente - Früher in Rente gehen + hinzuverdienen

Was genau ist eigentlich die Flexi-Rente, warum braucht man sie und wer profitiert davon? Jetzt Flexirente berechnen.


Infos zur Flexirente

Die Flexirente ist eine Rentenreform, die im Jahr 2017 in Deutschland eingeführt wurde. Sie soll dazu beitragen, dass ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer schrittweise in den Ruhestand treten können und gleichzeitig flexibler und länger arbeiten können, wenn sie dies wünschen. Im Folgenden erläutere ich die wichtigsten Punkte der Flexirente:

  1. Flexibler Renteneintritt: Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat, kann weiterarbeiten und gleichzeitig eine Rente beziehen. Dabei gibt es keine Begrenzung des Hinzuverdienstes.

  2. Rentenabschläge: Wer früher in Rente geht, muss Abschläge in Kauf nehmen. Diese werden seit 2019 jedoch reduziert, wenn man freiwillig weiterarbeitet und dadurch Rentenansprüche sammelt.

  3. Verbesserung der Erwerbsminderungsrente: Die Flexirente sieht eine Anhebung der Erwerbsminderungsrente vor.

  4. Ausbau der betrieblichen Altersvorsorge: Die Flexirente soll auch den Ausbau der betrieblichen Altersvorsorge fördern.

  5. Hinzuverdienst: Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat, kann unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass sich dies auf die Höhe der Rente auswirkt. Seit dem 1. Juli 2017 können Rentner, die eine vorgezogene Altersrente beziehen, 6.300 Euro im Jahr anrechnungsfrei hinzuverdienen. Die Hinzuverdienstgrenzen wurden zum 1. Januar 2023 für vorgezogene Altersrenten aufgehoben und für Erwerbsminderungsrenten angepasst. Für das Jahr 2022 beträgt die Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrenten weiterhin 46.060 Euro.

Grundsätzlich soll die Flexirente also eine flexiblere Gestaltung des Übergangs in den Ruhestand ermöglichen. Wer länger arbeiten möchte, kann das tun, wer früher in Rente gehen möchte, kann dies ebenfalls tun, muss aber in der Regel Abschläge in Kauf nehmen. Zudem soll die Flexirente dazu beitragen, dass die Erwerbsminderungsrente verbessert und die betriebliche Altersvorsorge ausgebaut wird.

Die Flexirente können nur Arbeitnehmer in Anspruch nehmen, die länger als 35 Jahre in die Deutsche Rentenversicherung einbezahlt haben.

Flexi-Rente: Diese drei Möglichkeiten gibt es:

  1. Ab dem 50. Lebensjahr sind Sonderzahlungen zur Vermeidung von Renten-Abschlägen möglich
  2. Ab dem 64. Lebensjahr füher in Rente gehen und trotzdem weiter arbeiten
  3. Ab dem 68. Lebensjahr: Länger arbeiten und in den Genuss von Zuschlägen kommen

Wenn Sie mindestens 35 Versicherungsjahre auf Ihrem Rentenkonto bei der Deutschen Rentenversicherung haben, können Sie bereits mit 63 Jahren vorzeitig in Rente gehen (siehe auch Rentenbeginn). Allerdings kann nur wer 45 Beitragsjahre nachweisen kann und vor dem 1. Januar 1953 geboren ist, ohne Abschläge in Rente gehen. Für alle anderen gilt: Für jeden Monat des vorzeitigen Rentenbeginns wird die Rente um 0,3 Prozent gekürzt. Hinweis: Diese Kürzung können Sie durch Ausgleichszahlungen vermeiden. Jetzt Renten-Abschläge + Ausgleichszahlung berechnen.



Flexirente Rechner

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Geburtsjahr

Bestes Monatseinkommen der letzten 15 Jahre
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Hinzuverdienst
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Flexirente: Fragen & Antworten

Fragen + Antworten zum Flexirentengesetz finden Sie hier:


Was ändert sich beim Hinzuverdienst?

Ab dem 1. Januar 2023 gibt es einige Neuerungen beim Hinzuverdienst für Rentnerinnen und Rentner. Die wichtigsten Änderungen sind:

  • Die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten entfällt ersatzlos.
  • Die Hinzuverdienstgrenzen bei Erwerbsminderungsrenten werden deutlich angehoben.

Viele Rentnerinnen und Rentner möchten neben ihrer Rente weiterhin einer Erwerbstätigkeit nachgehen, sei es aus finanziellen Gründen oder aus Freude an der Arbeit. Doch wie wirkt sich der Hinzuverdienst auf die Höhe der Rente aus? Und welche Neuerungen gibt es ab dem 1. Januar 2023?


Hinzuverdienst bei vorgezogenen Altersrenten

Wer eine Altersrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze bezieht, muss bisher eine Hinzuverdienstgrenze beachten. Diese liegt bei 6.300 Euro im Jahr. Wer mehr verdient, bekommt seine Rente nur noch anteilig oder gar nicht mehr ausgezahlt. Doch ab dem 1. Januar 2023 entfällt diese Hinzuverdienstgrenze ersatzlos. Das bedeutet, dass Rentnerinnen und Rentner, die eine vorgezogene Altersrente beziehen, unbeschränkt hinzuverdienen können, ohne dass ihre Rente gekürzt wird. Damit soll der Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand noch flexibler gestaltet werden.


