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Umzugskosten als Werbungskosten

Umzugskosten als Werbungskosten in der Steuererklärung von der Steuer absetzen



Wo können Sie einen privaten Umzug in der Steuererklärung eintragen und wieviel von der Steuer absetzen? Hier erfahren Sie, wie hoch die Umzugskostenpauschale ist und können mit dem Rechner die absetzbaren Umzugskosten schnell & einfach online berechnen.

Umzugskosten Rechner

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Umzugskosten
Gefahrene km für Umzugstag und erste Besichtigung km
Transportkosten Euro
Doppelte Miete Euro
Kosten für Nachmieter Euro
Maklergebühren Euro
Kosten für Herd und Öfen Euro
Nachhilfeunterricht für Kinder Euro


Umzugskosten als Werbungskosten

Umzugskosten als Werbungskosten absetzen

Umzugskosten sind Werbungskosten, wenn der Umzug beruflich veranlasst war und soweit die tatsächlichen Umzugskosten die steuerfrei erstattungsfähigen Höchstbeträge nach dem Bundesumzugskostengesetz nicht überschreiten.


Kosten, die einem Arbeitnehmer durch einen beruflich veranlassten Umzug entstehen, sind Werbungskosten. Gemäß § 9 Absatz 1 Satz 3 Nr. 6 EStG sind Umzugskosten als Werbungskosten abzugsfähig, wenn der Umzug beruflich veranlasst ist. Umzugskosten können als Werbungskosten abgesetzt werden, wenn der Umzug beruflich veranlasst ist. Dazu muss der Umzug in Zusammenhang mit einer neuen Arbeitsstelle stehen oder der Arbeitsweg erheblich verkürzt werden (i.d.R. tägliche Fahrzeitverkürzung um mindestens eine Stunde), oder wenn der Arbeitnehmer auf Weisung seines Arbeitgebers eine Dienstwohnung beziehen oder räumen muss.

Steht die berufliche Veranlassung eines Umzugs aufgrund einer mindestens einstündigen Fahrzeitverkürzung fest, so treten private Begleitumstände – wie Heirat oder erhöhter Wohnbedarf wegen der Geburt eines Kindes – in den Hintergrund (BFH-Urteil vom 23.3.2001, BStBl 2002 II S. 56). Damit sind gleichzeitig vorliegende private Umzugsmotive unschädlich.

Fahren beide Ehegatten von der gemeinsamen Wohnung zu ihrer Arbeitsstätte, sind bei der Entscheidung, ob die Umzugskosten nahezu ausschließlich beruflich veranlaßt sind, weil sich die Fahrzeiten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte regelmäßig arbeitstäglich um insgesamt mindestens eine Stunde verkürzen, die Fahrzeitenverkürzungen der Ehegatten nicht zusammenzurechnen. Zur Ermittlung der maßgebenden Fahrzeiten kann dabei auf die Daten von Routenplanern zurückgegriffen werden.

Zu den absetzbaren Umzugskosten als Werbungskosten zählen beispielsweise:

