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Bilanzkennzahlen

Berechnung von Bilanzkennzahlen + Jahresabschlussanalyse



Kennzahlen

Betriebswirtschaftliche Kennzahlen stellen insbesondere in ihrer zeitlichen Entwicklung ein wichtiges Instrument dar, um schnell und zuverlässig ein Bild über ein Unternehmen, seine Entwicklung und seinen eingeschlagenen Kurs zu gewinnen. Man unterscheidet in der Unternehmensplanung zwischen:

  • Rentabilitätskennzahlen: Sie spiegeln die Verzinsung des eingesetzten Kapitals wider;
  • Bilanzkennzahlen: Sie gewähren Aufschluss über die Zusammensetzung von Vermögen und Schulden;
  • Liquiditätskennzahlen: Sie geben Auskunft über die Zahlungsfähigkeit und darüber, welche Mittel für Investitionen, Schuldentilgung und Gewinnausschüttung zur Verfügung stehen.

Bilanzkennzahlen berechnen

Anlagevermögen Euro

Umlaufvermögen Euro
langfristiges Umlaufvermögen Euro

Forderungen Euro
kurzfristige Forderungen Euro

Wertpapiere Euro
Vorräte Euro
Liquide Mittel Euro

Eigenkapital Euro

kurzfristiges Fremdkapital Euro
langfristiges Fremdkapital Euro

Umsatz Euro
ordentlicher Betriebserfolg Euro
Fremdkapitalzinsen Euro
Jahresergebnis Euro


Bilanzkennzahlen sind entscheidend für die Bewertung der finanziellen Gesundheit und Leistungsfähigkeit eines Unternehmens. Hier sind einige der wichtigsten Kennzahlen mit ihren entsprechenden Formeln:

1. Eigenkapitalquote

Formel: Eigenkapitalquote = (Eigenkapital / Gesamtvermögen) × 100

2. Verschuldungsgrad

Formel: Verschuldungsgrad = (Fremdkapital / Eigenkapital) × 100

3. Liquidität 1. Grades (Barliquidität)

Formel: Liquidität 1. Grades = (Liquide Mittel / Kurzfristige Verbindlichkeiten) × 100

4. Liquidität 2. Grades (Quick Ratio)

Formel: Liquidität 2. Grades = (Liquide Mittel + Kurzfristige Forderungen) / Kurzfristige Verbindlichkeiten × 100

5. Liquidität 3. Grades (Current Ratio)

Formel: Liquidität 3. Grades = (Umlaufvermögen / Kurzfristige Verbindlichkeiten) × 100

6. Anlagendeckungsgrad I

Formel: Anlagendeckungsgrad I = (Eigenkapital / Anlagevermögen) × 100

7. Anlagendeckungsgrad II

Formel: Anlagendeckungsgrad II = (Eigenkapital + Langfristiges Fremdkapital) / Anlagevermögen × 100

8. Return on Equity (ROE)

Formel: ROE = (Jahresüberschuss / Eigenkapital) × 100

9. Return on Assets (ROA)

Formel: ROA = (Jahresüberschuss / Gesamtvermögen) × 100

10. Umsatzrentabilität

Formel: Umsatzrentabilität = (Jahresüberschuss / Umsatzerlöse) × 100

Diese Kennzahlen bieten einen umfassenden Überblick über verschiedene Aspekte der finanziellen Gesundheit eines Unternehmens. Es ist jedoch wichtig, sie im Kontext zu betrachten und auch branchenspezifische Besonderheiten zu berücksichtigen.

Tipp: Richtsätze für Betriebsprüfung


Kennzahlen (Indikatoren) dokumentieren die wirtschaftliche Entwicklung Ihres Unternehmens und geben Aufschluss über den aktuellen finanziellen Stand. Die Erfassung von Schlüsselzahlen gibt den Fachleuten eine Idee davon, ob sich ein finanzielles Engagement lohnt. Die Ermittlung von Kennzahlen kann als Frühwarnsystem zur Kontrolle der wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens genutzt werden. Kennzahlen sind sowohl Ihre Argumentations- und Entscheidungsgrundlage.


Betriebswirtschaftliche Kennzahlen sind unerlässlich für die Analyse und Steuerung von Unternehmen. Sie bieten einen tiefen Einblick in die finanzielle Gesundheit, Effizienz und Rentabilität eines Unternehmens. Im folgendem werden wichtige Schlüsselkennzahlen und ihre Berechnungsmethoden erläutern.

