Einkommensteuererklärung


Werbungskosten: Doppelter Haushalt, Unterkunft

Das Finanzamt berücksichtigt Kosten der doppelten Haushaltsführung als notwendige Mehraufwendungen die notwendigen Kosten der Unterkunft (Zimmermiete einschließlich Nebenkosten) in nachgewiesener Höhe; Pauschbeträge werden nicht anerkannt, wenn der Beschäftigungsort im Inland liegt.

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Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater
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