Kommunale Bagatellsteuern als Beispiel für eine Lose-Lose-Situation

Das Märchen der kommunalen Bettensteuer der Stadt Dortmund hat das erste Kapitel vollendet: Die Satzung zur Bettensteuer ist nicht rechtmäßig. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Az. 9 B 10.14; Vorinstanz: OVG NRW, Az. 14 A 314/13 u. a.). Es ist wieder einmal ein deutliches Zeichen an die Kommunen, dass neue kommunale Steuern sehr fehleranfällig sind und es in der Regel mehrere Versuche braucht, bis eine rechtskonforme Satzung erlassen ist.

Die Stadt, die die neue Steuer einführt, geht immer davon aus, dass sie die neue kommunale Steuer rechtmäßig erheben wird und schickt ihr Vorhaben an das Innen- und Finanzministerium zur Genehmigung. Wird die Genehmigung versagt, dürfen die Kommunen die neue Steuer nicht einführen. So konnte der Bund der Steuerzahler schon erfolgreich bei der Handymasten- und der Solariumsteuer intervenieren.

Es kam aber in jüngster Zeit auch vor, dass das Ministerium trotz rechtlicher Zweifel eine Steuer genehmigte: die Wettbürosteuer. Seine Zweifel teilte das Ministerium der Stadt Hagen mit, was diese aber nicht davon abhielt, die Steuer einzuführen. Was ihr blühen kann, ist ein langer Klageweg. Denn die Betroffenen werden nicht aufhören, sich gegen nicht ordnungsgemäße Steuern zu wehren.

Das ist sowohl für die betroffenen Steuerzahler als auch für die Städte eine sehr unglückliche Situation. Eine Klage kostet die Steuerzahler Zeit, Geld und Nerven. Bis endlich eine rechtskräftige Entscheidung gefällt ist, kann es lange dauern. Im Fall der Dortmunder Bettensteuer waren es zwei Jahre. Dazu wandern Kunden ab und potenzielle Kunden können nicht gewonnen werden. Die betroffenen Steuerzahler haben Umsatzeinbußen. Die Kommune wiederum muss sich vor den Richtern behaupten und neben dem Imageschaden ebenfalls Geld für den Rechtsstreit in die Hand nehmen. Hat eine Kommune verloren, geht es in die nächste Runde: Eine neue Satzung wird erlassen. Diesmal richtet man sich nach dem ergangenen Urteil und hofft inständig, dass alles glatt geht. Doch ist das oft nicht der Fall. Die Zweitwohnungsteuer brauchte drei Anläufe, um rechtmäßig in eine Satzung gegossen zu werden. Und der ganze Aufwand wird betrieben, obwohl kein städtischer Haushalt mit den wenigen Einnahmen einer solchen Steuer saniert werden kann. Die Einnahmen sind, wenn überhaupt, nur ein Tropfen auf den heißen Stein.

Fazit: Die Einführung einer kommunalen Bagatellsteuer ist sowohl für die Kommune als auch für den Steuerzahler ein kräftezehrender Kampf und bringt kaum einen Ertrag. Es ist eine Lose-Lose-Situation oder anders gesagt: ein ganz böses Märchen.

Quelle: BdSt NRW, Pressemitteilung vom 16.10.2014