Abgrenzung zwischen Nutzungsüberlassung und Veräußerung beim „Kaufvertrag“ über Salzabbaugerechtigkeiten

BFH, Urteil IX R 25/13 vom 11.02.2014

Leitsatz

Der Kaufpreis, den der Inhaber von Salzabbaugerechtigkeiten von einem Energieunternehmen dafür erhält, dass er ihm diese Rechte unwiederbringlich überträgt, stellt sich als – außerhalb des § 22 Nr. 2 i. V. m. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG nicht steuerbarer – Veräußerungserlös dar.