Der Bundesfinanzhof hatte am 12.11.2014 (X R 4/13) entschieden, dass die Aufstockung eines Investitionsabzugsbetrags in einem Folgejahr möglich ist. Das BMF hat diese Rechtsprechung anerkannt und in einem umfangreichen Schreiben hierzu Stellung genommen.
BMF, Schr. v. 15.01.2016