Bundestag beschließt Verbesserungen bei der Rente

Der Deutsche Bundestag hat am 01.06.2017 drei wichtige rentenpolitische Gesetzesvorhaben beschlossen.

Mit dem Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz soll die vollständige Angleichung der Renten in Ost- und Westdeutschland auf den Weg gebracht werden. Die Angleichung soll 2018 beginnen und in sieben Schritten vollzogen werden. Zum 1. Juli 2024 soll in Deutschland ein einheitlicher aktueller Rentenwert gelten.

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz soll durch gezielte Maßnahmen im Arbeits-, Sozial- und Steuerrecht auf freiwilliger Basis eine weitere Verbreitung von betrieblicher Altersvorsorge, insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen und bei Geringverdienenden, erreichen.

Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Leistungen bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (EM-Leistungsverbesserungsgesetz) werden erneut wesentliche Leistungsverbesserungen für diejenigen auf den Weg gebracht, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder nur eingeschränkt erwerbstätig sein können.

 Quelle: BMAS, Mitteilung vom 01.06.2017