Bekämpfung von Steuerbetrug: Faire Besteuerung: EU veröffentlicht Liste nicht kooperativer Staaten

Die Finanzminister der EU-Mitgliedstaaten haben sich am 05.12.2017 auf ihrem Treffen in Brüssel auf die erste EU-Liste nicht kooperativen Steuergebiete geeinigt. Insgesamt haben die Minister 17 Länder aufgelistet, da sie die vereinbarten Standards für gute Regierungsführung im Steuerbereich nicht eingehalten haben. Die Liste umfasst unter anderem Tunesien, die Vereinigten Arabischen Emirate und Panama. Darüber hinaus haben sich 47 Länder nach Rücksprache mit der EU verpflichtet, Mängel in ihren Steuersystemen zu beheben und die geforderten Kriterien zu erfüllen.

Pierre Moscovici, EU-Kommissar für Wirtschaft, Finanzen und Steuern, erklärte: „Die Verabschiedung der ersten schwarzen EU-Liste der Steuerparadiese ist ein entscheidender Sieg für Transparenz und Fairness. Doch damit nicht genug. Wir müssen den Druck auf die aufgelisteten Länder verstärken, ihr Verhalten zu ändern. Gelistete Gebiete müssen Konsequenzen in Form von abschreckenden Sanktionen spüren, während diejenigen, die Verpflichtungen eingegangen sind, diese schnell und glaubwürdig weiterverfolgen müssen. Es darf keine Naivität geben: Versprechen müssen in Taten umgesetzt werden. Niemand darf einen Freifahrtschein bekommen.“

Diese beispiellose Liste sollte das Niveau der global verantwortungsvollen Steuerpolitik erhöhen und dazu beitragen, den massiven Steuermissbrauch zu verhindern, der in den jüngsten Skandalen wie den „Paradise Papers“ aufgedeckt wurde.

Die Idee einer EU-Liste wurde ursprünglich von der Kommission entwickelt und anschließend von den Mitgliedstaaten weiterverfolgt. Die Erstellung der Liste hat zu einem aktiven Engagement vieler internationaler Partner der EU geführt. Allerdings müssen die Arbeiten nun fortgesetzt werden, da 47 weitere Länder die EU-Kriterien bis Ende 2018 (2019 für Entwicklungsländer ohne Finanzzentren) erfüllen sollten, um nicht in die Liste aufgenommen zu werden. Die Kommission erwartet ferner, dass die Mitgliedstaaten strenge und abschreckende Gegenmaßnahmen für gelistete Jurisdiktionen ergreifen, die die bestehenden Abwehrmaßnahmen auf EU-Ebene im Zusammenhang mit der Finanzierung ergänzen können.

Die nächsten Schritte:

Der EU-Listungsprozess ist ein dynamischer Prozess, der bis 2018 andauern wird:

  • In einem ersten Schritt wird ein Schreiben an alle Jurisdiktionen auf der EU-Liste geschickt, in dem die Entscheidung erläutert wird und erklärt wird, was sie tun können, um von der Liste gestrichen zu werden.
  • Die Kommission und die Mitgliedstaaten werden weiterhin alle Gerichtsbarkeiten genau beobachten, um sicherzustellen, dass die Verpflichtungen eingehalten werden, und um zu entscheiden, ob in Zukunft weitere Länder in die Liste aufgenommen werden sollen. Ein erster Zwischenbericht soll bis Mitte 2018 veröffentlicht werden. Die EU-Liste wird mindestens einmal jährlich aktualisiert.
 Quelle: EU-Kommission, Pressemitteilung vom 05.12.2017