Bankenverband: Reform der Besteuerung von Investmentfonds ab 2018 – was Anleger wissen müssen

Ab dem 1. Januar 2018 gelten völlig neue Regeln für die Besteuerung von Investmentfonds. Das System soll für Investmentfondsanbieter, Anleger und Verwaltung einfacher werden und EU-rechtliche Risiken ausräumen. Für Anleger ergibt sich aus der Reform im Normalfall kein Handlungsbedarf.

Die wesentliche Änderung: Bisher wurden die Einkünfte des Fonds dem Anleger unmittelbar steuerlich zugerechnet. Zukünftig werden Publikumsfonds und Anleger getrennt voneinander besteuert – ähnlich wie Kapitalgesellschaften und ihre Anteilseigner. Alle inländischen Fondseinkünfte außer Zinsen werden mit einer Steuer von 15% belastet. Als Ausgleich dafür, dass die Fondserträge besteuert werden, sind Aus­schüttungen und Gewinne aus dem Verkauf von Fondsanteilen beim Anleger künftig teilweise freigestellt. Die Höhe des steuerfreien Anteils richtet sich nach der Art des Fonds. Der verbleibende Teil der Aus­schüttungen und Veräußerungs­gewinne unterliegt der Abgeltung­steuer. Wird keine oder nur eine geringe Ausschüttung vorgenommen, wird ersatzweise eine so genannte Vorabpauschale besteuert. Deutlich vereinfacht wird die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen.

Unter dem Strich soll die Steuerlast für die Inhaber der Anteile nicht steigen. Aber: Der bisherige Bestandsschutz für Fondsanteile, die Privatanleger vor 2009 erworben haben, fällt zum Jahresende weg. Wertsteigerungen dieser Alt-Anteile nach dem 1. Januar 2018 werden steuerpflichtig, sobald der Freibetrag von 100.000 Euro pro Anleger aufgebraucht ist.

Weitere Einzelheiten zu der Reform erklären wir im Verbrauchermagazin des Bankenverbandes.

Quelle: Bundesverband deutscher Banken, Presse-Info vom 21. September 2017