Umsatzsteuerfreie Umsätze

Steuerbefreiungen bei der Umsatzsteuer

Welche Leistungen sind von der Umsatzsteuer befreit?


Umsatzsteuerbefreiungen - umsatzsteuerfreie Umsätze

Alle Leistungen, die ein Unternehmer in Deutschland ausführt, sind grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig, sofern sie nicht ausdrücklich steuerfrei gestellt sind. Der Umsatzsteuer unterliegen:

  • Lieferungen und sonstige Leistungen
  • Einfuhr von Gegenständen (Einfuhrumsatzsteuer)
  • innergemeinschaftliche Erwerb von Gegenständen (d.h. Erwerbe innerhalb der Europäischen Union)

§ 4 des Umsatzsteuergesetzes enthält einen umfangreiche Auflistung von Leistungen, die von der Umsatzsteuer befreit sind, darunter fallen z. B.:

  • innergemeinschaftliche Lieferung (d.h. Lieferungen innerhalb der Europäischen Union)
  • Ausfuhrlieferungen
  • Leistungen bestimmter Berufsgruppen (z. B. von Ärzten)
  • Finanzdienstleistungen (z. B. die Gewährung von Krediten)
  • Versicherungsleistungen
  • Erwerb und Verkauf von Grundstücken
  • langfristige Vermietung von Grundstücken

In den meisten Fällen ist dem Unternehmer, der die umsatzsteuerfreie Leistung ausführt der Vorsteuerabzug versagt.


Auf den folgenden Seiten finden Sie die Erläuterungen zu den Umsatzsteuerbefreiungen und worauf Sie bei den Nachweisen achten müssen.


Steuerbefreiungen Anwendungserlass zum Umsatzsteuergesetz


Wenn Sie sich unsicher sind, wo eine sonstige Leistung ausgeführt wird, dann empfehle ich folgenden Link: Ort der sonstigen Leistung


Rechtsgrundlagen zum Thema: umsatzsteuerfrei

UStAE 4.4b.1; 4.9.2; 4.14.2; 4.14.3; 4.14.4; 4.14.5; 4.18.1; 4.25.1; 4a.5; 8.1; 12.5; 12.9; 15.2c; 15.17; 25.4; 25.5; 4.4b.1; 4.9.2; 4.14.2; 4.14.3; 4.14.4; 4.14.5; 4.18.1; 4.25.1; 4a.5; 8.1; 12.5; 12.9; 15.2c; 15.17; 25.4; 25.5;
UStR 72; 90; 103; 119; 127; 170; 224; 275; 276;

Weitere Informationen zu diesem Thema aus dem Steuer-Blog:


BFH Urteile zu diesem Thema und weiteres:




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