  • Transportkosten (z.B. Umzugswagen, Spedition): Die durch den Umzug notwendigen Auslagen für die Beförderung des Umzugsgutes von der bisherigen zur neuen Wohnung; zum Umzugsgut zählen neben der Wohnungseinrichtung in angemessenem Umfang auch andere bewegliche Gegenstände, die dem Umziehenden gehören.
  • Verpflegungskosten am Umzugstag (z.B. Essen und Getränke für Helfer): Reisekosten (z.B. Fahrtkosten zur Wohnungsbesichtigung): Die Reisekosten (Tage- und Übernachtungsgeld) des Umziehenden und der zu seiner häuslichen Gemeinschaft gehörenden Personen. Das Tagegeld (Verpflegungsmehraufwand) wird vom Einladen des Umzugsguts bis zum Tage des Ausladens in vollem Umfang gewährt.
  • Die Mietentschädigung bei gleichzeitiger Belastung durch Mietzahlung für die alte und die neue Wohnung. Hierzu zählt die Miete für die bisherige Wohnung bis zu dem Zeitpunkt, an dem das Mietverhältnis frühestens aufgelöst werden kann, längstens jedoch für 6 Monate. Muss die neue Wohnung im voraus angemietet werden, kann eine Mietentschädigung für längstens 3 Monate gezahlt werden.
  • Maklerkosten (bei beruflich bedingtem Umzug): Die notwendigen Maklergebühren für die Vermittlung einer Mietwohnung und einer Garage oder die entsprechenden Auslagen bis zu dieser Höhe für eine eigene Wohnung, nicht aber, wenn sie im Zusammenhang mit dem Erwerb eines (Einfamilien)Hauses stehen.
  • Die umzugsbedingten Unterrichtskosten für die zusätzliche Unterrichtung der Kinder, wenn diese die Schule wechseln müssen.
  • Kosten für die Ummeldung der Wohnung und Kfz-Zulassung.
  • Kosten für die Beantragung eines neuen Personalausweises.
  • Eine Pauschvergütung für die von den vorgenannten Aufwendungen nicht umfassten sonstigen Umzugsauslagen.

Nicht absetzbar sind hingegen die Kosten für die Renovierung der alten oder neuen Wohnung sowie die Mietkaution.

Beruflich veranlasste Umzugskosten liegen nicht mehr vor, wenn der Steuerpflichtige nach vorherigem Umzug in eine "Übergangswohnung" am Arbeitsort später in die endgültig zu beziehende Wohnung umzieht.

Umzugskosten, die im Zusammenhang mit der Beendigung einer doppelten Haushaltsführung anfallen, sind nach Ablauf der Zweijahresfrist nicht als Werbungskosten abzugsfähig. (...) OFD Berlin, 07.08.1998, St 422 - S 2353 - 2/98, Normenkette EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5. Zur Berücksichtigung von Umzugskosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung vergleichen Sie bitte dort die Erläuterungen.

Es ist zu beachten, dass die Umzugskosten nur dann als Werbungskosten absetzbar sind, wenn sie tatsächlich angefallen sind und nachgewiesen werden können (Ausnahme: Umzugskostenpauschale). Tatsächlich angefallene Kosten können in voller Höhe als Werbungskosten abgezogen werden. Doppelte Mietzahlungen können ebenfalls beruflich veranlasst und somit abzugsfähig sein. Hierzu müssen Rechnungen und Quittungen aufbewahrt werden. Zudem sollten die Umzugskosten in der Steuererklärung als Werbungskosten in der Anlage N angegeben werden.

Die Anwendung der Pauschalen nach dem Bundesumzugskostengesetz (BUKG) ist für die steuerliche Berücksichtigung von Umzugskosten relevant, insbesondere wenn es um Auslagen für den durch den Umzug bedingten zusätzlichen Unterricht für ein Kind des Steuerpflichtigen geht. Die Umzugskosten werden bis zur Höhe des Betrags als Werbungskosten anerkannt, der nach dem Bundesumzugskostenrecht als Umzugskostenvergütung höchstens gezahlt wird. Die Höhe der Pauschalen richtet sich nach dem Tag vor dem Einladen des Umzugsguts und den jeweils gültigen Beträgen, die von der Finanzverwaltung bekannt gegeben werden.

Tipp: Wenn Sie die Umzugskosten nicht als Werbungskosten absetzen können, dann können Sie diese Kosten als Haushaltsnahe Dienstleistung absetzen.



Berechnen Sie mit dem Online-Rechner, ob bzw. wie viel Steuern Sie erstattet bekommen:

