Kirchensteuer auf tariflich besteuerte Kapitalerträge als Sonderausgabe abzugsfähig

Der Kläger erhielt im Jahr 2014 eine Gewinnausschüttung der A GmbH. Neben Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag führte die GmbH auch römisch-katholische Kirchensteuer ab. Die Ausschüttung, die dem sog. Teileinkünfteverfahren unterliegt, führt aufgrund einer sog. Betriebsaufspaltung zu gewerblichen Einkünften des Klägers.

Die Entscheidung im Volltext: 15 K 1640/16 E