EU-Reform der Abschlussprüfung führt zu Einschnitten in freiberuflicher Selbstverwaltung

Die Wirtschaftsprüferkammer hat am 19.12.2014 ihre Positionen zur europarechtlich gebotenen Fortentwicklung der Berufsaufsicht und der Qualitätskontrolle bei Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern in Deutschland veröffentlicht.

Dazu sagte Gerhard Ziegler, Präsident der Wirtschaftsprüferkammer:
„Traditionell werden in Deutschland Aufsichtsaufgaben der Freien Berufe von deren Kammern in Selbstverwaltung durchgeführt. Bei der Wirtschaftsprüferkammer unterliegt diese schon seit 2005 einer Kontrolle durch die berufsstandunabhängige Abschlussprüferaufsichtskommission (APAK). Für den Berufsstand der Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer werden sich weitere spürbare Änderungen ergeben. Die bis Mitte 2016 umzusetzenden neuen EU-Vorgaben verlangen eine unmittelbare Kompetenzverlagerung wesentlicher Aufsichtsaufgaben von der Selbstverwaltung auf eine berufsstandunabhängige Institution.

Wir werden damit Einschnitte in unsere Selbstverwaltung bisheriger Prägung erleben; die Wirtschaftsprüferkammer wird Kompetenzen abgeben müssen. Deshalb spricht sich die Wirtschaftsprüferkammer im Interesse des gesamten Berufsstandes dafür aus, dass der Gesetzgeber nur die notwendigen Anforderungen der EU-Vorgaben umsetzt und von zugelassenen Erleichterungsmöglichkeiten Gebrauch macht.“

Zum Hintergrund
Derzeit entspricht das Aufsichtssystem (Berufsaufsicht und Qualitätskontrolle) bei Wirtschaftsprüfern, vereidigten Buchprüfern und Prüfungsgesellschaften der noch geltenden europäischen Rechtslage nach der Abschlussprüferrichtlinie des Jahres 2006.

Die am 27. Mai 2014 im Amtsblatt der EU verkündete Richtlinie 2014/56/EU und die Verordnung (EU) Nr. 537/2014 verlangen eine Stärkung des öffentlichen Elements der Aufsicht. Die vom EU-Parlament beschlossene und vom Rat der EU gebilligten Änderungen der Abschlussprüferrichtlinie des Jahres 2006 müssen bis zum 17. Juni 2016 in deutsches Recht umgesetzt sein, die Verordnungsregeln treten zu diesem Stichtag in Kraft.

Die WPK wird zu anderen Themenfeldern der neuen EU-Vorgaben weitere Positionspapiere zu Änderungen von Wirtschaftsprüferordnung, Handelsgesetzbuch und Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer erarbeiten.

Die Positionen der Wirtschaftsprüferkammer finden Sie auf der Homepage der WPK.

Quelle: WPK, Mitteilung vom 19.12.2014