Hinzuverdienst bei Erwerbsminderungsrenten

Wer eine Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung bezieht, muss ebenfalls eine Hinzuverdienstgrenze einhalten. Diese wird ab dem 1. Januar 2023 deutlich angehoben. Für eine Rente wegen voller Erwerbsminderung gilt eine dynamische Hinzuverdienstgrenze, die sich am Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung orientiert und jährlich angepasst wird. Im Jahr 2023 wird diese Grenze 17.823,75 Euro betragen. Für eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung gilt eine pauschale Hinzuverdienstgrenze, die ebenfalls am Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung orientiert ist und jährlich angepasst wird. Im Jahr 2023 wird diese Grenze 35.647,50 Euro betragen. Daneben gilt weiterhin die individuelle Hinzuverdienstgrenze, die sich am höchsten Verdienst der letzten 15 Jahre vor dem Eintritt der Erwerbsminderung orientiert und höher sein kann als die pauschale Grenze.

Die Anhebung der Hinzuverdienstgrenzen bei Erwerbsminderungsrenten soll die Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen verbessern und ihnen mehr finanziellen Spielraum ermöglichen.



Quellen:

BMAS - Fragen und Antworten zur Neuregelung Hinzuverdienst


FAQs | Änderung bei den Hinzuverdienstgrenzen seit 1. Januar 2023 | Deutsche Rentenversicherung


2023 wird Hartz IV zum Bürgergeld: Was ändert sich? - Anwalt-Suchservice


Hinzuverdienst­grenze bei Altersrente wird 2023 abgeschafft - rtskg.de


Wie kann ich durch eigene Beiträge meine Rente erhöhen? + Wann kann ich eine Sonderzahlung zum Ausgleich meiner Rentenminderung vornehmen?

Die gesetzliche Rente ist eine wichtige Säule der Altersvorsorge, aber oft reicht sie nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard zu halten. Deshalb ist es sinnvoll, zusätzlich privat oder betrieblich vorzusorgen. Eine Möglichkeit, die eigene Rente zu erhöhen, ist die Zahlung von freiwilligen Beiträgen in die gesetzliche Rentenversicherung. Dies kann vor allem für Personen interessant sein, die keine oder nur geringe Pflichtbeiträge zahlen, zum Beispiel Selbstständige, Hausfrauen oder -männer, Minijobber oder Bezieher von Arbeitslosengeld II.

Freiwillige Beiträge können grundsätzlich von jedem gezahlt werden, der das 16. Lebensjahr vollendet hat und nicht versicherungspflichtig ist. Die Höhe der Beiträge kann dabei individuell festgelegt werden, allerdings gibt es eine Mindest- und eine Höchstgrenze. Die Mindestgrenze liegt im Jahr 2023 bei 83,70 Euro pro Monat (oder 1004,40 Euro pro Jahr), die Höchstgrenze bei 1338 Euro pro Monat (oder 16.056 Euro pro Jahr). Die Beiträge können monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich gezahlt werden.

Die Zahlung von freiwilligen Beiträgen hat mehrere Vorteile. Zum einen erhöht sie die spätere Rente, denn jeder gezahlte Beitrag führt zu einem höheren Rentenanspruch. Zum anderen kann sie dazu beitragen, bestimmte Wartezeiten zu erfüllen, die für den Anspruch auf bestimmte Leistungen der Rentenversicherung erforderlich sind. Dazu gehören zum Beispiel die Regelaltersrente, die Erwerbsminderungsrente oder die Hinterbliebenenrente. Außerdem können freiwillige Beiträge steuerlich geltend gemacht werden, denn sie zählen zu den Sonderausgaben.

Die Höhe der Rente hängt von verschiedenen Faktoren ab, unter anderem von der Anzahl und Höhe der gezahlten Beiträge, dem Renteneintrittsalter und dem aktuellen Rentenwert. Eine pauschale Aussage darüber, wie viel Rente ein freiwilliger Beitrag bringt, ist daher nicht möglich. Allerdings gibt es einen Richtwert: Ein Beitrag von 100 Euro pro Monat (oder 1200 Euro pro Jahr) erhöht die monatliche Rente um etwa 5 Euro brutto (oder 60 Euro brutto pro Jahr). Dieser Wert gilt für das Jahr 2023 und kann sich in Zukunft ändern.

Wer sich für die Zahlung von freiwilligen Beiträgen interessiert, sollte sich vorher gut informieren und beraten lassen. Die Deutsche Rentenversicherung bietet dazu verschiedene Möglichkeiten an, zum Beispiel einen Online-Rechner, eine kostenlose Servicetelefonnummer oder persönliche Beratungsstellen. Dort kann man auch einen Antrag auf freiwillige Versicherung stellen und sich über die Zahlungsmodalitäten informieren. Mehr Infos + Rechner


Flexirente: Das ist neu
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Flexirentengesetz

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 25.11.2016 grünes Licht für die Flexirente gegeben und sich zugleich für eine Stärkung des Ehrenamtes ausgesprochen. In einer Entschließung zum Flexirentengesetz fordert er, Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten grundsätzlich nicht als Einkommen anzurechnen.

Entwurf eines Gesetzes zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben (Flexirentengesetz)
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Rentenlexikon

Das Rentenlexikon erläutert die wichtigsten Fachbegriffe aus der gesetzlichen Rentenversicherung und der zusätzlichen Altersvorsorge. Wählen Sie einen Anfangsbuchstaben, um eine Liste mit passenden Begriffen zu erhalten.

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