Kennzahlen
Rentabilität
Umsatzrentabilität (%)
Eigenkapitalrentabilität (%)
Gesamtkapitalrentabilität (%)

Bilanzkennzahlen
Anlagendeckung 1 (%)
Anlagendeckung 2 (%)
Eigenkapitalquote (%)
Fremdkapitalquote (%)
Working Capital

Liquiditätskennzahlen
Cash flow
Cash flow / Umsatz (%)
Cash flow / Gesamtkapital (%)
Liquidität 1. Grades (%)
Liquidität 2. Grades (%)
Liquidität 3. Grades (%)
Schuldentilgungsdauer (Jahre)

Kennzahlen stellen Vergleichsmaßstäbe zur Erfolgskontrolle und Planungsvorbereitung dar und verfügen in der Wirtschaft über einen hohen Stellenwert. Sie drücken - im Gegensatz zu den vielfältigen Daten der Buchführung - in konzentrierter Form tatsächlich entscheidungsrelevante Zusammenhänge (z.B. Wirtschaftlichkeit, Produktivität) aus und sind damit wichtige Instrumente des Controlling. Damit sie aussagefähig sein können, sollten Vergleichszahlen aus dem Vorjahr oder Zahlen anderer Unternehmen herangezogen werden.

Da erst die vergleichende Analyse von Kennzahlenreihen im Rahmen eines Kennzahlensystems (bekannte Kennzahlensysteme: Du Pont, ZVEI, RL usw.) anzeigt, ob es eine positive oder negative Entwicklung zu verzeichnen gibt, besitzt eine isolierte Kennzahl nur einen geringen Aussagewert.

Kennzahlen müssen regelmäßig ermittelt werden. Bei einigen ist die jährliche Ermittlung ausreichend; in vielen Fällen ist es günstiger, pro Monat oder Vierteljahr zu berechnen, um zeitnah reagieren zu können. Daneben ist es wichtig, die Kennzahlen im Branchenvergleich zu sehen.


Gesamtleistung

Die Gesamtleistung eines Unternehmens setzt sich aus den Umsatzerlösen, den Bestandsveränderungen und den aktivierten Eigenleistungen zusammen. Sie gibt einen umfassenden Überblick über die Leistungsfähigkeit des Unternehmens.

Berechnung:

  • Umsatzerlöse +/- Bestandsveränderungen + Aktivierte Eigenleistungen = Gesamtleistung

In der Regel finden während des Geschäftsjahres keine Buchungen von Bestandsveränderungen statt, sodass die Gesamtleistung meist den Umsatzerlösen entspricht.


Rohertrag

Der Rohertrag ist ein Maß für die Effizienz, mit der ein Unternehmen seine Ressourcen nutzt, um Umsatz zu generieren.

Berechnung:

  • Gesamtleistung - Material- und Wareneinkauf - Bezogene Leistungen = Rohertrag

Betrieblicher Rohertrag

Der betriebliche Rohertrag ergänzt den Rohertrag um sonstige betriebliche Erlöse.

Berechnung:

  • Rohertrag + Sonstige betriebliche Erlöse = Betrieblicher Rohertrag

Sonstige betriebliche Erlöse umfassen alle Einnahmen, die nicht direkt aus dem Kerngeschäft stammen.


Betriebsergebnis

Das Betriebsergebnis zeigt, wie effektiv das Unternehmen seine operativen Aktivitäten verwaltet.

Berechnung:

  • Betrieblicher Rohertrag - Gesamtkosten = Betriebsergebnis

Zinsaufwendungen/-erträge und andere nicht-betriebliche Posten sind hier nicht enthalten.


Ergebnis vor Steuern

Das Ergebnis vor Steuern ist ein Indikator für die Profitabilität vor Abzug der Steuern.

Berechnung:

  • Betriebsergebnis - Neutraler Aufwand + Neutraler Ertrag = Ergebnis vor Steuern

Vorläufiges Ergebnis

Das vorläufige Ergebnis ist ein wichtiger Indikator für die kurzfristige finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens.

Berechnung:

  • Ergebnis vor Steuern - Steuern vom Einkommen und Ertrag = Vorläufiges Ergebnis

Gesamtkosten

Die Gesamtkosten umfassen alle Kosten, die im Geschäftsbetrieb anfallen, außer Material- und Wareneinkauf.

