Einmaliger laufzeitunabhängiger Individualbeitrag bei Verbraucherdarlehen ist rechtswidrig

Das Landgericht Düsseldorf hat die beklagte Bank mit Urteil vom 8. Juli 2015 (Az. 12 O 341/14) auf Antrag des Klägers, eines nach § 4 UKlaG eingetragenen Verbrauchervereins, verurteilt, es zu unterlassen, in ihren Formularverträgen mit Verbrauchern zu einem sog. Individual-Kredit die Erhebung eines einmaligen laufzeitunabhängigen Individualbeitrags vorzusehen und zu verlangen.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 28. April 2016 (Az. 6 U 152/15) die hiergegen gerichtete Berufung der Beklagten zurückgewiesen und die Revision zugelassen.

Nach Zurücknahme der von der Beklagten eingelegten Revision ist das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf rechtskräftig.

Quelle: BGH, Pressemitteilung vom 20.12.2016 zum Urteil 6 U 152/15 des OLG Düsseldorf vom 28.04.2016 (rechtskräftig durch Rücknahme der Revision, BGH-Az. XI ZR 231/16)