Einkommensteuererklärung
Werbungskosten: Umzugskosten
Umzugskosten können Sie als Werbungskosten geltend machen, wenn Sie Ihre Wohnung aus beruflichen Gründen gewechselt haben. Berufliche Gründe liegen vor, wenn Sie erstmals eine Stelle antreten oder Ihren Arbeitgeber wechseln. Bei Umzügen innerhalb derselben Gemeinde ist ein beruflicher Anlass u. a. dann gegeben, wenn der Umzug vom Arbeitgeber gefordert wird (z. B. Bezug oder Räumung einer Dienstwohnung).
Ihre Umzugskosten werden bis zu der Höhe anerkannt, die ein Bundesbeamter als höchste Umzugskostenvergütung erhalten würde.
Zur Berücksichtigung von Umzugskosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung vergleichen Sie bitte dort die Erläuterungen.
Hier finden Sie das Verbot des Vorsteuerabzugs bei Umzugskosten.
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Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater
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