Doppelbesteuerungsabkommen mit Irland

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zu dem Protokoll vom 3. Dezember 2014 zur Änderung des Abkommens vom 30. März 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Irland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (18/5579) vorgelegt. Mit dem vorliegenden Vertragsgesetz soll das Änderungsprotokoll die für die Ratifikation erforderliche Zustimmung der gesetzgebenden Körperschaften erlangen, heißt es weiter.

Quelle: Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 30.07.2015 hib-Nr. 381/2015