Bundesrat: Prüfung der Abgeltungsteuer

Angesichts des bevorstehenden automatischen Informationsaustausches zwischen verschiedenen Ländern über Finanzkonten hat der Bundesrat eine Überprüfung der deutschen Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge in Höhe von 25 Prozent verlangt. Mit der Abgeltungsteuer habe man der Verlagerung von Finanzvermögen deutscher Steuerpflichtiger ins Ausland entgegenwirken wollen, heißt es in der von der Bundesregierung als Unterrichtung (18/6291) vorgelegten Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf eines Gesetzes zu der Mehrseitigen Vereinbarung vom 29. Oktober 2014 zwischen den zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten (18/5919). Der Informationsaustausch mache es notwendig, „die Wirkungsweise und die Frage der weiteren Notwendigkeit der bestehenden Abgeltungsteuer zu evaluieren. Insbesondere ist zu überprüfen, ob eine Rückkehr zur synthetischen Besteuerung aller Einkünfte angezeigt ist; Zinseinkünfte wären dann wie alle übrigen Einkünfte wieder mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern.“

Die Bundesregierung vertritt in ihrer Gegenäußerung die Auffassung, „dass eine Evaluierung erst vorgenommen werden sollte, wenn der internationale Informationsaustausch über Finanzkonten etabliert ist und wirksam umgesetzt wurde“. Zieldatum für die Umsetzung sei 2017.

Quelle: Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 12.10.2015