Berechnung:

  • Summe aller betrieblichen Kosten = Gesamtkosten

Umsatzrentabilität

Die Umsatzrentabilität misst, wie effektiv das Unternehmen seine Ressourcen nutzt, um Gewinn zu erzielen.

Berechnungen:

  • Vorläufiges Ergebnis / Gesamtleistung = Umsatzrentabilität I
  • Betriebsergebnis / Gesamtleistung = Umsatzrentabilität II
  • Ergebnis vor Steuern / Gesamtleistung = Umsatzrentabilität III

Handelsspanne

Die Handelsspanne gibt Aufschluss über die Marge, die das Unternehmen bei seinen Verkäufen erzielt.

Berechnung:

  • Rohertrag / Gesamtleistung = Handelsspanne

Betriebsbedingter Cashflow

Der betriebsbedingte Cashflow zeigt, wie viel Geld das Unternehmen durch seine betrieblichen Aktivitäten generiert.

Berechnung:

  • Betriebsergebnis + Abschreibungen = Betriebsbedingter Cashflow

EBIT

Das EBIT (Earnings Before Interest and Taxes) ist eine Kennzahl zur Bewertung der operativen Ertragskraft vor Zinsen und Steuern.

Berechnungen:

  • Umsatzerlöse - Material- und Wareneinkauf - Bezogene Leistungen - Gesamtkosten = EBIT in €
  • EBIT / Umsatzerlöse = EBIT in %

Liquiditätskennzahlen

Barliquidität

Die Barliquidität zeigt, inwieweit das Unternehmen in der Lage ist, seine kurzfristigen Verbindlichkeiten zu decken.


Liquidität 2. Grades

Die Liquidität 2. Grades erweitert die Barliquidität um weitere kurzfristige Vermögenswerte und Verbindlichkeiten.


Debitoren/Kunden und Kreditoren/Lieferanten (Top 10)

Diese Kennzahlen zeigen die wichtigsten Kunden und Lieferanten des Unternehmens, was für das Management von Kundenbeziehungen und Lieferketten wichtig ist.

Insgesamt bieten diese betriebswirtschaftlichen Kennzahlen eine umfassende Sicht auf die finanzielle Gesundheit und Leistungsfähigkeit eines Unternehmens. Sie sind entscheidend für strategische Entscheidungen und das tägliche Management.


Formeln Bilanzkennzahlen

Anlagenintensität =
Anlagevermögen * 100
Gesamtvermögen

Umlaufintensität =
Umlaufvermögen * 100
Gesamtvermögen

Vorratsquote =
Vorräte * 100
Gesamtvermögen

Forderungen =
Forderungen * 100
Gesamtvermögen

Eigenkapitalquote =
Eigenkapital * 100
Gesamtkapital

Fremdkapitalquote =
Fremdkapital * 100
Gesamtkapital

Verschuldungsgrad =
Fremdkapital * 100
Eigenkapital

Grad der Selbstfinanzierung =
Gewinnrücklagen * 100
Eigenkapital

Anlagendeckung I =
Eigenkapital * 100
Anlagevermögen

Anlagendeckung II =
(Eigenkapital + langfristiges Fremdkapital) * 100
Anlagevermögen

Liquidität 1. Grades =
(Bank + Kasse) * 100
kurzfristiges Fremdkapital

Liquidität 2. Grades =
(Bank + Kasse + Forderungen) * 100
kurzfristiges Fremdkapital

Liquidität 3. Grades =
Umlaufvermögen * 100
kurzfristiges Fremdkapital


Bilanzanalyse - Vorbereitung Kennzahlenanalyse

Inhaltsübersicht

  1. 1.
  2. 2.
  3. 3.
  4. 4.
  5. 5.
  6. 6.

1. Allgmeines

Die Bilanzanalyse nach Kennzahlen erfordert bestimmte Vorbereitungsmaßnahmen. Die Bilanz muss für die Kennzahlenanalyse verdichtet, bereinigt und aufbereitet werden.

2. Ziel der Aufbereitung

Das Ziel der Aufbereitung von Daten aus dem Jahresabschluss der Handelsbilanz (Ausgangsbilanz) ist die Erstellung einer neu geordneten und bereinigten Bilanz (Strukturbilanz). Sie ist die Grundlage für die Bilanzanalyse mit Kennzahlen.

Zu diesem Zweck erfolgen Korrekturen

  1. der Ansätze von Bilanzposten,

  2. der Wertansätze von Bilanzposten,

  3. der Gliederung von Aktiva und Passiva.


