BMF: Steuerliche Gewinnermittlung – Abzinsung von Schadenrückstellungen der Versicherungsunternehmen

Nach dem BMF-Schreiben vom 16.08.2000 (BStBl I S. 1218) können Versicherungsunternehmen Schadenrückstellungen nach einem Pauschalverfahren abzinsen. Die Anwendbarkeit dieser Pauschalregelung ist zeitlich begrenzt (vgl. BMF-Schreiben vom 12.07.2005, BStBl I S. 819 und vom 09.09.2009, BStBl I S. 930).

In Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird die zeitliche Anwendbarkeit der Pauschalregelung zur Abzinsung von Schadenrückstellungen der Versicherungsunternehmen nochmals verlängert. Randnummer 15 des BMF-Schreibens vom 16.08.2000 (a. a. O.) wird wie folgt gefasst:

„III. Zeitlichen Anwendung
Die Pauschalregelung kann für Wirtschaftsjahre in Anspruch genommen werden, die vor dem 01.01.2016 enden.“

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.

Quelle: BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV C 6 – S-2175 / 07 / 10001 vom 04.11.2013