Länder schlagen Änderungen an der Erbschaftsteuer-Reform vor

Der Bundesrat hat sich am 25. September 2015 zu der geplanten Reform der Erbschaftsteuer geäußert. Er begrüßt das Bestreben der Bundesregierung, den Fortbestand der Steuer zu sichern und zugleich den Generationenwechsel in Unternehmen nicht zu gefährden. Die Neuregelungen müssten im Ergebnis aber das Steueraufkommen der Länderhaushalte sichern, betont der Bundesrat in seiner Stellungnahme.
Darin weist er auch auf offene verfassungsrechtliche Fragen hin. Insbesondere die geplante Verschonung bei sehr hohen Unternehmensvermögen ohne entsprechende Bedürfnisprüfung möge die Bundesregierung noch einmal überprüfen. Ebenfalls zu klären sei, ob bei den sog. Behaltensfristen und der „Durchschüttung“ von Gewinnrücklagen nachgeordneter Kapitalgesellschaften Regelungslücken geschlossen werden können. Die Abgrenzung des begünstigten Unternehmensvermögens müsse rechtssicher für die Firmen, verwaltungsökonomisch für die Steuerpflichtigen als auch die Steuerverwaltungen der Länder ausgestaltet sein und die höchstrichterlichen Vorgaben verfassungsfest umsetzen, fordert der Bundesrat.

Die Länder formulierten zudem mehrere detaillierte Einzeländerungsvorschläge, die nun der Bundesregierung zugeleitet werden. Diese verfasst dazu ihre Gegenäußerung und legt dann alle Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vor.

Umsetzung der höchstrichterlichen Rechtsprechung
Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung die Erbschaft- und Schenkungsteuer an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts anpassen. Dieses hatte im Dezember letzten Jahres das Konzept der steuerlichen Verschonung für übertragene Betriebsvermögen teilweise für verfassungswidrig erklärt.

Der Entwurf nimmt Einzel-Anpassungen vor, behält das bisherige Verschonungskonzept im Grundsatz jedoch bei. Firmenerben sollen weiterhin weitgehend von Steuern befreit sein, wenn sie die Unternehmen über bestimmte Zeiträume fortführen und die Mehrzahl der Arbeitsplätze erhalten. Erben größerer Unternehmen mit mehr als 26 Millionen Euro Betriebsvermögen sollen künftig allerdings stärker belastet werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesrats.

Quelle: Bundesrat, Mitteilung vom 25.09.2015