3. Ansatzkorrekturen

Im Rahmen der Ansatzkorrekturen werden teilweise handelsrechtlich zulässige Aktivierungen mit Kapitalkonten verrechnet, so dass sich hieraus in der Strukturbilanz Zusammenfassungen ergeben, die die Bilanzsumme mindern (Bilanzverkürzung) und eine neue Gliederung der Bilanz nach sich ziehen.

Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital, die nach § 272 Abs. 1 HGB in der Ausgangsbilanz auf der Aktivseite vor dem Anlagevermögen gesondert auszuweisen und entsprechend zu bezeichnen sind, werden in der Strukturbilanz von Eigenkapital / gezeichneten Kapital bzw. vom Kommanditkapital (bei einer KG) abgezogen. Die eingeforderte ausstehende Einlage, die separat zu vermerken ist § 272 Abs. 1 HGB und bei einem Nettoausweis des gezeichneten Kapitals in der Ausgangsbilanz als Forderung (sonstiger Vermögensgegenstand im Umlaufvermögen) aktiviert wird § 266 HGB, wird in der Strukturbilanz nicht mehr ausgewiesen. Im Ergebnis wird die Bilanzsumme der Strukturbilanz also insoweit um die Summe der eingeforderten und nicht eingeforderten ausstehenden Einlagen gekürzt.

Eine nach § 272 Abs. 4 HGB zulässige Rücklage für eigene Anteile ist mit der in der Ausgangsbilanz aktivierten Position für die eigenen Anteile zu verrechnen.

Nach § 269 HGB dürfen die Aufwendungen für die Ingangsetzung des Geschäftsbetriebs und dessen Erweiterung, soweit sie nicht bilanzierungsfähig sind, als Bilanzierungshilfen aktiviert werden; der Posten ist in der Bilanz unter der Bezeichnung "Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs" vor dem Anlagevermögen auszuweisen und im Anhang zu erläutern. In der Strukturbilanz ist diese Position mit dem Eigenkapital, das durch die Vermeidung des Verlustausweises entsprechend erhöht wurde, zu verrechnen.

Der Betrag, der über den Ausgabebetrag des Rückzahlungsbetrages einer Verbindlichkeit hinausgeht (Disagio), ist nach § 250 Abs. 3 HGB aktivierbar. Diese Position ist in der Strukturbilanz mit dem Eigenkapital zu verrechnen, weil die Aktivierung des „Zinsvorschusses“ eine das Eigenkapital belastende Aufwandserfassung verhindert.

Die nach § 266 HGB passivierbaren erhaltenen Anzahlungen stehen im Regelfall mit den aktivierungspflichtigen Vorräten (teilfertige oder fertige Erzeugnisse) im Zusammenhang und sind mit diesen zu verrechnen. Wurde das nach § 268 Abs. 5 HGB legitimierte Wahlrecht dahingehend ausgeübt, dass bereits in der Handelsbilanz die erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen von dem Posten „Vorräte“ abgesetzt wurden, ist diese Vorgehensweise in die Strukturbilanz zu übernehmen.

Nach § 42 Abs. 2 HGB ist das Recht einer GmbH zur Einziehung von Nachschüssen der Gesellschafter in der Bilanz insoweit zu aktivieren, als die Einziehung bereits beschlossen ist und den Gesellschaftern ein Recht, durch Verweisung auf den Geschäftsanteil sich von der Zahlung der Nachschüsse zu befreien, nicht zusteht. Der nachzuschießende Betrag ist in der Ausgangsbilanz auf der Aktivseite unter den Forderungen gesondert unter der Bezeichnung "Eingeforderte Nachschüsse" auszuweisen, soweit mit der Zahlung gerechnet werden kann. Ein dem Aktivposten entsprechender Betrag ist auf der Passivseite in dem Posten "Kapitalrücklage" gesondert auszuweisen. In der Strukturbilanz sind beide Positionen zu verrechnen.

Die Ausschüttungen aus dem Ergebnisverwendungsvorschlag einer Kapitalgesellschaft sind in der Strukturbilanz vom Jahresüberschuss bzw. Bilanzgewinn (Eigenkapital) abzuziehen und als kurzfristiges Fremdkapital zu erfassen, weil dieser Kapitalanteil dem Unternehmen absehbar nicht mehr zur Verfügung steht. Verluste oder nicht für Ausschüttungen geplante Gewinne sind negativer oder positiver Bestandteil des Eigenkapitals.


