Kernbrennstoffsteuer ist verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht hat Bund und Ländern klar aufgezeigt, dass es außerhalb der Vorgaben des Grundgesetzes kein Steuererfindungsrecht gibt. Mit diesem Merksatz erklärt das Bundesverfassungsgericht die Kernbrennstoffsteuer für mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig. Der Gesetzgeber habe seine Kompetenzen überschritten, so das Gericht.
Hintergrund:
Kernbrennstoff, der zur gewerblichen Erzeugung von elektrischem Strom verwendet wurde, unterlag nach dem Kernbrennstoffsteuergesetz vom 8. Dezember 2010 der Besteuerung. Das Bundesverfassungsgericht beurteilte die Steuer in seinem Beschluss vom 13. April 2017 als verfassungswidrig, da sie rechtlich keine Verbrauchsteuer sei. Deshalb hätte der Bund sie nicht erheben dürfen (Az. 2 BvL 6/13). Die Steuereinnahmen aus der Kernbrennstoffsteuer betrugen für den Bundeshaushalt in den Jahren 2011 bis 2016 insgesamt 6,285 Milliarden Euro.
Quelle: BdSt, Pressemitteilung vom 07.06.2017