Keine höheren Steuern durch die Hintertür!
Ein neues Abgasmessverfahren darf nicht dazu führen, dass die Kfz-Steuer steigt! Diese klare Linie vertritt der Bund der Steuerzahler gegenüber dem Bundesfinanzministerium. Das Ministerium hatte einen Referentenentwurf zum 6. Kraftfahrzeugsteueränderungsgesetz verschickt und von den Verbänden eine Positionierung binnen eines Tages eingefordert. Mit dem Gesetzentwurf soll eine neue Testprozedur zur Ermittlung der Emissionswerte bei Pkw umgesetzt werden.
Hintergrund
Seit dem Jahr 2009 bemisst sich die Kfz-Steuer neben dem Hubraum zusätzlich nach dem CO2-Ausstoß eines Pkw. Je höher der Schadstoffausstoß, desto höher ist die Steuer: Ab einer Freigrenze von 120 g/km wird pro Gramm darüber ein Steuersatz von zwei Euro erhoben. Seit 2012 liegt die Grenze für Neuzulassungen bei 110 Gramm je Kilometer und seit dem Jahr 2014 bei 95 Gramm je Kilometer. Wird für das Fahrzeug ein höherer CO2-Wert ausgewiesen, wird die Kfz-Steuer entsprechend teurer.
Quelle: BdSt, Pressemitteilung vom 18.01.2017