4. Bewertungskorrekturen

Sind bei der Erstellung der Ausgangsbilanz außergewöhnliche Bewertungen vorgenommen worden, sind diese für bilanzanalytische Zwecke zu korrigieren. Die Normalisierung der Bewertungsansätze ist für die Vergleichbarkeit der Daten erforderlich. Hier können sich allerdings unterschiedliche Korrekturen dadurch ergeben, dass bei einer internen Analyse detailliertere Daten vorliegen als bei einer externen Analyse, vgl. Tz. 3.2 Bilanzanalyse - Grundsätze.

Bewertungskorrekturbedarf ergibt sich insbesondere bei

  1. außerplanmäßigen Abschreibungen

  2. stillen Reserven im Anteilsbesitz

  3. stillen Reserven aufgrund der durch die Bildung von Sonderposten mit Rücklageanteil verursachten Abschreibungen von Vermögensgegenständen


5. Gliederungskorrekturen

Die Gliederungskorrekturen ergeben sich einerseits aus den Verrechnungen der Ansatzkorrekturen. Darüber hinaus sind jedoch weitere Gliederungskorrekturen im Bereich des Umlaufvermögens und des Fremdkapitals erforderlich.

Das Umlaufvermögen ist nach drei Liquiditätsstufen zu gliedern.

Posten lt. § 266 HGB

Bezeichnung

Bestandteil der

Aktiva B. I

Vorräte

Liquiditätsstufe III

Aktiva B. II

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Liquiditätsstufe II

Aktiva B. III

Wertpapiere

Liquiditätsstufe I

Aktiva B. IV

Flüssige Mittel

Liquiditätsstufe I

Daraus ergibt sich folgende Gliederung des Umlaufvermögens in der Strukturbilanz:


Posten-Bezeichnung



Kassenbestand


+

Bundesbankguthaben


+

Guthaben bei Kreditinstituten


+

Schecks



____________________________________________



Flüssige Mittel

Flüssige Mittel





Anteile an verbundenen Unternehmen


+

sonstige Wertpapiere



____________________________________________



Wertpapiere

+ Wertpapiere



______________________


Liquiditätsstufe I:

Geldwerte





Forderungen aus Lieferungen und Leistungen


+

Forderungen gegen verbundene Unternehmen


+

Forderungen gegen Unternehmen,
mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht


+

sonstige Vermögensgegenstände

(ohne eingeforderte Einlagen)



____________________________________________



Forderungen

+ Forderungen


aktive Rechnungsabgrenzungen

+ ARAP



______________________


Liquiditätsstufe II:

Finanzumlaufvermögen





Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe


+

unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen


+

fertige Erzeugnisse und Waren


+

geleistete Anzahlungen



____________________________________________



Vorräte

+ Vorräte



_________________________





Liquiditätsstufe III:

Umlaufvermögen

Das Fremdkapital ist in die Kategorien

  1. kurzfristig

  2. mittelfristig

  3. langfristig

zu strukturieren.

Soweit steuerfrei Rücklagen gebildet wurden (z.B. nach § 6 b EStG, für Ersatzbeschaffung oder § 7 g EStG) sind die voraussichtlich zu zahlenden Ertragssteuern, die sich im Falle der Auflösung dieser Rücklagen durch die entsprechenden Gewinnerhöhungen ergäben, in der Strukturbilanz als "potentielle" Steuerverbindlichkeiten (Rückstellungen) und damit als (mittelfristiges) Fremdkapital auszuweisen. Aus Vereinfachungsgründen kann hierbei ein Steuersatz von 50 % unterstellt werden.
Pensions-Rückstellungen (§ 6 a EStG) sind als langfristige Verbindlichkeiten zu erfassen. Verbindlichkeiten sind nach ihrer Restlaufzeit zu gliedern (bis 1 Jahr, 1-5 Jahre, mehr als 5 Jahre).
Passive Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Strukturbilanz als kurzfristiges Fremdkapital anzusehen.

