Das BdSt-Musterverfahren gegen die hohen Steuerzinsen geht in die zweite Runde: Mit Unterstützung des Verbandes wurde gegen ein Urteil des Finanzgerichts Münster (Az. 10 K 2472/16) Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt. Dort muss nun geklärt werden, ob der Zinssatz von 6 Prozent pro Jahr für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen noch zeitgemäß ist. Das Verfahren wird unter dem Az. III R 25/17 geführt. Der Vorteil des Musterverfahrens für ebenfalls betroffene Steuerzahler: Sie brauchen nicht selbst klagen.
Wer profitiert von dem Musterverfahren?
Von dem Verfahren profitieren nicht nur die Kläger selbst, sondern auch Steuerzahler, die die hohen Steuerzinsen nicht akzeptieren wollen. Auch sie können gegen ihren Steuerbescheid Einspruch einlegen und das Ruhen des Verfahrens beantragen. Zur Begründung sollte auf das Musterverfahren beim Bundesfinanzhof (Az. III R 25/17) verwiesen werden. Bei einem Erfolg der Klageverfahren erhalten die Einspruchsteller ggf. später die zu viel gezahlten Zinsen zurück.
Zum Hintergrund
Gemäß § 233 ff. Abgabenordnung werden Steuernachforderungen und Steuererstattungen verzinst. Dabei gilt ein Zinssatz von 0,5 Prozent pro Monat, also 6 Prozent pro Jahr. Die Verzinsung beginnt 15 Monate nach Ablauf des Steuerjahres, beispielsweise für das Steuerjahr 2015 am 1. April 2017. Der hohe Zinssatz besteht bereits seit mehr als 50 Jahren. Da die Zinsen in den vergangenen Jahren stark gesunken sind, setzt sich der Bund der Steuerzahler für eine Anpassung des Zinssatzes auf 0,25 Prozent pro Monat bzw. 3 Prozent pro Jahr ein.
Steuerzahler können sich auf BdSt-Musterverfahren berufen – Aktenzeichen bekanntgegeben
Quelle: Bund der Steuerzahler, Pressemitteilung vom 17.10.2017