Information zur barrierefreien Nutzung von Steuerformularen im Formular-Management-System (FMS) der Bundesfinanzverwaltung

Die wichtigsten Steuerformulare stehen im Formular-Management-System (FMS) der Bundesfinanz­verwaltung nunmehr auch für eine barrierefreie Nutzung zur Verfügung. Dabei handelt es sich insbesondere um Formulare zur Einkommensteuererklärung, Formulare für Nichtveranlagungsbescheinigungen, Formulare zur einheitlichen und gesonderten Feststellung sowie die Formulare zur gesonderten Feststellung und einige Formulare zur Lohnsteuer. In Kürze werden auch weitere Steuerformulare barrierefrei nutzbar sein.

Im Formular-Management-System (FMS) werden interaktive Formulare der Bundesfinanzverwaltung zur Verfügung gestellt, die online abgerufen, ausgefüllt und ausgedruckt werden können. Sollte eine elektronische Übermittlung der Steuererklärung erfolgen, so ist dafür das ebenfalls barrierefreie Angebot der elektronischen Steuererklärung von ELSTER zu nutzen. Informationen hierzu sind unter der Internetseite ELSTER online abrufbar.

Barrierefreie Webangebote ermöglichen Menschen mit Beeinträchtigung den uneingeschränkten Zugang zu Internetinhalten. Zur Gewährleistung der Barrierefreiheit von Webseiten und elektronischen Formularen sind bestimmte technische Voraussetzungen erforderlich. Die Aktivierung des barrierefreien Modus bewirkt die Anpassung der Formulare für diesen Zweck (z.B. die optimierte Unterstützung von Bildschirmlese­programmen, sog. Screenreader, oder die Navigation mittels Tastaturkürzel).