Danach ergibt sich folgende Fremdkapitalstruktur:

kurzfristiges Fremdkapital:

  1. vorgesehene Ausschüttungen

  2. Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen

  3. Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit < 1 Jahr

  4. passive Rechnungsabgrenzungen

mittelfristiges Fremdkapital:

  1. Fremdkapitalanteile steuerfreier Rücklagen

  2. Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit > 1 Jahr und < 5 Jahre

langfristiges Fremdkapital:

  1. Pensions-Rückstellungen

  2. Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit > 5 Jahre


6. Ergebnis einer Strukturbilanz

Die grobe Musterstruktur einer neu gebildeten Strukturbilanz ergibt folgendes Bild:

Aktiva

  1. Anlagevermögen

  2. Umlaufvermögen

    1. Vorräte

    2. Finanzumlaufvermögen

Passiva

  1. Eigenkapital

  2. Fremdkapital

    1. langfristiges Fremdkapital

    2. mittelfristiges Fremdkapital

    3. kurzfristiges Fremdkapital

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Rechtsgrundlagen zum Thema: Bilanz

EStG 
EStG § 3

EStG § 4 Gewinnbegriff im Allgemeinen

EStG § 4d Zuwendungen an Unterstützungskassen

EStG § 4h Betriebsausgabenabzug für Zinsaufwendungen (Zinsschranke)

EStG § 5 Gewinn bei Kaufleuten und bei bestimmten anderen Gewerbetreibenden

EStG § 5a Gewinnermittlung bei Handelsschiffen im internationalen Verkehr

EStG § 5b Elektronische Übermittlung von Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen

EStG § 6 Bewertung

EStG § 6a Pensionsrückstellung

EStG § 15a Verluste bei beschränkter Haftung

EStG § 44 Entrichtung der Kapitalertragsteuer

EStG § 51 Ermächtigungen

EStG § 52 Anwendungsvorschriften

EStR 
EStR R 4.1 Betriebsvermögensvergleich

EStR R 4.2 Betriebsvermögen

EStR R 4.3 Einlagen und Entnahmen

EStR R 4.4 Bilanzberichtigung und Bilanzänderung

EStR R 4.6 Wechsel der Gewinnermittlungsart

EStR R 4b. Direktversicherung

EStR R 4c. Zuwendungen an Pensionskassen

EStR R 4d. Zuwendungen an Unterstützungskassen

EStR R 5.2 Ordnungsmäßige Buchführung

EStR R 5.3 Bestandsaufnahme des Vorratsvermögens

EStR R 5.4 Bestandsmäßige Erfassung des beweglichen Anlagevermögens

EStR R 5.6 Rechnungsabgrenzungen

EStR R 5.7 Rückstellungen

EStR R 6.1 Anlagevermögen und Umlaufvermögen

EStR R 6.3 Herstellungskosten

EStR R 6.5 Zuschüsse für Anlagegüter

EStR R 6.6 Übertragung stiller Reserven bei Ersatzbeschaffung

EStR R 6.7 Teilwert

EStR R 6.8 Bewertung des Vorratsvermögens

EStR R 6.9 Bewertung nach unterstellten Verbrauchs- und Veräußerungsfolgen

EStR R 6.11 Bewertung von Rückstellungen

EStR R 6.15 Überführung und Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern

EStR R 6a. (Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen

EStR R 6b.1 Ermittlung des Gewinns aus der Veräußerung bestimmter Anlagegüter i. S. d.
§ 6b EStG
EStR R 6b.2 Übertragung aufgedeckter stiller Reserven und Rücklagenbildung nach
§ 6b EStG
EStR R 7.3 Bemessungsgrundlage für die AfA

EStR R 13.5 Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft

EStR R 14. Wechsel im Besitz von Betrieben, Teilbetrieben und Betriebsteilen

EStR R 15a. Verluste bei beschränkter Haftung

EStR R 36. Anrechnung von Steuervorauszahlungen und von Steuerabzugsbeträgen

EStR Anlage Übersicht über die Berichtigung des Gewinns bei Wechsel der Gewinnermittlungsart

EStDV 10 53 60
GewStG 
GewStG § 9 Kürzungen

KStG 8c 13 14 20 21 27 34 37 38
UStG 
UStG § 15a Berichtigung des Vorsteuerabzugs

AO 
AO § 147 Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen

AO § 147 Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen

UStAE 
UStAE 1.6. Leistungsaustausch bei Gesellschaftsverhältnissen

UStAE 1.7. Lieferung von Gas, Elektrizität oder Wärme/Kälte

UStAE 2.4. Forderungskauf und Forderungseinzug

UStAE 2.5. Betrieb von Anlagen zur Energieerzeugung

UStAE 3.5. Abgrenzung zwischen Lieferungen und sonstigen Leistungen

UStAE 3a.9. Leistungskatalog des § 3a Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 bis 10 UStG

UStAE 12.7. Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung urheberrechtlicher Schutzrechte

