Bonusleistungen einer gesetzlichen Krankenkasse mindern nicht Sonderausgaben

Erstattet eine gesetzliche Krankenkasse dem Steuerpflichtigen im Rahmen eines Bonusprogramms gem. § 65a SGB V von ihm getragene Kosten für Gesundheitsmaßnahmen, liegt hierin entgegen der Meinung im BMF-Schreiben vom 19.08.2013 eine Leistung der Krankenkasse, die nicht mit den als Sonderausgaben abziehbaren Krankenversicherungsbeiträgen des Steuerpflichtigen zu verrechnen ist.

BFH v. 01.06.2016, X R 17/15, StBdirekt-Nr. 016369