Abgeltungsteuer: Einzelfragen zur Abgeltungsteuer – Neuveröffentlichung des BMF-Schreibens

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder erläutert das BMF für die Anwendung der gesetzlichen Regelungen zur Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge im Einzelnen folgende Punkte:

I. Kapitalvermögen (§ 20 EStG)

II. Private Veräußerungsgeschäfte (§ 23 EStG)

III. Gesonderter Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 32d EStG)

IV. Kapitalerträge mit Steuerabzug (§ 43 EStG)

V. Bemessung der Kapitalertragsteuer (§ 43a EStG)

VI. Entrichtung der Kapitalertragsteuer (§ 44 EStG)

VII. Abstandnahme vom Steuerabzug (§ 44a EStG)

VIII. Erstattung der Kapitalertragsteuer in besonderen Fällen (§ 44b Abs. 5 EStG)

IX. Anmeldung und Bescheinigung von Kapitalertragsteuer (§ 45a EStG)

X. Nicht besetzt

XI. Kapitalertragsteuerabzug bei beschränkt steuerpflichtigen Einkünften aus Kapitalvermögen (§ 49 Abs. 1 Nr. 5 EStG)

XII. Anwendungsvorschriften zur Einführung einer Abgeltungsteuer (§ 52a EStG)

XIII. Fundstellennachweis und Anwendungsregelung

 Das vollständige Schreiben finden Sie auf der Homepage des BMF.

Quelle: BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV C 1 – S-2252 / 08 / 10004 :017 vom 18.01.2016