Blick auf die bereits gekündigte Lebensversicherung lohnt / (Ehemalige) Kunden haben Anspruch auf Sparzinsen – auch aus bereits abgegoltenen Verträgen

Trotz verschiedener höchstrichterlicher Urteile zur korrekten Berechnung der Mindestrückkaufswerte erhalten zahlreiche Versicherungsnehmer nach wie vor viel zu geringe Rückerstattungen von den Versicherungsgesellschaften, wenn sie vorzeitig ihre Lebensversicherung kündigen. „In vielen Fällen berechnen die Gesellschaften ungerechtfertigt hohe Abschluss- und Stornokosten und schmälern somit die Auszahlungen beträchtlich“, weiß Jens Heidenreich, Pressesprecher der proConcept und deren Verbraucherschutzprojekt LV-Doktor aus Erfahrung zu berichten.

Zinsen unter den Tisch gekehrt statt ausgekehrt

Das Projekt LV-Doktor hat über die Jahre ein Anwaltsnetzwerk mit mehr als 50 spezialisierten Kanzleien bundesweit etabliert, das sich erfolgreich für die Rechte und finanziellen Ansprüche derjenigen Versicherungsnehmer einsetzt, die vorzeitig ihre Lebensversicherung kündigen möchten oder dies bereits getan haben. Dabei konnten die Netzwerkanwälte einen Trend bei der vorzeitigen Abrechnung der Versicherungsverträge feststellen: Die Assekuranzen behalten gern die gezogenen Nutzungen, also den Sparvorteil auf den Sparanteil ein – bei einer nicht zu unterschätzenden Anzahl von Fällen immerhin Summen im vierstelligen Bereich, wie das nachfolgende Beispiel illustriert.

Rückkaufswerterhöhung um 33 % – nur durch Zinsnachforderung

So konnten die Netzwerkanwälte von LV-Doktor beispielsweise jüngst für einen Kunden, der seine 2003 geschlossene, fondsgebundene Rentenversicherung kündigen wollte, umfängliche Zinsnachzahlungen erwirken. Der LV-Doktor-Kunde hatte während der rund 10-jährigen Vertragslaufzeit knapp 12.900 € Prämien einbezahlt. Nach Abzug von Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag zahlte die Versicherung ihm jedoch lediglich einen Rückkaufswert in Höhe von 12.100 €. Deshalb klagte der Kunde, unterstützt von den LV-Doktor-Netzwerkanwälten, die gezogenen Nutzungen von der Assekuranz ein. Bereits in erster Instanz stimmten die Richter des Landgerichts Berlin der Argumentation von LV-Doktor zu. Der namhafte deutsche Versicherer muss dem Kunden deshalb nun Zinsen in Höhe von 4.000 € nachzahlen. Das entspricht einer Erhöhung des Rückkaufswertes um etwa 33 %.

(Ehemalige) Lebensversicherungskunden sollten unbedingt Verträge prüfen

LV-Doktor-Pressesprecher Heidenreich empfiehlt deshalb allen Kunden, die ihre Lebensversicherung kündigen möchten oder bereits gekündigt haben, nachzuprüfen, wie viel Geld ihnen tatsächlich zusteht oder zugestanden hätte. Möglich ist dies mit dem kostenfreien Rückkaufswertrechner von LV-Doktor. „Betroffene sollten sich wirklich ein paar Minuten Zeit nehmen, um die Verträge zu prüfen. Es lohnt sich. Denn nicht umsonst gehen die Verbraucherschutzzentralen davon aus, dass in jedem bereits gekündigten Vertrag noch rund 4.500 € stecken. Nach Erfahrung der LV-Doktor-Netzwerkanwälte sind es oftmals sogar noch wesentlich höhere Summen.“, meint Heidenreich. All jenen, die aktuell ihre Lebensversicherung kündigen möchten, empfiehlt er, sich gleich an den Marktführer LV-Doktor zu wenden, denn dann passiert es gar nicht erst, dass die Versicherungsgesellschaften ungerechtfertigt Zinsen einbehalten oder mit anderen Argumenten die Rückerstattungssummen drücken.

PM 01.12.2014 | proConcept