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Kirchensteuer
1) Notwendige Mehraufwendungen, die einem Arbeitnehmer wegen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung entstehen.
2) Eine doppelte Haushaltsführung liegt nur vor, wenn der Arbeitnehmer außerhalb des Ortes seiner ersten Tätigkeitsstätte einen eigenen Hausstand unterhält und auch am Ort der ersten Tätigkeitsstätte wohnt.
3) Das Vorliegen eines eigenen Hausstandes setzt das Innehaben einer Wohnung sowie eine finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung voraus.
4) Als Unterkunftskosten für eine doppelte Haushaltsführung können im Inland die tatsächlichen Aufwendungen für die Nutzung der Unterkunft angesetzt werden, höchstens 1.000 Euro im Monat.
5) Aufwendungen für die Wege vom Ort der ersten Tätigkeitsstätte zum Ort des eigenen Hausstandes und zurück (Familienheimfahrt) können jeweils nur für eine Familienheimfahrt wöchentlich abgezogen werden.
6) Zur Abgeltung der Aufwendungen für eine Familienheimfahrt ist eine Entfernungspauschale von 0,30 Euro für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen dem Ort des eigenen Hausstandes und dem Ort der ersten Tätigkeitsstätte anzusetzen.
7) Nummer 4 Satz 3 bis 5 ist entsprechend anzuwenden.
8) Aufwendungen für Familienheimfahrten mit einem dem Steuerpflichtigen im Rahmen einer Einkunftsart überlassenen Kraftfahrzeug werden nicht berücksichtigt.

Siehe auch Einkommensteuererklärung


Umzugskosten, Maklerkosten, keine Steuerbefreiung

Die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder haben die Frage, ob bei einem Arbeitnehmer, der von seinem Arbeitgeber anlässlich seines beruflich veranlassten Umzugs gem. § 9 Abs. 1 BUKG Maklerkosten für den Erwerb eines (selbst genutzten) Einfamilienhauses erstattet bekommen hat, die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 13 EStG greift oder ob steuerpflichtiger Arbeitslohn anzunehmen ist, mit folgendem Ergebnis erörtert:

Die erstatteten Maklerkosten sind in voller Höhe steuerpflichtigen Arbeitslohn, da die Maklergebühren auch insoweit keine Werbungskosten darstellen, als sie für die Vermittlung einer vergleichbaren Mietwohnung angefallen wären (R 9.9 Abs. 2 Satz 1 LStR 2008 sowie BFH-Urteil vom 24.5.2000, BStBl 2000 II S. 586). Des Weiteren vertritt der BFH in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass auch im öffentlichen Dienst Reise- und Umzugskostenvergütungen nur insoweit nach § 3 Nr. 13 EStG steuerfrei zu belassen sind, als die ersetzten Aufwendungen ihrer Natur nach Werbungskosten im Sinne von § 9 Abs. 1 EStG sind (BFH-Urteil vom 12.4.2007, BStBl 2007 II S. 536). OFD Koblenz, 9.12.2009, S 2338 A - St 32 2, Normenkette EStG § 3 Nr.


Höhe der Umzugskosten

Umzugskosten grundsätzlich bis zur Höhe der Beträge als Werbungskosten abgezogen werden, die nach dem BUKG und der Auslandsumzugskostenverordnung (AUV) in der jeweils geltenden Fassung als Umzugskostenvergütung höchstens gezahlt werden könnten, mit Ausnahme der Pauschalen nach §§ 19, 21 AUV und der Auslagen (insbesondere Maklergebühren) für die Anschaffung einer eigenen Wohnung (Wohneigentum) nach § 9 Abs. 1 BUKG; die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen nach § 9 Abs. 4a EStG sind zu beachten.

Werden die umzugskostenrechtlich festgelegten Grenzen eingehalten, ist nicht zu prüfen, ob die Umzugskosten Werbungskosten darstellen. 3Werden höhere Umzugskosten im Einzelnen nachgewiesen, ist insgesamt zu prüfen, ob und inwieweit die Aufwendungen Werbungskosten oder nicht abziehbare Kosten der Lebensführung sind, z. B. bei Aufwendungen für die Neuanschaffung von Einrichtungsgegenständen. 4Anstelle der in § 10 BUKG pauschal erfassten Umzugskosten können auch die im Einzelfall nachgewiesenen höheren Umzugskosten als Werbungskosten abgezogen werden. 5Ein Werbungskostenabzug entfällt, soweit die Umzugskosten vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet worden sind (§ 3c EStG).

