Erfolgreiche ETAF-Konferenz zur Anzeigepflicht, zur Bekämpfung von Steuerflucht und zur Besteuerung der Digitalwirtschaft in Brüssel

DStV zur ETAF-Konferenz

Am 05.12.2017 veranstaltete die European Tax Adviser Federation (ETAF) eine Konferenz zu aktuellen steuerrechtlichen Themen in der Europäischen Union in Brüssel. Unter dem Motto „Building an EU tax system“ wurde (vor ca. 100 Teilnehmern aus ganz Europa) in zwei Panels über die Gesetzesvorhaben zur Anzeigepflicht von Intermediären und über die Besteuerung der Digitalwirtschaft mit hochrangigen Vertretern der EU diskutiert. Für den DStV nahmen Prof. Dr. H.-Michael Korth, WP/StB Hans-Joachim Oettinger und DStV-Europareferent Dr. Jan Trommer teil.

Die Probleme im internationalen Steuersystem, beispielsweise durch Steueroasen geförderte aggressive Steuergestaltung oder die teilweise Nichtbesteuerung der Digitalwirtschaft mangels adäquater Anknüpfungspunkte und Bemessungsgrundlagen, führen dazu, dass die EU-Kommission europäische Lösungen bis Ende 2018 anstrebt. Die Europäischen Institutionen und vor allem die EU-Kommission stehen hier unter großem politischen Druck. Aber nicht nur die durch die Paradise Papers zuletzt aufgezeigten Probleme im internationalen Steuersystem haben die Notwendigkeit einer zeitnahen europäischen Lösung zu steuerlichen Problemen in der EU verdeutlicht, sondern auch die anstehenden Wahlen zum Europaparlament Mitte 2019 verlangen von den Europäischen Institutionen, dass im Laufe der kommenden Monate Ergebnisse präsentiert werden.

Hierzu wurde ein erster Schritt getan, indem der ECOFIN-Rat am 05.12.2017 eine schwarze Liste mit 17 Steueroasen (Ländern, welche nicht den europäischen Anforderungen genügen) beschlossen hat. Darunter etwa die Vereinigten Arabischen Emirate, Tunesien, Panama, die Mongolei oder Südkorea. Des weiteren wurden 47 Ländern auf einer „grauen Liste“ erfasst. Diese Länder u. a. die Schweiz und die Türkei stehen unter Beobachtung. Die von den EU-Finanzministern beschlossenen Listen sollen Staaten zu mehr Steuertransparenz und Datenaustausch mit Behörden innerhalb der EU bewegen.

So war es passend, dass der Kommissar für Steuern und Zollunion der Europäischen Union, Pierre Moscovici, die ETAF-Konferenz zur Bildung eines EU-Steuersystems eröffnete und sogleich die Möglichkeit hatte, eine erste Stellungnahme zum Beschluss der schwarzen Listen abzugeben. In dem Zusammenhang verwies Moscovici auf die vorangegangene sorgfältige und anspruchsvolle Arbeit der EU-Finanzminister, welche sich kritisch mit den europäischen Anforderungen sowie den tatsächlichen Voraussetzungen in nicht-kooperativen Ländern und Steueroasen auseinandergesetzt hatten. Europäische Länder, so Moscovici, würden nicht auf der Liste sein, da sie nicht in den Rahmen „der angewandten Kriterien“ fallen. Stattdessen beschrieb er die Steuersysteme der Niederlande, Irlands und Luxemburgs im Rahmen ihrer Wirkung für den europäischen Rechtsraum zwar als Grundlage für kritische Steuergestaltungsmodelle, nicht jedoch als Steueroasen. Solche innereuropäischen Praktiken müssen nach Auffassung des Kommissars aber „reformiert werden“. Unklar blieb, wie zum Beispiel mit den dem Hoheitsgebiet Großbritanniens zugehörigen Inseln Jersey und der Isle of Men nach einem Austritt Großbritanniens aus der EU zu verfahren sein wird.

Weiterhin nutzte der Kommissar die Gelegenheit, das Herzstück seiner Agenda für das Jahr 2018 vorzustellen, nämlich – wie er es nannte – den Grundstein für die „Zukunft der Besteuerung in der Europäischen Union“ zu legen. Die Welt der Besteuerung habe sich geändert. Nach Auffassung des Kommissars leisten multinationale Konzerne nicht ihren fairen Beitrag innerhalb der Gesellschaft und profitieren von nicht abgestimmten Steuerregelungen zwischen den Mitgliedstaaten und zwischen der EU und Drittstaaten. Die Probleme, mit denen sich nationale Steuersysteme heute auseinandersetzen müssen, lägen vor allem in der „Delokalisierung“ (grenzüberschreitende Steuergestaltungsmodelle) und der „Dematerialisierung“ (vor allem durch die Digitalisierung) der zu besteuernden Aktivitäten, so der Kommissar. Dies erschwere eine effektive Besteuerung durch die nationale Finanzverwaltung und könne nicht von den Mitgliedstaaten alleine gelöst werden. Deshalb müssten die Steuersysteme der Mitgliedstaaten neu überdacht werden, sofern es die Herausforderungen der neuen digitalen Realität betrifft (vgl. Schlussfolgerungen des ECOFIN-Rates zur Besteuerung der Digitalwirtschaft).

