Arbeitsunfall: Der Weg zum Mittagessen ist versichert – oder doch nicht?

Arbeitsunfall: Der Weg zum Mittagessen ist versichert – oder doch nicht?

Wer in der Mittagspause zum Essen geht und dabei einen Unfall hat, steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Oder doch nicht? Wie so oft, kommt es auf den Einzelfall an. Die Entscheidung, ob ein Arbeitsunfall vorliegt oder nicht, ist nicht immer zu verstehen.

Hintergrund

Grundsätzlich gilt: Unfälle, die sich in Pausen ereignen, sind nur dann versichert, wenn der Versicherte im konkreten Zeitpunkt des Unfallereignisses mit der Motivation der Nahrungsaufnahme unterwegs war. Bei anderen privaten Verrichtungen entfällt der Versicherungsschutz. Besonders schwierig für Betroffene: Bei ihnen liegt die Beweislast.

Entscheidung

Wie heikel das sein kann, musste eine Sekretärin feststellen, die in ihrer Mittagspause in der Frankfurter Fußgängerzone stürzte und sich eine Halsmarkquetschung zuzog.

Die Unfallgenossenschaft lehnte eine Entschädigung mit der Begründung ab, dass sich die Frau im Unfallzeitpunkt auf dem Weg zu einer Reinigung befunden habe, um Kleidung abzuholen. Anscheinend hatte sich die Frau dahingehend gegenüber der Berufsgenossenschaft geäußert.

Die verletzte Sekretärin hatte argumentiert, sie habe sich beim Sturz auf der Treppe an der Frankfurter Hauptwache auch auf dem Weg zu einem neben der Reinigung liegenden Fast-Food-Restaurant befunden.

Das Landessozialgericht Hessen konnte zwar nicht zweifelsfrei klären, ob die Frau die Treppe mit dem Ziel betreten habe, um im Schnellrestaurant zu essen. Doch diese Zweifel reichten dem Gericht, um einen Anspruch gegen die Unfallversicherung zu verneinen.