Die Kosten eines beruflich veranlassten Umzugs können zwar nach den Vorschriften des Bundesumzugskostengesetzes (BUKG) geltend gemacht werden (R 9.9 Abs. 2 LStR). Es steht dem Steuerpflichtigen jedoch offen, ihm entstandene höhere Werbungskosten nachzuweisen, sodass auch Fahrten mit dem Taxi zur Besichtigung von Wohnungen am neuen Beschäftigungsort als Werbungskosten abgezogen werden können.

Bei einem beruflich veranlassten Umzug sind Aufwendungen für die Ausstattung der neuen Wohnung nicht als Werbungskosten abziehbar.

Wegen eines Umzugs geleistete doppelte Mietzahlungen können beruflich veranlasst und in voller Höhe als Werbungskosten abziehbar sein. Diese Mietaufwendungen können jedoch nur zeitanteilig, und zwar für die neue Familienwohnung bis zum Umzugstag und für die bisherige Wohnung ab dem Umzugstag, längstens bis zum Ablauf der Kündigungsfrist des bisherigen Mietverhältnisses, als Werbungskosten abgezogen werden.

Hinweis: Verbot des Vorsteuerabzugs bei Umzugskosten: Nach § 15 Absatz 1a Nr. 3 UStG sind Vorsteuerbeträge nicht abziehbar, die auf Umzugskosten für einen Wohnungswechsel entfallen. Unerheblich ist, ob unternehmerische Gründe für den Privatumzug des Unternehmers bestehen (z. B. anlässlich einer Betriebsverlagerung) oder ob der Wohnungswechsel beim Arbeitnehmer dienstlich veranlasst ist. Entsprechendes gilt bei einem Wohnungswechsel der Gesellschafter oder Mitglieder einer Körperschaft oder Personenvereinigung.


Umzugskostenpauschale

Sie können entweder die tatsächlichen Umzugskosten oder die Umzugskostenpauschale von der Steuer absetzen. Ihre Umzugskosten werden bis zu der Höhe anerkannt, die ein Bundesbeamter als höchste Umzugskostenvergütung erhalten würde. Die Umzugskostenpauschale kann der Arbeitgeber auch steuerfrei erstatten.

Die Umzugskostenpauschale richtet sich nach dem Familienstand. Es folgen die maßgebenden Beträge für umzugsbedingte Unterrichtskosten und sonstige Umzugsauslagen gemäß der §§ 6 bis 10 des Bundesumzugskostengesetzes (BUKG):

Zusammenfassung der steuerfreien Erstattung von Umzugskosten für Mitarbeiter in Deutschland ab dem 1. März 2024.

  1. Beruflicher Anlass für den Umzug: Wenn ein Mitarbeiter aus beruflichen Gründen umzieht, wie z.B. bei erstmaligem Antritt einer Stellung, einer Versetzung oder einem Umzug näher an die Arbeitsstätte, können die Umzugskosten als Werbungskosten geltend gemacht werden.

  2. Steuerfreie Pauschbeträge ab 1. März 2024: Das Bundesfinanzministerium hat neue Pauschbeträge für Umzugsauslagen festgelegt. Diese betragen 964 € für den Mitarbeiter und zusätzlich 643 € für jede weitere Person im Haushalt. Die Kosten für umzugsbedingten Nachhilfeunterricht können bis zu einem Höchstbetrag von 1.286 € je Kind erstattet werden.

  3. Nachweis der Kosten: Es ist wichtig, dass Mitarbeiter Belege wie Rechnungen und Quittungen für ihre Umzugskosten vorlegen, damit diese steuerlich geltend gemacht werden können.

  4. Erstattungsfähige Kostenarten: Zu den erstattungsfähigen Kosten gehören die Speditionskosten, Reisekosten für Wohnungssuche oder Schulbesichtigungen, doppelte Mietzahlungen für maximal 6 Monate, und Maklercourtage.

