Hartz IV: Höhere Regelbedarfe in der Grundsicherung und Sozialhilfe

Der Bundesrat hat am 03.11.2017 einer Regierungsverordnung zur Fortschreibung der Hartz-IV-Sätze zugestimmt. Damit steigt ab Januar 2018 der Hartz-IV-Regelsatz für Einpersonenhaushalte von derzeit 409 auf 416 Euro. Für Paare erhöht sich der Satz pro Person um 6 Euro. Kleinkinder erhalten monatlich 3, Kinder und Jugendliche 5 Euro mehr als bisher.

Die Fortschreibung erfolgt auf Basis eines Mischindexes aus regelbedarfsrelevanten Preisen und der Nettolohn- und -gehaltsentwicklung je Arbeitnehmer. Sie lässt Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung und Sozialhilfe an der allgemeinen konjunkturellen Entwicklung teilhaben.Mit der Zustimmung des Bundesrates kann die Verordnung nun im Bundesgesetzblatt verkündet werden und wie geplant zum 1. Januar 2018 in Kraft treten.

Quelle: Bundesrat, Mitteilung vom 03.11.2017