Bekämpfung der Steuerhinterziehung: EU und Schweiz unterzeichnen historisches Steuertransparenzabkommen

Die EU und die Schweiz haben am 27.05.2015 ein historisches neues Abkommen über Steuertransparenz unterzeichnet, das wesentlich dazu beitragen wird, die Bekämpfung der Steuerhinterziehung zu verbessern. Im Rahmen des Abkommens werden beide Seiten ab 2018 automatisch Informationen über die Finanzkonten der Einwohner des jeweils anderen Landes austauschen. Dies bedeutet das Ende des schweizerischen Bankgeheimnisses für in der EU wohnende Personen und wird verhindern, dass Steuerhinterzieher nicht versteuerte Einkünfte auf schweizerischen Konten verbergen. Das Abkommen wurde am Morgen des 27.05.2015 von Kommissar Pierre Moscovici und dem lettischen Finanzminister Janis Reirs im Namen des lettischen EU-Ratsvorsitzes für die EU sowie vom schweizerischen Staatssekretär für internationale Finanzfragen, Jacques de Watteville, unterzeichnet.

Pierre Moscovici, EU-Kommissar für Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten, Steuern und Zoll, erklärte dazu: „Das heutige Abkommen läutet eine neues Zeitalter der steuerlichen Transparenz und der Zusammenarbeit zwischen der EU und der Schweiz ein. Es ist ein weiterer Schlag gegen Steuerhinterzieher und ein weiterer großer Schritt zu einer gerechteren Besteuerung in Europa. In der Hoffnung, dass ihre internationalen Partner ihrem Beispiel folgen werden, hat die EU den Weg für den automatischen Informationsaustausch geebnet. Diese Vereinbarung zeigt, was die EU mit Ehrgeiz und Entschlossenheit erreichen kann.“

Der automatische Informationsaustausch gilt allgemein als eines der wirksamsten Instrumente zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung. Er liefert den Steuerbehörden wesentliche Informationen über die ausländischen Einkünfte von Gebietsansässigen, so dass sie die auf diese Einkünfte geschuldeten Steuern festsetzen und erheben können.

Im Rahmen des neuen Abkommens zwischen der EU und der Schweiz erhalten die Mitgliedstaaten jährlich die Namen, Anschriften, Steuer-Identifikationsnummern und Geburtsdaten ihrer Einwohner mit Konten in der Schweiz sowie andere Finanzdaten und Informationen über Kontensalden. Diese neue Transparenz dürfte nicht nur die Fähigkeit der Mitgliedstaaten verbessern, Steuerhinterzieher aufzuspüren und gegen sie vorzugehen, sondern auch wirksam davon abhalten, Einkünfte und Vermögen im Ausland zu verbergen, um Steuern zu hinterziehen.

Das neue Abkommen zwischen der EU und der Schweiz steht in vollem Einklang mit den verstärkten Transparenzanforderungen, auf die sich die Mitgliedstaaten im vergangenen Jahr geeinigt haben. Es entspricht außerdem dem neuen weltweiten Standard für den automatischen Informationsaustausch der OECD/G20.

Die Kommission schließt derzeit Verhandlungen über vergleichbare Abkommen mit Andorra, Liechtenstein, Monaco und San Marino ab, die voraussichtlich noch vor Ende des Jahres unterzeichnet werden.

Quelle: EU-Kommission, Pressemitteilung vom 27.05.2015