Bonusprogramme: Wann liegt Arbeitslohn vor?

Bonusprogramme: Wann liegt Arbeitslohn vor?

Sammeln Arbeitnehmer während ihrer Tätigkeit Bonuspunkte im Rahmen eines Bonusprogramms, gehören diese im Zeitpunkt der Einlösung zum steuerpflichtigen Arbeitslohn.

Hintergrund

Die Klägerin vertreibt Fotokameras, Objektive und Blitzgeräte. Im Rahmen eines Verkaufsförderungsprogramms konnten beratende Fachverkäufer für verkaufte Produkte Bonuspunkte sammeln. Mit einer bestimmten Anzahl von gesammelten Punkten durften sie dann kostenfrei verschiedene Prämien aus einem vorgegebenen Prämienkatalog bestellen.

Die Klägerin vertrat die Auffassung, dass es sich lohnsteuerlich bei den gewährten Prämien nicht zwingend um lohnsteuerpflichtigen Arbeitslohn eines Dritten handelt. Ihren gestellten Antrag auf Pauschalierung der Lohnsteuer wollte die Steuerpflichtige daher widerrufen.

Entscheidung

Das Finanzgericht folgte der Auffassung der Klägerin nicht und wies die Klage ab. Die Richter entschieden, dass bei dem angestellten Verkaufspersonal die Vorteile aus dem Bonusprogramm der Steuerpflichtigen zu Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit führen. Denn Bezüge oder Vorteile werden „für“ eine Beschäftigung gewährt, wenn sie durch das individuelle Dienstverhältnis veranlasst sind.

Arbeitslohn kann auch bei der Zuwendung eines Dritten anzunehmen sein, wenn diese ein Entgelt „für“ eine Leistung bildet, die der Arbeitnehmer im Rahmen des Dienstverhältnisses für seinen Arbeitgeber erbringt. Deshalb wertete das Finanzgericht die Vorteile aus dem Bonusprogramm als einen solchen Drittlohn. Denn die Verkäufer erhielten Vorteile aus dem Bonusprogramm in ihrer Eigenschaft als angestellte Fotofachverkäufer. Für sie standen diese Vorteilsgewährungen in Zusammenhang mit den von ihnen gegenüber ihren jeweiligen Arbeitgebern erbrachten Dienstleistungen. Die Punktgutschriften erhielten sie nur deshalb, weil sie jeweils eine konkrete – zu ihren arbeitsvertraglichen Verpflichtungen gehörende – Dienstleistung für ihre Arbeitgeber erbrachten, nämlich den Verkauf von Fotoartikeln.