BMF veröffentlicht neues Schreiben zur Teilwertabschreibung

Mit Datum vom 16.07.2014 veröffentlichte das Bundesministerium der Finanzen (BMF) ein neues BMF-Schreiben zur Teilwertabschreibung gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 und 2 EStG und fasst darin – unter Berücksichtigung der BFH-Entscheidungen vom 08.06.2011 (Az. I R 98/10) sowie 21.09.2011 (Az. I R 89/10 und I R 7/11) – die bislang geltenden diversen Einzelschreiben zusammen.

Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) hatte sich bereits im Februar dieses Jahres in seiner Stellungnahme S 03/14 zum Entwurf des BMF-Schreibens geäußert und insbesondere das unmethodische Vorgehen der Finanzverwaltung im Hinblick auf die Berücksichtigung von Kursentwicklungen nach dem Bilanzstichtag kritisiert. Hierzu hatte der BFH zuletzt mit Urteil vom 21.09.2011 (Az. I R 89/10) bestätigt und präzisiert, dass es bei der Beurteilung einer voraussichtlich dauernden Wertminderung auf die Kursentwicklung nach dem Bilanzstichtag gerade nicht ankommt.

Im nunmehr veröffentlichten endgültigen BMF-Schreiben folgt die Finanzverwaltung den Anregungen des DStV und anerkennt die aktuelle BFH-Rechtsprechung.

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Quelle: DStV, Mitteilung vom 06.08.2014