Doppelbesteuerungsabkommen mit Jersey

Die Bundesregierung und die Regierung der britischen Insel Jersey haben ein neues Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen. Das Abkommen sei mit dem bisherigen Abkommen inhaltsgleich, heißt es in dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 7. Mai 2015 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Jersey über die Zusammenarbeit in Steuersachen und die Vermeidung der Doppelbesteuerung bei bestimmten Einkünften (18/6157). Das Abkommen enthalte Regelungen in Bezug auf Ruhegehälter und Renten, in Bezug auf verbundene Unternehmen sowie in Bezug auf Zahlungen an Studenten, Praktikanten oder Auszubildende. „Darüber hinaus gehende Regelungen sind aus deutscher Sicht aufgrund der beschränkten wirtschaftlichen Beziehungen zu Jersey nach wie vor nicht erforderlich“, schreibt die Regierung.

Quelle: Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 29.09.2015

Quelle: hib-Nr. 482/2015