Diese Regelungen bieten Unternehmen eine gute Möglichkeit, Mitarbeiter bei berufsbedingten Umzügen finanziell zu unterstützen und gleichzeitig die Kosten als Betriebsausgaben steuerlich abzusetzen. Es ist jedoch immer ratsam, sich bei spezifischen Fragen zur steuerlichen Behandlung von Umzugskosten an einen Steuerberater oder das zuständige Finanzamt zu wenden, um sicherzustellen, dass alle Vorschriften korrekt eingehalten werden.


Neben der Umzugskostenpauschale können außerdem abgesetzt werden: Kosten für Transport bzw. Miete für den Umzugswagen. Als Transportkosten werden auch Kosten bezeichnet, die beispielsweise mit dem eigenen PKW verursacht werden, weil man den Mietwagen abholen muss oder weil man am Umzugstag mit dem PKW mehrere Fahrten erledigen muss. Sie können auch Reisekosten von der Steuer absetzen, wenn Sie zur neuen Wohnung anreisen müssen. Sie können dann für die gesamte Familie sowohl Reise- als auch Übernachtungskosten absetzen. Selbst den sog. Verpflegungsmehraufwand können Sie neben der Umzugskostenpauschale abrechnen. Ferner können Sie auch Maklerprovisionen, die für die neue Wohnung angefallen sind, steuerlich geltend gemacht werden. Bitte denken Sie daran: Wenn Sie die tatsächlichen Umzugskosten absetzen möchten, dann sollten Sie als Nachweis Belege sammeln. Das Finanzamt wird i.d.R. die Belege anfordern und bei fehlenden Belegen die Kosten nicht anerkennen. Was Sie nicht belegen können, wird vom Finanzamt nicht anerkannt.


Bei Auslandsumzügen gilt die Auslandsumzugskostenverordnung:


Merkblatt Auslandsumzugskosten:

Umzugskosten + Trennungsgeld - Merkblatt Auslandsumzugskosten
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Top Umzugskosten


Bundesumzugskostengesetz

Bundesumzugskostengesetz
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Erstattung durch den Arbeitgeber

Die Erstattung der Umzugskosten durch den Arbeitgeber ist steuerfrei, soweit keine höheren Beträge erstattet werden, als nach Absatz 2 als Werbungskosten abziehbar wären. Der Arbeitnehmer hat seinem Arbeitgeber Unterlagen vorzulegen, aus denen die tatsächlichen Aufwendungen ersichtlich sein müssen. Der Arbeitgeber hat diese Unterlagen als Belege zum Lohnkonto aufzubewahren. Steuerliche Anerkennung von Umzugskosten nach R 9.9 Absatz 2 LStR 2011


Die Übernahme von Umzugskosten durch den Arbeitgeber für die hiervon begünstigten Arbeitnehmer, wenn die Kostenübernahme im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse des Arbeitgebers liegt: Der BFH hat mit Urteil vom 6. Juni 2019, V R 18/18, entschieden, dass die vom Arbeitgeber übernommenen Maklerkosten für die Wohnungssuche von Arbeitnehmern weder ein tauschähnlicher Umsatz noch eine Entnahme sind, wenn die Kostenübernahme die Arbeitnehmer veranlassen sollte, unter Inkaufnahme von erheblichen persönlichen Veränderungen, wie sie sich aus einem Familienumzug ergeben, Aufgaben beim Arbeitgeber zu übernehmen. Es sollen durch eine einmalige Vorteilsgewährung die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass Arbeitsleistungen erbracht werden können, ohne dass diese Vorteilsgewährung als Gegenleistung für die spätere Arbeitsleistung anzusehen ist. Ein Zusammenhang zur späteren Arbeitsleistung bestehe nicht, da die übernommenen Umzugskosten insbesondere keinen Einfluss auf die Höhe des Gehalts hätten. Die Übernahme der Maklerkosten durch den Arbeitgeber sei durch die Erfordernisse der wirtschaftlichen Tätigkeit des Unternehmens bedingt, so dass hierin keine Leistung des Arbeitgebers zu unternehmensfremden Zwecken zu sehen sei und der durch den Arbeitnehmer erlangte persönliche Vorteil gegenüber dem Bedarf des Unternehmens als nebensächlich erscheine.

