Integration des Solidaritätszuschlages in die Einkommensteuer

Um die Integration des Solidaritätszuschlages in die Einkommensteuer geht es in einer kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (s.u.). Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung unter anderem erfahren, ob eine vollständige Integration des Solidaritätszuschlages in den Einkommensteuertarif zu Mehrbelastungen für einzelne Steuerpflichtige führen würde. Außerdem geht es in der Kleinen Anfrage um das Verhältnis von Kindergeld, Kinderfreibetrag, Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag.

Quelle: Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 27.11.2014,  hib-Nr. 610/2014

Deutscher Bundestag Drucksache 18/3226
18. Wahlperiode 12.11.2014
Kleine Anfrage der Abgeordneten Lisa Paus, Kerstin Andreae, Dr. Thomas Gambke, Britta Haßelmann, Dr. Gerhard Schick, Anja Hajduk, Ekin Deligöz, Dr. Tobias Lindner, Markus Tressel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Integration des Solidaritätszuschlags in die Einkommensteuer
Im Zuge der Neuregelung der Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen wird die Integration des Solidaritätszuschlags in die Einkommensteuer
diskutiert. Dabei soll einerseits gewährleistet werden, dass es in keiner Einkommensgruppe zu Mehrbelastungen kommt. Andererseits sollen zumindest ein Teil der bislang über den Solidaritätszuschlag erhobenen Einnahmen erhalten
bleiben. Mit welcher Tarifgestaltung diese Ziele tatsächlich erreicht werden können, ist bislang unklar. Allein durch den Ausgleich der Entlastungen, die beim Solidaritätszuschlag durch den zusätzlich zum Kindergeld gewährten Kinderfreibetrag entstehen, sind erhebliche Mindereinnahmen in Milliardenhöhe zu erwarten, es
sei denn, bei Familien werden zusätzliche Belastungen in Kauf genommen. Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie hoch sind heute die Steuermindereinnahmen, die dadurch entstehen, dass Menschen, für die die Gewährung des Kindergelds günstiger ist als der Kinderfreibetrag, für die Zwecke des Solidaritätszuschlags den Kinderfreibetrag zusätzlich zum Kindergeld erhalten?
2. Wie hoch ist heute der maximale steuerliche Vorteil aus der Gewährung des Kinderfreibetrags für den Solidaritätszuschlag in den Fällen, bei denen das Kindergeld bei der Steuer günstiger ist als der Kinderfreibetrag, und bei welcher Einkommenshöhe tritt er auf (bitte jeweils nach Grund- und Splittingtabelle und Anzahl der berücksichtigten Kinder angeben)?
3. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass durch eine vollständige Anhebung des Einkommensteuertarifs entsprechend der jeweiligen Höhe des Solidaritätszuschlags Mehrbelastungen für einzelne Steuerpflichtige entstehen würden, wenn nicht ergänzend noch weitere Maßnahmen ergriffen werden?
4. Welche Gruppen wären von diesen hypothetischen Mehrbelastungen betroffen, und wie hoch wäre die maximal betroffene Anzahl von Steuerpflichtigen (bitte nach Grund- und Splittingtabelle, Einkommenshöhe bzw. Einkommensbereich und Kinderzahl angeben)?
5. In wie vielen Fällen würden durch eine Integration des Solidaritätszuschlags in die Einkommensteuer bei dem folgenden neuen Tarif individuelle Mehrbelastungen
(durch den zuvor genannten Sacherhalt) entstehen, und wie
hoch wäre diese Belastung im Einzelfall maximal (wenn möglich, bitte Aufgliederung nach Grund- und Splittingtabelle, Einkommensgruppen und Kinderzahl)
a) bis 13 469 Euro zu versteuerndem Einkommen (z. v. E.): Tarifverlauf nach geltendem Recht,
b) von 13 470 Euro bis 52 881 Euro: (258,04 × (z. v. E. – 13 469)/10 000 + 2 397) × (z. v. E. – 13 469)/10 000 + 971,
c) von 52 882 bis 250 730 Euro: 0,4431 × z. v. E. – 9 006,
d) ab 250 731 Euro: 0,4747 × z. v. E. – 16 929?
6. Wie würden die Antworten zu Frage 5 für den folgenden neuen Tarif der Einkommensteuer ausfallen
a) bis 8 354 Euro zu versteuerndem Einkommen (z. v. E.): 0,
b) von 8 355 bis 14 368 Euro: (974,58 × (z. v. E. – 8 354)/10 000 + 1 400) × (z. v. E. – 8 354)/10 000,
c) von 14 369 bis 52 881 Euro: (241,35 × (z. v. E. – 14 368)/10 000 +
2 572) × (z. v. E. – 14 368)/10 000 + 1 194,
d) von 52 882 bis 250 730 Euro: 0,4431 × z. v. E. – 8 752,
e) ab 250 731 Euro: 0,47475 × z. v. E. – 16 688?
7. Welche Gesamtaufkommenswirkungen hätten die in den Fragen 5 und 6 genannten Einkommensteuertarife im Vergleich zum heutigen Tarif?
8. Inwieweit wäre es für die Bundesregierung vertretbar, wenn es durch eine Integration des Solidaritätszuschlags in den Tarif der Einkommensteuer zwar insgesamt zu einer Entlastung der Gemeinschaft der Steuerzahler kommen würde, aber dennoch Mehrbelastungen in bestimmten Einzelfällen entstünden?
9. Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, Fälle mit Mehrbelastungen durch den zuvor beschriebenen Effekt durch eine Tarifanpassung bei der Einkommensteuer zu vermeiden, die dennoch das Steueraufkommen des Solidaritätszuschlags überwiegend erhält und in die Einkommensteuer überführt?
Wenn ja, wie müsste der Tarif verlaufen, und welche Aufkommenswirkung hätte ein solcher Tarif insgesamt?
10. Um welchen Betrag müsste das Kindergeld mindestens erhöht werden, um Fälle mit einer Mehrbelastung durch den in Frage 1 genannten Effekt vollständig zu vermeiden?
11. Erwägt die Bundesregierung eine solche Kindergelderhöhung, und wenn nein, warum nicht?
12. In welchen anderen Fällen und durch welche Effekte könnte es durch eine Integration des Solidaritätszuschlags in die Einkommensteuer noch zu Schlechterstellungen einzelner Steuerpflichtiger gegenüber dem geltenden Recht kommen?
13. Inwieweit werden Entlastungen aus der derzeit nach § 3 des Solidaritätszuschlagsgesetzes (SolzG) bestehenden Freigrenze bei einer Integration des Solidaritätszuschlags in den Tarif der Einkommensteuer beibehalten?
14. Inwieweit werden die Entlastungen aus der derzeit nach § 4 Satz 2 SolzG bestehenden Gleitzonenregelung bei einer Integration des Solidaritätszuschlags in den Tarif der Einkommensteuer beibehalten?
15. Wie verteilen sich die zusätzlichen Einnahmen bei der Überführung des Solidaritätszuschlags in die  Einkommensbesteuerung auf die Länder, und welche Einnahmen erhalten der Bund und die Kommunen (bitte nach Lohnsteuer, veranlagter Einkommensteuer, nicht veranlagter Steuer vom Ertrag, Körperschaftssteuer, Kapitalertragssteuer sowie Gesamteinnahmen und in Relation zu den Einwohnern aufschlüsseln)?
16. Welche Auswirkungen hat die Überführung des Solidaritätszuschlages in die Einkommensbesteuerung auf das Volumen des horizontalen Finanzausgleichs (bitte nach Zahlungsströmen der einzelnen Länder aufschlüsseln)?