Bewertungsrecht: Basiszins für das vereinfachte Ertragswertverfahren nach § 203 Abs. 2 BewG

Bewertung nicht notierter Anteile an Kapitalgesellschaften und des Betriebsvermögens

BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV C 7 – S-3102 / 07 / 10001 vom 04.01.2016

Gemäß § 203 Abs. 2 BewG gibt das BMF den Basiszins für das vereinfachte Ertragswertverfahren bekannt, der aus der langfristig erzielbaren Rendite öffentlicher Anleihen abgeleitet ist. Die Deutsche Bundesbank hat hierfür auf den 4. Januar 2016 anhand der Zinsstrukturdaten einen Wert von 1,10 Prozent errechnet.

Quelle: BMF