Bewertungsgesetz Ermittlung des Gebäudesachwerts nach § 190 BewG

Baupreisindizes zur Anpassung der Regelherstellungskosten aus der Anlage 24 BewG für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2018

Gemäß § 190 Abs. 2 Satz 4 BewG gebe ich die maßgebenden Baupreisindizes zur Anpassung der Regelherstellungskosten aus der Anlage 24, Teil II., BewG bekannt, die ausgehend von den vom Statistischen Bundesamt am 10. Januar 2018 veröffentlichten Preisindizes für die Bauwirtschaft (Preisindizes für den Neubau in konventioneller Bauart von Wohn- und Nichtwohngebäuden; Jahresdurchschnitt 2017; 2010 = 100) ermittelt wurden und für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2018 anzuwenden sind.

Baupreisindizes (2010 = 100)

Gebäudearten*

  • 1.01. bis 5.1. Anlage 24, Teil II., BewG = 116,8
  • 5.2. bis 18.2. Anlage 24, Teil II., BewG = 117,4

*Die Bestimmungen in der Anlage 24, Teil II., BewG zum Teileigentum und zur Auffangklausel gelten analog.

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.

Quelle: BMF, Schreiben IV C 7 – S-3225 / 16 / 10001 vom 22.01.2018