UStAE 13b.3a. Lieferungen von Gas, Elektrizität, Wärme oder Kälte

UStAE 15.2c. Zuordnung von Leistungen zum Unternehmen

UStAE 15a.1. Anwendungsgrundsätze

UStAE 15a.7. Berichtigung nach § 15a Abs. 4 UStG

UStAE 1.6. Leistungsaustausch bei Gesellschaftsverhältnissen

UStAE 1.7. Lieferung von Gas, Elektrizität oder Wärme/Kälte

UStAE 2.4. Forderungskauf und Forderungseinzug

UStAE 2.5. Betrieb von Anlagen zur Energieerzeugung

UStAE 3.5. Abgrenzung zwischen Lieferungen und sonstigen Leistungen

UStAE 3a.9. Leistungskatalog des § 3a Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 bis 10 UStG

UStAE 12.7. Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung urheberrechtlicher Schutzrechte

UStAE 13b.3a. Lieferungen von Gas, Elektrizität, Wärme oder Kälte

UStAE 15.2c. Zuordnung von Leistungen zum Unternehmen

UStAE 15a.1. Anwendungsgrundsätze

UStAE 15a.7. Berichtigung nach § 15a Abs. 4 UStG

GewStR 
GewStR R 7.1 Gewerbeertrag

GewStR R 8.8 Schulden der in § 19 GewStDV genannten Unternehmen

GewStR R 9.1 Kürzung für den zum Betriebsvermögen gehörenden Grundbesitz

UStR 
UStR 6. Leistungsaustausch bei Gesellschaftsverhältnissen

UStR 18. Gewerbliche oder berufliche Tätigkeit

UStR 39. Leistungskatalog des § 3a Abs. 4 Nr. 1 bis 11 UStG

UStR 42n. Ort der Lieferung von Gas oder Elektrizität

UStR 168. Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung urheberrechtlicher Schutzrechte

UStR 214. Anwendungsgrundsätze

UStR 217c. Berichtigung nach § 15a Abs. 4 UStG

KStR 6 7.1 8.7 11 13.1 13.2 13.3 13.4 14.5 14.7 14.8 22 31.1
AEAO 
AEAO Zu § 55 Selbstlosigkeit:

AEAO Zu § 198 Ausweispflicht, Beginn der Außenprüfung:

AEAO Zu § 200 Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen:

AEAO Zu § 251 Insolvenzverfahren:

AEAO Zu § 350 Beschwer:

HGB 
§ 8b HGB Unternehmensregister

§ 9 HGB Einsichtnahme in das Handelsregister und das Unternehmensregister

§ 118 HGB Überwachungsrecht der Gesellschafter

§ 120 HGB Ermittlung des Jahresgewinns oder -verlusts; Gutschrift

§ 154 HGB Verpflichtung zur Aufstellung einer Liquidationsbilanz

§ 155 HGB Verteilung des Liquidationsvermögens

§ 166 HGB Kontrollrechte des Kommanditisten

§ 172 HGB Umfang der Haftung des Kommanditisten gegenüber Gesellschaftsgläubigern

§ 233 HGB Einsichts- und Kontrollrechte des stillen Gesellschafters

§ 242 HGB Pflicht zur Aufstellung

§ 243 HGB Aufstellungsgrundsatz

§ 244 HGB Sprache; Währungseinheit

§ 245 HGB Unterzeichnung

§ 246 HGB Vollständigkeit; Verrechnungsverbot

§ 247 HGB Inhalt der Bilanz

§ 248 HGB Bilanzierungsverbote und -wahlrechte

§ 249 HGB Rückstellungen

§ 250 HGB Rechnungsabgrenzungsposten

§ 251 HGB Haftungsverhältnisse

§ 252 HGB Allgemeine Bewertungsgrundsätze

§ 253 HGB Zugangs- und Folgebewertung

§ 254 HGB Bildung von Bewertungseinheiten

§ 255 HGB Bewertungsmaßstäbe

§ 256 HGB Bewertungsvereinfachungsverfahren

§ 256a HGB Währungsumrechnung

§ 257 HGB Aufbewahrung von Unterlagen; Aufbewahrungsfristen

§ 264 HGB Pflicht zur Aufstellung; Befreiung

§ 264c HGB Besondere Bestimmungen für offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften im Sinne des § 264a

