2011: Änderungen in gesetzlicher Unfallversicherung für Arbeitgeber

2011: Änderungen in gesetzlicher Unfallversicherung für Arbeitgeber

Kernthema

Die Regelungen zur betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung in der gesetzlichen Unfallversicherung ändern sich für Kleinbetriebe (< 10 Beschäftigte) ab dem 1.1.2011. Während die bisherige Regelung feste Einsatzzeiten für Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit vorsah, gelten ab dem 1.1.2011 teilweise Leistungskataloge, aus denen sich die notwendigen personellen Ressourcen ableiten lassen. Die Neuregelungen ab 1.1.2011 im Einzelnen:

Bis zu 10 Beschäftigte:

Der Unternehmer kann sich nach Wahl entweder selbst in Fragen des Arbeitsschutzes schulen lassen (sog. alternative Betreuung) oder sich für die Regelbetreuung entscheiden (je nach Gefährdungslage im Betrieb im Abstand von 1 bis 5 Jahren zu wiederholende Grundbetreuung und verpflichtende, aber anlassbezogene Betreuung bei bestimmten per Katalog festgeschriebenen Ereignissen).

Mehr als 50 Beschäftigte:

Änderungen in der Regelbetreuung. Diese besteht aus einer Grundbetreuung und einer betriebsspezifischen Betreuung. Für die Grundbetreuung (= grundlegende Aufgaben im Arbeitsschutz, wie Gefährdungsbeurteilung und Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes) gelten feste Einsatzzeiten je Beschäftigten, die der Unternehmer auf Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit verteilt. Die betriebsspezifische Betreuung betrifft besondere Risiken und Verhältnisse des Unternehmens und umfasst Aufgabenfelder wie Sicherheitsfragen bei der Beschaffung neuer Maschinen oder Weiterentwicklung des betrieblichen Gesundheitsmanagements.

11 bis 50 Beschäftigte:

Die Beschäftigten können zwischen alternativer Betreuung und Regelbetreuung wählen, wenn ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse keine niedrigere Beschäftigtenzahl als Grenze für die Wahlmöglichkeit bestimmt hat.