Jahressteuergesetz 2013: Aus für „Goldfinger“

Die Bundesregierung geht gegen den Missbrauch von Steuervermeidungsmodellen vor. Bundestag und Bundesrat haben dem Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses zum so genannten Jahressteuergesetz 2013 zugestimmt. Der reine Wehrsold bleibt steuerfrei und für Elektrodienstwagen gibt es einen der Nachteilausgleich bei der Einkommensteuer.

Die Bundesregierung hatte einen großen Teil der Steuerrechtsänderungen bereits im letzten Jahr mit dem Jahressteuergesetz 2013 beschlossen. Nach dessen Scheitern im Bundesrat machte sie Anfang 2013 mit dem EU-Amtshilfe-Umsetzungsgesetz einen neuen Anlauf.

Das nun auch vom Bundesrat gebilligte Gesetzpaket soll grundsätzlich am Tag nach der Verkündung in Kraft treten. Zahlreiche Elemente aus dem darin enthaltenen Jahressteuergesetz 2013 werden allerdings – wie ursprünglich geplant – bereits für den gesamten Veranlagungszeitraum 2013 gelten.

Steuerschlupflöcher schließen
Drei bisher legale Steuerschlupflöcher werden eingedämmt. Diese Steuergestaltungsmodelle bescherten dem Staat jährlich Einnahmeverluste in schätzungsweise dreistelliger Millionenhöhe.

Das als „Goldfinger“ bezeichnete Steuersparmodell wird ganz aus dem Einkommensteuergesetz gestrichen. Bei diesem Modell konnten Goldgeschäfte über Firmen nach ausländischem Recht genutzt werden. Damit konnte die Steuerbelastung bei hohen und höchsten Einkommen auf Null gerechnet werden.

Begrenzt wird die Möglichkeit für Immobilienunternehmen, durch Anteilstausch über so genannte RETT-Blocker die Grunderwerbsteuer zu vermeiden.

„Cash-GmbHs“ ermöglichten es Erben bislang, große private Geldvermögen als Betriebsvermögen zu deklarieren und damit die Erbschaftsteuer drastisch zu reduzieren. Künftig darf eine solche GmbH nur noch 20 Prozent des privaten Vermögens enthalten.

Wehrsold steuerfrei
Steuerfrei bleiben: der reine Wehrsold für den freiwilligen Wehrdienst – zur Zeit etwa 280 bis 350 Euro monatlich und das Dienstgeld für Reservisten.

Steuerpflichtig werden bei Dienstverhältnissen ab dem 1. Januar 2014 unter anderem: der Wehrdienstzuschlag, besondere Zuwendungen sowie unentgeltliche Unterkunft und Verpflegung.

Steuerfrei bleibt auch das Taschengeld für den Bundesfreiwilligendienst, den Jugendfreiwilligendienst und für die anderen zivilen Freiwilligendienste. Es beträgt beim Bundesfreiwilligendienst derzeit monatlich maximal 336 Euro.

Die Klarstellungen im Einkommensteuergesetz wurden in Folge der Wehrdienstreform vom Juli 2011 erforderlich.

Elektrodienstwagen
Bei der Dienstwagenbesteuerung (Einkommensteuergesetz) wird der Nachteil des derzeit höheren Listenpreises von Elektro-, Elektrohybrid- und Brennstoffzellenfahrzeugen gegenüber Autos mit Verbrennungsmotor ausgeglichen.

Dieser Nachteilausgleich wird rückwirkend zum 01.01.2013 gelten. Er ist Teil des „Regierungsprogramms Elektromobilität“.

Lohnsteuer-Freibeträge für zwei Jahre
Als Verfahrensvereinfachung für Arbeitnehmer erlaubt die Finanzverwaltung auf Antrag, die Geltungsdauer eines im Lohnsteuerabzugsverfahren zu berücksichtigenden Freibetrags künftig auf zwei Kalenderjahre zu verlängern. Ein jährlicher Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung beim Finanzamt ist damit entbehrlich.

Bundesregierung, Pressemitteilung vom 07.06.2013

Das Gesetz zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz – AmtshilfeRLUmsG) finden Sie auf der Homepage des Bundesrats.