Die durch die EU-Kommission initiierte „Revolution der Transparenz“ solle dabei als wesentlicher Baustein zu einem faireren Steuersystem auf europäischer und globaler Ebene beitragen. Die durch die EU-Kommission eingereichten Legislativvorschläge zur Anzeigepflicht von Intermediären (COM(2017)335 final) und zur Besteuerung der Digitalwirtschaft (für Anfang April 2018 angekündigt) seien erste Schritte, die die Mitgliedstaaten bei den anstehenden Reformen unterstützen sollen. Beide Legislativvorschläge seien auf einem guten Weg, so Moscovici.

Mit Blick auf die im Publikum anwesenden Vertreter der Intermediäre stellte Kommissar Moscovici klar, dass es bei der geplanten Anzeigepflicht für Intermediäre nicht um die „Stigmatisierung“ oder „Sanktionierung“ einzelner Berufsgruppen, insbesondere nicht der Steuerberater, gehe. Vielmehr erkenne man die besondere Position der Intermediäre an und wolle durch die aus der Meldepflicht entstehende Transparenz mehr Einsicht bekommen in das, „was tatsächlich in der grenzüberschreitenden Steuergestaltung“ geschehe. Aufgrund der neuen Informationen sollten Mitgliedstaaten besser und schneller auf bisher unentdeckte Vorgänge von Steuerflucht reagieren können.

Im Anschluss an die Impulsrede von Kommissar Moscovici wurde in einem ersten Panel der Legislativvorschlag zur Einführung einer Anzeigepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungsmodelle für Intermediäre diskutiert. Neben Prof. Dr. H.-Michael Korth, welcher die Position der ETAF und des Deutschen Steuerberaterverbands e.V. (DStV) vertrat, saß der Europaabgeordnete Alfred Sant von der S&D Fraktion. Herr Sant, welcher vor seiner Brüsseler Tätigkeit bereits Premierminister in Malta war, sah kein Problem im europäischen Steuerwettbewerb zwischen den Mitgliedstaaten. Daher sei er gegen eine Harmonisierung auf europäischer Ebene. Hier solle vielmehr durch die Regulierung und Sanktionierung von Intermediären auf nationaler Ebene dafür gesorgt werden, dass aggressive Steuergestaltung, welche durch die Planung der Intermediäre entstehe, illegalisiert wird. Die Anzeigepflicht, wie sie die EU-Kommission gerne einführen würde, sei nach seiner Auffassung nicht nötig, um aggressive grenzüberschreitende Steuergestaltungen zu bekämpfen. Prof. Korth vertrat eine differenziertere und die Praxis stärker betonende Sichtweise. Zunächst sei es wichtig, zwischen Steuerflucht und Steuervermeidung zu unterscheiden. Steuerflucht, wie in den Panama Papers und Paradise Papers beschrieben, sei illegal und 99.9 % der Intermediäre und Unternehmen seien in solche kritischen Modellen nicht involviert. Steuervermeidung hingegen sei Steuergestaltung und beinhalte somit Wahlrechte, nämlich die Wahl der Gestaltung der Steuerlast im Rahmen von bestehenden Gesetzen. Natürlich könne dies national wie international aber auch zu „unfairen“ Gestaltungsmodellen führen. Korth weiter: „Gerade weil der Intermediär dem Gesetz verpflichtet ist, kann eine Steuergestaltung nur innerhalb der geltenden Gesetze durchgeführt werden“. Die den legalen aber unfairen Gestaltungsmodellen zugrundeliegenden Gesetze, so Korth, legten aber die Mitgliedstaaten und somit die Politik fest. Hier müsse die Politik Klarheit schaffen und sollte vermeiden, unverhältnismäßig in das Berufsrecht von Intermediären einzugreifen. Der DStV habe hierzu bereits früh seine Position auf nationaler und europäischer Ebene veröffentlicht (vgl. Stellungnahme zur Anzeigepflicht).

In einem zweiten Panel diskutierten Valère Moutarlier, Direktor des Generaldirektorats für Steuern und Zollunion (TAXUD), WP/StB Hans-Joachim Oettinger, Vertreter des DStV in der Plattform für gute Besteuerung der EU-Kommission, Gabriele Annolino, Mitglied der ständigen Vertretung Italiens bei der EU und Virginie Rozière, Mitglied der S&D Fraktion im Europäischen Parlament. Das Thema lautete „Die Besteuerung in der digitalen Welt“. Generell wird hier auf europäischer Ebene zwischen kurzfristigen und langfristigen Lösungsmodellen für die Besteuerung der Digitalwirtschaft unterschieden (vgl. DStV Stellungnahme zur Besteuerung der Digitalwirtschaft).

