Amtshilfe in Steuersachen

Bei Enthaltung der Linken hat der Bundestag am 2. Juli einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Übereinkommen vom 25. Januar 1988 über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen und zum Protokoll vom 27. Mai 2010 zur Änderung des Übereinkommens über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen (18/5173, 18/5220) auf Empfehlung des Finanzausschusses (18/5409) angenommen. Die Amtshilfe umfasst den Informationsaustausch, gleichzeitige Steuerprüfungen sowie die Teilnahme an Steuerprüfungen im Ausland, die Beitreibung einschließlich Sicherungsmaßnahmen sowie die Zustellung von Schriftstücken. Darüber hinaus können zwei oder mehr Vertragsstaaten für Fallkategorien und nach einvernehmlich festgelegten Verfahren bestimme Informationen automatisch austauschen. Vorgesehen ist, dass der jeweilige Vertragsstaat eine Erklärung zum Schutz der personenbezogenen Daten und zu den Grenzen der Verpflichtung zur Amtshilfe abgibt.

Quelle: Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 02.07.2015