Länder fordern kontinuierliche Anpassung des Wohngelds

Der Bundesrat hat am 08.05.2015 einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Erhöhung des Wohngelds für Geringverdiener beraten und hierzu Stellung genommen. Er hält eine kontinuierliche Anpassung des Wohngelds an die Preis- und Einkommensentwicklung für unverzichtbar. Daher seien die Höchstbeträge für Miete, die Mietstufen und die Höhe des Wohngeldes alle vier Jahre zu überprüfen und gegebenenfalls neu festzusetzen.
Die Stellungnahme geht nun an die Bundesregierung, die sie mit ihrer Gegenäußerung an den Bundestag weiterleitet.

Bundesregierung will Wohngeld deutlich erhöhen
Der Gesetzentwurf erhöht das Wohngeld für Geringverdiener ab 2016. Die Sozialleistung wird an die Entwicklung der Einkommen, Warmmieten und Nebenkosten angepasst. Die tatsächliche Höhe der Leistung richtet sich im Einzelfall nach der Zahl der Haushaltsmitglieder, dem Gesamteinkommen und der Miethöhe. Bisher liegen die Ausgaben für das Wohngeld bei 845 Millionen Euro jährlich, die ab dem nächsten Jahr auf 1,43 Milliarden Euro steigen sollen. Von der Reform profitieren insgesamt 870.000 Haushalte.

Gesetzentwurf und Ausschussempfehlung finden Sie auf der Homepage des Bundesrats.

Quelle: Bundesrat, Mitteilung vom 08.05.2015