Eröffnet wurde die Diskussion durch Valère Moutarlier, der betonte, dass es das oberste Ziel der EU-Kommission sei, schnell voranzukommen, um die Steuersysteme innerhalb der EU bestmöglich ins digitale Zeitalter zu manövrieren. Man müsse die 28 „nicht aufeinander abgestimmten Systeme“ unter einen Hut bringen. Jedoch könne eine nachhaltige Lösung in Bezug auf die Besteuerung der Digitalwirtschaft nicht ausschließlich durch kurzfristige Lösungsvorschläge, wie eine im Raum stehende „digitale Ausgleichssteuer“, erreicht werden. Vielmehr sah Moutarlier den Gesetzentwurf für eine Gemeinsame Konsolidierte Körperschaftssteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) als einzige wirkliche Maßnahme mit „Nutzen für den Binnenmarkt“. Die Legislativvorschläge für die GKKB müssten aber erst auf die Digitalwirtschaft angepasst werden. Zum Beispiel erfordere die Definition der Betriebsstätte im jetzigen Entwurf erst einmal einer Anpassung an die Besonderheiten der Digitalwirtschaft i. S. einer digitalen Präsenz und nicht einer physischen Präsenz. Oettinger ging noch einen Schritt weiter und mahnte, dass, bevor irgendeine Art von Besteuerung der Digitalwirtschaft, kurzfristiger oder langfristiger Art, eingeführt werde, zunächst die Begriffsbestimmungen und Anwendungsbereiche klar definiert werden müssten. Dies sei unabdingbar, um beispielsweise Probleme mit Doppelbesteuerung zu vermeiden oder um kleine Unternehmen, die den digitalen Markt neu erschließen wollen (z. B. durch einen Online-Shop), vor einer Überbelastung zu schützen. Auch müsse eine kurzfristige Lösung immer an ein „Verfallsdatum“ gebunden sein. Hier verwies er auf die in Deutschland erhobene Sektsteuer, welche als „kurzfristige Steuer“ schon seit knapp 115 Jahren erhoben wird. In Antwort auf Valère Moutarlier mahnte Gabriele Annolino, dass eine europäische Lösung auch immer die globalen Auswirkungen im Blickfeld haben müsse. Man müsse eng mit der OECD zusammenarbeiten. Denn ein globaler „Steuerkuchen“ bedeute auch größere „Kuchenstücke“ an Steuereinnahmen für die Mitgliedstaaten. Zum Abschluss der Diskussion ging Virginie Rozière auf die wichtige Rolle von Whistleblowern ein. Sie stellte heraus, dass Whistleblower nicht einem der Wichtigkeit ihrer Meldungen angemessenen Schutz im europäischen Rechtsraum unterliegen: hier müsse die EU-Kommission nachziehen.

Im Rahmen der Diskussion im zweiten Panel offenbarte sich auch das Dilemma, in welchem die Europäischen Institutionen stecken. Zum einen stehen sie unter erheblichem politischen und zeitlichen Druck, Ergebnisse zu liefern, da im europäischen Steuersystem ein offensichtliches Vakuum existiert. Zum anderen ist z. B. die Besteuerung der Digitalwirtschaft keine Thematik, die leicht gelöst werden kann. Die Konferenz machte deutlich, dass der politische Wille, zu den Themen der Anzeigepflicht und der Besteuerung der Digitalwirtschaft voranzukommen, zwar überaus hoch ist, dass es jedoch noch an der nötigen Klarheit für das richtige Vorgehen fehlt. Auch wenn Direktor Moutarlier die Auffassung vertrat, dass das Einführen einer Steuer kein größeres Problem sei, so stellte er nicht klar, wie durchdacht und ausgearbeitet ein solches Gesetz in einem so kurzen Zeitrahmen sein kann. Negative Auswirkungen müssten dann seiner Auffassung nach „on-the-go“, also während der Anwendung, behoben werden. Auf die Frage, ob er denn auch in einem ungetesteten Prototyp mit 300 km/h auf der Autobahn fahren würde, blieb die Antwort aus.

Insgesamt bot die Veranstaltung der ETAF einen guten Ausblick auf die auf europäischer und internationaler Ebene zukünftigen Aufgaben. Sie ermöglichte es den regulierten steuerberatenden Berufen aber auch, ihre Positionen zu verdeutlichen und die Bedeutung seriöse Steuerberatung zu unterstreichen.

 Quelle: DStV, Mitteilung vom 11.12.2017