Beitrag bleibt, Rente steigt

Die Rentenbeiträge für 2016 bleiben voraussichtlich bei 18,7 Prozent. Die Rente soll nach Berechnungen des Rentenversicherungsberichts zum 1. Juli 2016 um 4,4 Prozent in den alten und um 5 Prozent in den neuen Bundesländern steigen. Den Bericht hat das Bundeskabinett jetzt beschlossen.

Jedes Jahr im November erscheint der Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung. Er enthält Angaben zu Einnahmen und Ausgaben der Rentenversicherung. Der Bericht gibt einen Ausblick auf die Finanzentwicklung der nächsten 15 Jahre.

Nachhaltigkeitsrücklage gleicht Schwankungen aus
Die Deutsche Rentenversicherung zahlt jeden Monat rund 20 Millionen Rentnerinnen und Rentnern pünktlich ihre Altersbezüge aus. Damit das reibungslos funktioniert, braucht sie eine gewisse Reserve. Denn die Rente wird im Umlageverfahren finanziert. Das heißt: Die monatlichen Beitragszahlungen und Einnahmen werden sogleich für die laufenden Ausgaben eingesetzt.

Die Nachhaltigkeitsrücklage soll sowohl Schwankungen im Beitragsaufkommen als auch konjunkturelle Schwankungen auffangen. Das Gesetz schreibt vor, dass sie mindestens 0,2 durchschnittliche Monatsausgaben der Rentenversicherung betragen muss. Ihr oberer Zielwert (Höchstrücklage) soll 1,5 Monatsausgaben nicht überschreiten.

Rücklage gibt Ausschlag für Beitragshöhe
Droht sie unter den unteren Grenzwert zu sinken, steigt im folgenden Jahr der Beitrag. Droht sie im Folgejahr über den oberen Grenzwert zu steigen, sinkt der Beitragssatz. Das funktioniert so: Im Herbst eines jeden Jahres wird berechnet, ob am Ende des Folgejahres eine Über- oder Unterschreitung droht. Wird dabei festgestellt, dass die Nachhaltigkeitsrücklage das 1,5-fache einer durchschnittlichen Monatsausgabe überschreitet, wird der Beitragssatz für das Folgejahr gesenkt. Ergeben die Berechnungen eine Unterschreitung, wird der Beitragssatz erhöht.

Für 2016 sieht das laut Rentenversicherungsbericht folgendermaßen aus: Die Nachhaltigkeitsrücklage liegt stabil an ihrem oberen Grenzwert, deswegen kann der Beitrag für 2016 bei 18,7 Prozent bleiben. Nach den Prognosen bleibt die Nachhaltigkeitsrücklage bis 2020 auf diesem Niveau. Für den Beitragssatz bedeutet dies, dass er bis zum Jahr 2020 bei 18,7 Prozent gehalten werden könnte. Erst längerfristig steigt er schrittweise über 20,4 Prozent im Jahr 2025 an, bis auf 21,5 Prozent im Jahr 2029.

Rentenerhöhung erwartet
Der Rentenversicherungsbericht beleuchtet auch die Altersbezüge für Rentnerinnen und Rentner. Sie könnten ab Juli 2016 um 4,4 Prozent in den alten und 5 Prozent in den neuen Bundesländern steigen. Eine so kräftige Erhöhung gab es in den neuen Bundesländern zuletzt 1997. Damals erhielten Rentnerinnen und Rentner in Ostdeutschland ein Plus von 5,5 Prozent. In den alten Bundesländern liegt eine derartig deutliche Erhöhung noch länger zurück: Zum 1. Juli 1993 gab es in Westdeutschland 4,36 Prozent mehr Rente.

Was heißt das fürs Portemonnaie?
Die durchschnittliche Monatsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt (Werte aus dem Jahr 2014) 869,32 Euro. Männer erhalten im Durchschnitt eine monatliche Zahlung von 1.013,42 Euro. Bei den Frauen überweist die Rentenkasse im Schnitt 762,11 Euro monatlich.

Diese Zahlen geben jedoch kein vollständiges Bild über die tatsächlich zur Verfügung stehenden monatlichen Einkünfte von Senioren in Deutschland. Laut Alterssicherungsbericht der Bundesregierung aus dem Herbst 2012 erreichen Senioren-Ehepaare im Durchschnitt ein monatliches Netto-Einkommen von 2.537 Euro (alte Bundesländer), beziehungsweise 2.019 Euro (neue Bundesländer). Alleinstehende Senioren beziehen in den alten Bundesländern durchschnittlich 1.615 Euro (Männer) / 1.310 Euro (Frauen) beziehungsweise in den neuen Bundesländern 1.310 Euro (Männer) und 1.219 Euro (Frauen).

Rentenniveau abgesichert
Das Sicherungsniveau lag bei 48,1 Prozent im Jahr 2014 und geht – nach den Modellrechnungen – im Jahr 2020 auf 47,6 Prozent. 2029 liegt es laut Prognose schließlich bei 44,6 Prozent. Es bildet eine Standardrente gemessen am Durchschnittsentgelt ab. Das Sicherungsniveau darf bis zum Jahr 2020 nicht unter 46 Prozent oder bis zum Jahr 2030 nicht unter 43 Prozent sinken. Die Zahlen zeigen, dass die vom Gesetz vorgeschriebene Untergrenze langfristig eingehalten werden wird. Im Falle, dass die gesetzlich definierte Grenze unterschritten würde, müsste die Bundesregierung geeignete Schritte vorschlagen.

Betrieblich und privat vorsorgen
Klar ist durch den Rückgang des Sicherungsniveaus aber auch: Die gesetzliche Rente wird zukünftig alleine nicht ausreichen, um den Lebensstandard im Alter fortzuführen. Deshalb fördert der Staat mit dem Alterseinkünftegesetz, auch bekannt als Riester-Rente, private und betriebliche Vorsorge. Die gesetzliche Rentenversicherung ist die tragende Säule der Altersversorgung. Wichtig ist allerdings auch, private Vorsorge zu treffen.

Ost- und Westdeutschland
Rentenniveau Ost und West nähern sich weiter an: Der Rentenwert (Ost) könnte zum 1. Juli 2016 von derzeit 92,6 auf 93,2 Prozent des Westniveaus steigen. Darin spiegelt sich die positive zukünftige Lohnentwicklung in den neuen Ländern wider.

Rente mit 67
Die Menschen in Deutschland werden immer älter. Gleichzeitig geht die Zahl der Menschen im erwerbsfähigen Alter zurück. Deshalb ist die schrittweise Anhebung der Altersgrenze für die Regelaltersrente vom 65. auf das 67. Lebensjahr bis 2029 ein wichtiger rentenpolitischer Schritt. So wird das Versorgungsniveau durch die gesetzliche Rentenversicherung abgesichert. Andererseits wollen inzwischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zum Teil länger arbeiten. Besonders, wenn sie sich fit fühlen und ihre Fachkenntnisse nachgefragt werden.

Rentenversicherungsbericht – Gesetzlicher Auftrag
Der Rentenversicherungsbericht stellt die Finanzentwicklung der Deutschen Rentenversicherung in den kommenden 15 Jahren dar. Es handelt sich um Modellrechnungen, die – analog zu den Berichten der Vorjahre – von der geltenden Rechtslage ausgehen. Einmal pro Legislaturperiode ergänzt der Alterssicherungsbericht den jährlichen Rentenversicherungsbericht. Zuletzt wurde dieser im November 2012 vorgelegt.

Quelle: Bundesregierung, Pressemitteilung vom 18.11.2015