Belgien wegen diskriminierender Besteuerung der Organismen für gemeinsame Anlagen verklagt

Die Europäische Kommission hat beschlossen, beim Gerichtshof der Europäischen Union Klage gegen Belgien einzureichen wegen diskriminierender Besteuerung der Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA), die in anderen Mitgliedstaaten der EU oder des EWR niedergelassen sind. Diese Diskriminierung stellt eine Behinderung des freien Finanzdienstleistungs- und Kapitalverkehrs im Binnenmarkt dar.

Nach belgischem Recht gilt für die jährliche Steuer zulasten bestimmter OGA ausländischen Rechts, die in anderen Mitgliedstaaten der EU oder des EWR niedergelassen sind, ein höherer Steuersatz als für ähnliche, in Belgien niedergelassene Organismen.

Betroffen sind OGA ausländischen Rechts, bei denen eine oder mehrere Untergruppen oder Kategorien von Titeln ausschließlich von auf eigene Rechnung handelnden institutionellen oder professionellen Investoren stammen und deren Titel nur von solchen Investoren erworben werden können.

Eine solche Ungleichbehandlung führt zu einer Einschränkung des freien Dienstleistungs- und Kapitalverkehrs im Sinne der Artikel 56 und 63 AEUV und der Artikel 36 und 40 des EWR-Abkommens zum Nachteil der OGA ausländischen Rechts, die Anlagen in Belgien getätigt haben, und ihrer Investoren.

Im Zusammenhang mit der jährlichen Steuer zulasten der in Rede stehenden OGA hat die Kommission Belgien am 26.09.2013 eine mit Gründen versehene Stellungnahme zugeleitet (MEMO/13/820), in der die belgischen Behörden förmlich aufgefordert wurden, die fraglichen Vorschriften zu ändern. Da keine rechtlichen Änderungen vorgenommen wurden, hat die Europäische Kommission beschlossen, den Gerichtshof mit der Angelegenheit zu befassen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der EU-Kommission.

Quelle: EU-Kommission, Pressemitteilung vom 16.10.2014