Ein Unternehmer kann den Vorsteuerabzug aus ihm gegenüber erbrachten Umzugskosten nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG vornehmen. Soweit ein Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1a Nr. 3 UStG ausgeschlossen wäre, kann der Unternehmer sich auf die für ihn günstigere Regelung des Art. 17 Abs. 1 und Abs. 2 der 6. EG-RL berufen.

Aufgrund des vorrangigen Unternehmensinteresses, hinter dem das Arbeitnehmerinteresse an der Begründung eines neuen Familienwohnsitzes zurücktritt, ist in einem solchen Fall der Arbeitgeber aus den von ihm bezogenen Maklerleistungen entsprechend seiner Unternehmenstätigkeit zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Top Umzugskosten


Rück-Umzugskosten in die Familienwohnung nach Beendigung einer doppelten Haushaltsführung

Löst ein Arbeitnehmer mit beruflich veranlasster doppelter Haushaltsführung seine Zweitwohnung am auswärtigen Beschäftigungsort auf, z.B. wegen Aufgabe der Beschäftigung oder Weiterbeschäftigung am Familienwohnort, so können ab 1996 die (Rück-) Umzugskosten in die Familienwohnung grundsätzlich (nur innerhalb der Zweijahresfrist des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG) steuerfrei erstattet oder als Werbungskosten abgezogen werden. Nach Ablauf dieser Frist ist ein steuerfreier Ersatz bzw. ein Werbungskostenabzug nur zulässig, wenn der Arbeitnehmer - in Verbindung mit einer neuen doppelten Haushaltsführung - an einem anderen Ort weiterbeschäftigt wird oder dort eine neue Beschäftigung aufnimmt.

Top Umzugskosten

Mehr Infos im Steuerlexikon

  1. Überblick
  2. Beruflicher Anlass
  3. Zu berücksichtigende Kosten
    1. Angesetzt werden:
    2. Sonstige Umzugsauslagen
  4. Sonderregelungen
  5. Checkliste für Umzugskosten
  6. Auslandsumzüge
  7. Umzugskosten bei einer doppelten Haushaltsführung
  8. Umzugskosten bei einer doppelten Haushaltsführung in Wegzugsfällen
  9. Eigenheimkosten
  10. Zwischenlagerung von Möbeln
  11. Doppelter Mietaufwand

Weitere Werbungskosten

Werbungskosten Rechner

Entfernung (nur für Entfernungspauschale)km
Anzahl der Tage (nur für Entfernungspauschale)Tage
Fahrkosten (alternativ zur Entfernungspauschale)
 
Arbeitszimmer für Mietwohnung
Reisekostenabrechnung
Kontoführung
Arbeitsmittel
Doppelte Haushaltsführung
Bewerbungskosten
Fortbildungskosten
Beitrag zu Berufsverbänden
Versicherungen
Weitere Kosten

Rechtsgrundlagen zum Thema: Umzugskosten

EStG 
EStG § 3

LStR 
R 3.13 LStR Reisekostenvergütungen, Umzugskostenvergütungen und Trennungsgelder aus öffentlichen Kassen

R 3.16 LStR Steuerfreie Leistungen für Reisekosten, Umzugskosten und Mehraufwendungen bei doppelter Haushaltsführung außerhalb des öffentlichen Dienstes

R 9.9 LStR Umzugskosten

R 9.11 LStR Mehraufwendungen bei doppelter Haushaltsführung

EStH 3.13 33.1.33.4
LStH 3.13 3.16 9.9 9.11.5.10 19.3

Weitere Informationen zu diesem Thema aus dem Steuer-Blog:


BFH Urteile zu diesem Thema und weiteres:


Alle Informationen und Angaben haben wir nach bestem Wissen zusammengestellt. Sie erfolgen jedoch ohne Gewähr auf Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität. Diese Informationen können daher eine individuelle Beratung im Einzelfall nicht ersetzen.


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Schmiljanstraße 7, 12161 Berlin
(Tempelhof-Schöneberg/ Friedenau)

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