Betriebsprüfung – Richtsatzsammlung 2012

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gebe ich die Richtsatzsammlung für das Kalenderjahr 2012 bekannt (Anlage).  Dieses Schreiben einschließlich der Anlage wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.  Die Richtsatzsammlung 2012 steht auf der Internetseite des Bundesministeriums der Finanzen  (www.bundesfinanzministerium.de) unter der Rubrik „Themen – Steuern – Weitere Steuerthemen – Betriebsprüfung – Richtsatzsammlung / Pauschbeträge“ zum Download bereit.

Die Richtsätze sind ein Hilfsmittel (Anhaltspunkt) für die Finanzverwaltung, Umsätze und Gewinne der Gewerbetreibenden zu verproben und ggf. bei Fehlen anderer geeigneter Unterlagen zu schätzen (§ 162 AO).
Bei formell ordnungsmäßig ermittelten Buchführungsergebnissen darf eine Gewinn- oder Umsatzschätzung nach ständiger Rechtsprechung in der Regel nicht allein darauf gestützt werden, dass die erklärten Gewinne oder Umsätze von den Zahlen der Richtsatz-Sammlung abweichen.

Werden für einen Gewerbebetrieb, für den Buchführungspflicht besteht, keine Bücher geführt, oder ist die Buchführung nicht ordnungsmäßig (R 5.2 Abs. 2 EStR), so ist der Gewinn nach § 5 EStG unter Berücksichtigung der
Verhältnisse des Einzelfalles, unter Umständen unter Anwendung von Richtsätzen, zu schätzen (R 4.1 Abs. 2 EStR). Ein Anspruch darauf, nach Richtsätzen besteuert zu werden, besteht nicht.

 

Richtsatzsammlung / Pauschbeträge

Hier finden Sie die Richtsatzsammlung sowie die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) ab dem Kalenderjahr 1996. Richtsätze sind ein Hilfsmittel für die Finanzverwaltung, Umsätze und Gewinne der Gewerbetreibenden zu verproben und ggf. bei Fehlen anderer geeigneter Unterlagen zu schätzen (§ 162 AO). Die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben beruhen auf Erfahrungswerten und bieten dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit, die Warenentnahmen monatlich pauschal zu verbuchen. Sie entbinden ihn damit von der Aufzeichnung einer Vielzahl von Einzelentnahmen.

  • Richtsatzsammlung / Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen)

    Richtsatzsammlung für das Kalenderjahr 2012

Für die Betriebsprüfung sind vor allem die Vorschriften der Abgabenordnung relevant. Die Rubrik Abgabenordnung enthält unter anderem Informationen zu den Grundsätzen für die Anwendung der Regelungen zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU).

Quelle: BMF online