BMF veröffentlicht Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der AO und des Einführungsgesetzes zur AO

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 27. August 2014 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung veröffentlicht.

Zur Bekämpfung von Steuerhinterziehungen sollen die Regelungen der strafbefreienden Selbstanzeige und zum Absehen von Verfolgung in besonderen Fällen angepasst werden. Die vorgesehenen Verschärfungen bei der Selbstanzeige dürften vielfach zu einer deutlichen Verteuerung der Nacherklärung führen.

Neben redaktionellen Änderungen sind folgende inhaltliche Regelungen hervorzuheben:

  • steuerliche Anlaufhemmung für nicht deklarierte ausländische Kapitalerträge (§ 170 Abs. 6 AO-E),
  • Anpassung und Erweiterung der Sperrgründe bei der strafbefreienden Selbstanzeige (§ 371 Abs. 2 AO-E),
  • Klarstellung zur Beseitigung bestehender und praktischer Verwerfungen im Bereich der Umsatzsteuer-Voranmeldungen und der Lohnsteueranmeldung (§ 371 Abs. 2a AO-E),
  • Aufnahme der Hinterziehungszinsen als Tatbestandsvoraussetzung für eine wirksame strafbefreiende Selbstanzeige (§ 371 Abs. 3 AO),
  • Ausdehnung der Strafverfolgungsverjährung auf zehn Jahre in allen Fällen der Steuerhinterziehung (§ 376 Abs. 1 AO),
  • Staffelung des Zuschlags abhängig vom Hinterziehungsvolumen (§ 398a AO).

Der Referentenentwurf kann gegenüber dem BMF bis zum 10. September 2014 kommentiert werden. Der Entwurf sowie weiterführende Informationen sind auf der Homepage des BMF zu finden.

Quelle: WPK, Mitteilung vom 29.08.2014