EU-Staaten teilen Mehrwertsteuer aus Online-Handel ab Januar gerechter auf

Neue Mehrwertsteuerregeln in der EU werden ab dem Jahreswechsel für eine gerechtere Verteilung der Steuereinnahmen aus dem Online-Handel sorgen.

„Bisher ging ein Großteil der Mehrwertsteuereinnahmen für grenzüberschreitende Online-Einkäufe an steuergünstige Mitgliedstaaten, wo große E-Commerce-Firmen sitzen. Ab Januar werden die neuen Regeln diese Verzerrung korrigieren und eine faire Verteilung der Steuereinnahmen gewährleisten“, sagte Pierre Moscovici, Kommissar für Wirtschaft und Finanzen, Steuern und Zoll, am 19. Dezember 2014 in Brüssel. „Viele Mitgliedstaaten werden sehen, dass ihre Mehrwertsteuereinnahmen steigen.“ Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager begrüßte unterdessen die Zusage Luxemburgs für eine volle Offenlegung von Steuerentscheiden für Unternehmen.

Ab dem 1. Januar 2015 fällt die Mehrwertsteuer auf alle Telekommunikationsdienste und elektronisch erbrachten Dienstleistungen dort an, wo der Kunde ansässig ist, und nicht mehr am Ort des Dienstleistungserbringers. Diese bereits 2008 von allen Mitgliedstaaten einstimmig beschlossene Änderung führt zu ausgewogenerem Wettbewerb für Unternehmen und mehr Steuergerechtigkeit.

Parallel dazu wird eine kleine einzige Anlaufstelle eingerichtet, was die Kosten und den Verwaltungsaufwand für die betroffenen Unternehmen erheblich senkt. Über die kleine einzige Anlaufstelle können Unternehmen, die in verschiedenen EU-Ländern elektronische Dienstleistungen erbringen, ihre gesamte Mehrwertsteuer im eigenen Mitgliedstaat anmelden und abführen.

Luxemburg hat am Donnerstag angekündigt, den Informationsanfragen der Kommission über Steuerentscheide für Unternehmen und über Steuerpraktiken wie sog. Patentboxen vollumfänglich nachzukommen. Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager erklärte am Donnerstagabend: „Ich freue mich, dass Luxemburg mit seiner Ankündigung die Kompetenz der Kommission anerkennt, die Steuerpraxis des Landes unter Regeln für staatliche Beihilfen zu untersuchen.“

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der EU-Kommission.

Quelle: EU-Kommission, Pressemitteilung vom 19.12.2014