Einkommensteuererklärung
Werbungskosten: Einsatzwechseltätigkeit
Fahrtkosten bei täglicher Rückkehr
Wenn Sie an ständig wechselnden Einsatzstellen (Einsatzwechseltätigkeit, z. B. als Bauarbeiter oder Monteur) beschäftigt waren und die Entfernung zwischen der Wohnung und der jeweiligen Einsatzstelle mehr als 30 km betragen hat, werden bei Benutzung Ihres eigenen Pkw die tatsächlichen Kosten der Hin- und Rückfahrt oder ohne Einzelnachweis 60 Cent je Entfernungskilometer (30 Cent je gefahrenen Kilometer) anerkannt, längstens jedoch für drei Monate.
Bei Entfernungen zwischen Wohnung und Einsatzstelle bis 30 km sowie nach Ablauf von drei Monaten liegen Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte vor, für die die Entfernungspauschale anzusetzen ist.
Steuerfreie und pauschal besteuerte Arbeitgeberleistungen mindern die abzugsfähigen Werbungskosten.
Fahrt- und Übernachtungskosten bei nicht täglicher Rückkehr
Aufwendungen hierfür können in gleicher Höhe geltend gemacht werden wie bei einer Dienstreise. Hat Ihnen der Arbeitgeber diese Aufwendungen steuerfrei erstattet, müssen Sie diese Erstattung von den Aufwendungen abziehen. Nur den Restbetrag können Sie als Werbungskosten geltend machen.
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Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater
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