§ 265 HGB Allgemeine Grundsätze für die Gliederung

§ 266 HGB Gliederung der Bilanz

§ 267 HGB Umschreibung der Größenklassen

§ 267a HGB Kleinstkapitalgesellschaften

§ 268 HGB Vorschriften zu einzelnen Posten der Bilanz; Bilanzvermerke

§ 270 HGB Bildung bestimmter Posten

§ 271 HGB Beteiligungen, Verbundene Unternehmen

§ 272 HGB Eigenkapital

§ 274 HGB Latente Steuern

§ 274a HGB Größenabhängige Erleichterungen

§ 284 HGB Erläuterung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung

§ 285 HGB Sonstige Pflichtangaben

§ 289 HGB Inhalt des Lageberichts

§ 291 HGB Befreiende Wirkung von EU/EWR-Konzernabschlüssen

§ 293 HGB Größenabhängige Befreiungen

§ 297 HGB Inhalt

§ 299 HGB Stichtag für die Aufstellung

§ 300 HGB Konsolidierungsgrundsätze, Vollständigkeitsgebot

§ 301 HGB Kapitalkonsolidierung

§ 304 HGB Behandlung der Zwischenergebnisse

§ 306 HGB Latente Steuern

§ 307 HGB Anteile anderer Gesellschafter

§ 308a HGB Umrechnung von auf fremde Währung lautenden Abschlüssen

§ 311 HGB Definition, Befreiung

§ 312 HGB Wertansatz der Beteiligung und Behandlung des Unterschiedsbetrags

§ 313 HGB Erläuterung der Konzernbilanz und der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung. Angaben zum Beteiligungsbesitz

§ 314 HGB Sonstige Pflichtangaben

§ 315 HGB Inhalt des Konzernlageberichts

§ 315a HGB

§ 321 HGB Prüfungsbericht

§ 325a HGB Zweigniederlassungen von Kapitalgesellschaften mit Sitz im Ausland

§ 326 HGB Größenabhängige Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften und Kleinstkapitalgesellschaften bei der Offenlegung

§ 327 HGB Größenabhängige Erleichterungen für mittelgroße Kapitalgesellschaften bei der Offenlegung

§ 328 HGB Form und Inhalt der Unterlagen bei der Offenlegung, Veröffentlichung und Vervielfältigung

§ 331 HGB Unrichtige Darstellung

§ 334 HGB Bußgeldvorschriften

§ 335 HGB Festsetzung von Ordnungsgeld

§ 336 HGB Pflicht zur Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht

§ 337 HGB Vorschriften zur Bilanz

§ 338 HGB Vorschriften zum Anhang

§ 340b HGB Pensionsgeschäfte

§ 340c HGB Vorschriften zur Gewinn- und Verlustrechnung und zum Anhang

§ 340d HGB Fristengliederung

§ 340e HGB Bewertung von Vermögensgegenständen

§ 340g HGB Sonderposten für allgemeine Bankrisiken

§ 341c HGB Namensschuldverschreibungen, Hypothekendarlehen und andere Forderungen

§ 341e HGB Allgemeine Bilanzierungsgrundsätze

§ 341h HGB Schwankungsrückstellung und ähnliche Rückstellungen

ErbStR 12.3 13a.8
BpO 26
BewG 97 103 137 202
EStH 4.2.1 4.2.3 4.2.7 4.2.12 4.2.15 4.3.1 4.4 4.5.1 4.5.6 4.6 4.9 4b 4d.1 5.1 5.2 5.3 5.5 5.6 5.7.1 5.7.3 5.7.4 5.7.5 5.7.6 5.7.12 5.7.13 5a 6.1 6.2 6.3 6.7 6.8 6.11 6.12 6.13 6.15 6a.1 6a.7 6a.8 6a.17 6a.20 6a.23 6b.1 6b.2 7.4 13.3 13.5 15.7.4 15.8.3 16.1 16.2 16.8 16.10 18.3 20.2 23 24.2
StbVV 
§ 36 StBVV Steuerliches Revisionswesen

§ 39 StBVV Buchführungs- und Abschlussarbeiten für land- und forstwirtschaftliche Betriebe

GewStH 7.1.1 8.8 9.3 10a.3.3
KStH 7.1 8.5 8.6 8.7 8.8 8.9 13.3 14.5 14.8 22 31.2 37
ErbStH E.12.2 E.13b.15 B.97.1 B.97.3
AStG 17
StBerG 
§ 8 StBerG Werbung

§ 21 StBerG Aufzeichnungspflicht

§ 33 StBerG Inhalt der Tätigkeit

§ 36 StBerG Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung


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